Drucksache 17 / 17 312 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 04. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort MSA II (Nachfrage zur Drs 17/17152) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hält der Senat eine Leistungskontrolle für sinnvoll, die absehbar zu 95% erfolgreich absolviert wird? Zu 1.: Ja, denn wäre die Bestehensquote ein Kriterium für die Relevanz von Leistungskontrollen, wäre die Abiturprüfung gleichfalls in Frage zu stellen, welche 97,8% der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien im Jahr 2015 erfolgreich absolviert haben. 2. Betrachtet der Senat die mit einer derartig marginalen Leistungskontrolle verbundene Belastung der Gymnasien parallel zu den Abiturprüfungen für sinnvoll? Zu 2.: Der Senat betrachtet den mittleren Schulabschluss (MSA) nicht als marginale Leistungskontrolle. Zur Entlastung der Gymnasien wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt: • Entzerrte Terminierung der Präsentationsprüfungen im MSA und der 5. Prüfungskomponente (5. PK) im Abitur. Konkret bedeutet dies z. B. für das Abitur 2016, dass die Präsentationsprüfungen zum MSA bereits im 1. Halbjahr ab dem 01.11.2015 stattfinden; die Prüfungen in der 5. PK im Abitur beginnen ab dem 14.03.2016. • In den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache kann in der Jahrgangsstufe 10 auf jeweils eine Klassenarbeit verzichtet werden. 3. Wie erklärt sich der Senat beim Bestreben einheitlicher Strukturen der Bildungssysteme in Berlin und Brandenburg die Tatsache, dass das Land Brandenburg es nicht für sinnvoll erachtet, die Prüfung des Mittleren Schulabschlusses (MSA) an Gymnasien durchzuführen? Zu 3.: Die unterschiedlichen Regelungen werden in den jeweiligen Schulgesetzen der beiden Länder festgelegt . Eine Bewertung der gesetzlichen Regelungen anderer Länder nimmt der Senat nicht vor. 4. Ist der Senat nicht der Auffassung, dass die herkömmliche Versetzung von Klasse 10 nach 11 (gymnasiale Oberstufe) den MSA vollends entbehrlich macht und nicht versetzte Schülerinnen und Schüler den MSA per Nachprüfung abschließen könnten? Zu 4.: Nein, der Senat ist nicht dieser Ansicht. Berlin, den 18. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2015)