Drucksache 17 / 17 309 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 04. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort Zu verkaufen: Mützen aus Hundefell Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere in den touristischen Bereichen der Innenstadt Berlins Mützen aus Haustierfellen, wie Hund und Katze, zum Kauf angeboten werden? Zu 1.: Nach Mitteilung des zuständigen Bezirksamts Mitte handeln sogenannte fliegende Händler in der Innenstadt u. a. mit Fellmützen. Ob die angebotenen Mützen unter Verwendung von Haustierfellen hergestellt wurden, ist nicht bekannt. Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand laufender behördlicher Ermittlungen. 2. Wie bewertet der Senat diesen Handel, insbesondere im Hinblick auf das seit 2009 geltende EU-weite Verkaufsverbot für solche Felle? Zu 2.: Eine abschließende Bewertung ist dem Senat angesichts der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen nicht möglich. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass hier mit Mützen aus Hunde- oder Katzenfellen gehandelt wurde , läge ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten , in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 1) vor. 3. In wie vielen Fällen wurden bislang gegen die entsprechenden Händler Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie viele dieser Verfahren haben zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter geführt? 4. Inwieweit haben diese Verfahren zur Gewerbeuntersagung geführt? 5. Wie bewertet der Senat diese Zahlen? Zu 3., 4. und 5: Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen 6 Händler eingeleitet, jedoch noch nicht abgeschlossen. Ahndungen bzw. Gewerbeuntersagungen erfolgten laut Mitteilung der Bezirke bisher nicht. 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Handel mit Haustierfellen in Berlin dauerhaft zu unterbinden? Zu 6.: Die gesetzlichen Vorgaben bieten grundsätzlich ein ausreichendes Instrumentarium, um ggf. gegen entsprechende Händlerinnen und Händler vorzugehen. Wesentlich für eine Reduzierung des Handels ist aus Sicht des Senats und der Bezirke aber eine strengere Kontrolle der Einfuhren in die EU, die nicht in der Zuständigkeit Berliner Behörden liegt. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass die Berichterstattung in den Medien zur Sensibilisierung potentieller Kundinnen und Kunden beiträgt. Berlin, den 23. November 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)