Drucksache 17 / 17 305 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2015) und Antwort Quo vadis, Stadtteilmütter? Ausweitung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stadtteilmütter gibt es aktuell in welchen Bezirken und jeweils finanziert über welche Programme (FAV, Bürgerarbeit, andere)? 2. Wie viele Integrationslotsinnen und -lotsen gibt es aktuell in welchen Bezirken und jeweils finanziert über welche Programme (FAV, Bürgerarbeit, andere) und wie viele von ihnen werden aktuell über das Landesrahmenprogramm Integrationslotsen finanziert? 3. Wie viele Wegweiserlotsinnen und -lotsen gibt es aktuell in welchen Bezirken und jeweils finanziert über welche Programme (FAV, Bürgerarbeit, andere) und wie viele von ihnen werden aktuell über das Landesrahmenprogramm Integrationslotsen finanziert? Zu 1., 2. und 3.: Siehe tabellarische Übersicht (Stand 31.Oktober 2015): B er li n g es a m t N eu k ö ll n T re p to w -K ö p en ic k S te g li tz -Z eh le n d o rf T em p el h o f- S ch ö n eb er g C h a rl o tt en b u rg - W il m er sd o rf P a n k o w R ei n ic k e n d o rf S p a n d a u F ri ed ri c h sh a in - K re u zb er g M it te M a rz a h n -H el le r sd o rf L ic h te n b er g Integrations- bzw.- Flüchtlingslotsinnen und - lotsen/Stadtteilmütter 320 64 4 11 30 18 4 19 62 13 79 5 11 davon beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Jobcenter (AGH und FAV) 217 53 1 5 12 11 0 9 53 2 66 0 5 davon durch das Landesrahmenprogramm geförderte Teilnehmende 94 11 3 6 9 7 4 10 9 11 13 5 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 305 2 Die durch das Landesrahmenprogramm geförderten Teilnehmenden unterteilen sich wie folgt: B er li n g es a m t N eu k ö ll n T re p to w -K ö p en ic k S te g li tz -Z eh le n d o rf T em p el h o f- S ch ö n eb er g C h a rl o tt en b u rg - W il m er sd o rf P a n k o w R ei n ic k e n d o rf S p a n d a u F ri ed ri c h sh a in - K re u zb er g M it te M a rz a h n -H el le r sd o rf L ic h te n b er g davon Wegweiserlotsinnen/- lotsen 39 0 1 0 7 0 2 7 5 0 11 3 3 davon Flüchtlingslotsinnen/- lotsen 27 0 2 2 2 2 2 3 4 3 2 2 3 davon Stadtteilmütter 28 11 0 4 0 5 0 0 0 8 0 0 0 4. Wie stellt der Senat zukünftig sicher, dass die Stadtteilmütter ihre erfolgreiche Integrationsarbeit in sozialen Brennpunkten fortsetzen können und wie stellt der Senat zukünftig sicher, dass dies auf dem zahlenmäßigen Niveau von Anfang 2014 geschehen wird? 5. Welche Mittel in welcher Höhe sieht der Senat vor für die Ausweitung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und -lotsen jeweils für die Jahre 2016 und 2017 und wie werden sich diese Mittel jeweils verteilen auf Stadtteilmütter, Flüchtlingslotsen und Wegweiserlotsen ? 10. Wird sichergestellt, dass die Bezirke eigenständig über die Aufteilung entscheiden können, wie viele Stadtteilmütter und/oder Integrationslotsen und/oder Wegweiserlotsen und/oder Flüchtlingslotsen sie einsetzen möchten ? Zu 4., 5. und 10.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Abteilung III Integration wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2016/17, den Einsatz von regelfinanzierten Lotsinnen und Lotsen im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen einschließlich Stadtteilmütter auf 150 Stellen erweitern. Im Haushaltsentwurf sind hierfür in 2016 4,38 Millionen Euro und in 2017 4,468 Millionen Euro vorgesehen. Die Festlegung der Kontingente für die Bezirke erfolgt indikatorengestützt, siehe Antwort zu Frage 9. Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister wurden über die Verteilung informiert und gebeten, die bezirklichen Träger, bei denen die Projekte angesiedelt sein sollen, zu benennen. Das zahlenmäßige Niveau von 2014 wird nicht unterschritten, so dass sowohl der Ansatz der Wegweiser-/ Flüchtlingslotsinnen und Flüchtlingslotsen als auch der der Stadtteilmütter gesichert ist. 6. Welche Aufgaben haben die Wegweiserlotsinnen und -lotsen? Zu 6.: Wegweiserlotsinnen und –lotsen unterstützen Menschen mit Migrationshintergrund als Sprach- und Kulturmittler/innen. Die Unterstützungsleistungen der Wegweiserlotsinnen und –lotsen sind vielfältig und verfolgen einen niedrigschwelligen Ansatz. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Orientierung über Angebote der Verwaltungen und sozialen Dienste. Zum Beispiel begleiten sie Migrantinnen und Migranten zu Ämtern und öffentlichen Einrichtungen. Sie unterstützen damit die Zielgruppe und auch die Behörden. 7. Was konkret sieht die Ausweitung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und -lotsen inklusive Aufnahme der Stadtteilmütter konzeptionell im „Akropolis-Modell“ vor? Zu 7.: Der Begriff Akropolis verweist auf die drei Säulen des Programms, die es weiterhin geben wird: Stadtteilmütter, Wegweiserlotsinnen und -lotsen sowie Integrationslotsinnen und -lotsen für geflüchtete Menschen . 8. Stellt der Senat sicher, dass die Aufgaben- und Inhaltsschwerpunkte der Stadtteilmütter hierbei vollständig berücksichtigt werden? Zu 8.: Die Beschäftigung der Stadtteilmütter erfolgt über die Diakonischen Werke. Diese stellen zusammen mit den Bezirken sicher, dass die Aufgaben und Inhaltsschwerpunkte der Stadtteilmütter vollständig berücksichtigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 305 3 9. Wie viele der geplanten Stadtteilmütter/Wegweiserlotsen /Flüchtlingslotsen werden die einzelnen Bezirke jeweils erhalten über das Landesrahmenprogramm Integrationslotsen? Zu 9.: Um auf die neuen integrationspolitischen Herausforderungen zu reagieren, wurde das bisherige Verteilsystem angepasst. Die Verteilung erfolgt auf Basis von zwei Indikatoren: erstens der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im SGB-II-Bezug; zweitens die Verteilung von geflüchteten Menschen auf die Bezirke. Grundlage hierfür ist die Belegstatistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) (BuL-Statistik) vom 10.11.2015. Angesichts der Tatsache, dass sich die bezirklichen Unterbringungszahlen fast täglich ändern, hat der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats zudem seit Mitte November 2015 ein überbezirkliches Lotsinnen- und Lotsenteam eingesetzt. Hierdurch können zusätzliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen für geflüchtete Menschen flexibel an große Unterkünfte, die neu eröffnet werden, sowie das LAGeSo entsandt werden. 11. Wird sichergestellt, dass die Bezirke den jeweiligen Träger eigenständig auswählen können? Zu 11.: Es wird sichergestellt, dass die Bezirke den bzw. die jeweiligen Träger auswählen können. 12. Weshalb führt der Senat für die Stadtteilmütter kein eigenständiges Programm ein? 13. Wann wird die Ausarbeitung des Berufsbildes Integrationslotsin /lotse sowie des Berufsbildes der Stadtteilmutter abgeschlossen sein? 14. Wie stellt der Senat bei der Ausarbeitung des Berufsbildes sicher, dass die Stadtteilmütter ein eigenständiges Berufsbild erhalten, das ihrer Ausbildung, die sich inhaltlich und stundenmäßig von der Ausbildung der anderen Integrationslotsinnen und -lotsen unterscheidet, und ihren konzeptionell seit vielen Jahren festgelegten Aufgaben, die sich von den Aufgaben der anderen Integrationslotsinnen und -lotsen unterscheiden, gerecht wird? Zu 12., 13. und 14.: Mit der Etablierung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und –lotsen konnten berlinweit erstmals sozialversicherungspflichtige Stellen für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie Stadtteilmütter geschaffen werden. Der Mehrwert eines gemeinsamen Programms besteht darin, dass durch das Aufgabenprofil „Integrationslotsinnen und –lotsen“ die Unterstützung aller Zielgruppen (Kinder, Erwachsene, Männer, Frauen, Familien mit Migrationshintergrund und geflüchtete Menschen) möglich ist. Im Programm vorgesehene Spezialisierungen lassen Raum für die Tätigkeiten der Lotsinnen und Lotsen und der Stadtteilmütter. Die Etablierung eines gemeinsamen Berufsbildes bietet nach Auffassung des Senats Integrationslotsinnen und –lotsen sowie Stadtteilmüttern bessere Beschäftigungschancen auf dem nicht geförderten Arbeitsmarkt. Zur Vorbereitung hat der Integrationsbeauftragte eine Expertengruppe eingesetzt. Eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen soll im Januar 2016 vorgelegt werden. Dann soll entschieden werden, ob aus dem Landesrahmenprogramm ein gemeinsames Berufsbild (das den Ansatz der Wegweiserlotsinnen und Wegweiserlotsen genauso wie dem der Stadtteilmütter einschließt) oder zwei parallele Berufsbilder konzipiert werden. 15. Ist sichergestellt, dass die Ausbildung der Stadtteilmütter weiterhin über Mittel der Sozialen Stadt laufen kann und wenn ja, welche Mittel in welcher Höhe sind hierfür bis zu welchem Jahr geplant? Zu 15.: Die Ausbildung der Stadtteilmütter in Neukölln wurde seit 2006 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Programm „Soziale Stadt“ finanziert. Die aktuelle Förderung läuft bis Ende 2016. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt aus den Bezirken Friedrichshain- Kreuzberg und Neukölln für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils ein Antrag zur Förderung der Ausbildung von Stadtteilmüttern durch den Netzwerkfonds des Programmes „Soziale Stadt“ vor. Die Anträge werden zurzeit geprüft. Berlin, den 20. November 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2015)