Drucksache 17 / 17 314 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 03. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort Lageberichte von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche als vertraulich eingestufte und nicht-eingestufte Lageberichte und -bilder wurden in den Jahren 2014 und 2015 von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden erstellt? (Bitte einzeln auflisten) 2. In welchem zeitlichen Abstand bzw. in welcher Regelmäßigkeit erscheinen die Lageberichte und -bilder? (Bitte nach einzelnen Phänomenbereichen und Lageberichten aufschlüsseln) 3. Wie werden vertraulich eingestufte Lageberichte und -bilder veröffentlicht bzw. welche Akteure und Behörden erhalten vertraulich eingestufte Lageberichte und - bilder? Zu 1. - 3.: Für die Polizei Berlin gibt es hierzu Folgendes zu sagen: Die in Rede stehenden Produkte unterliegen keiner verbindlichen Definition. Lagebilder und -berichte werden teilweise periodisch als auch anlassbezogen zu diversen Handlungsfeldern der präventiven und repressiven polizeilichen Arbeit erstellt. Die Begriffe sind derart weit gefasst, dass eine Zuordnung zu einzelnen (Schrift-) Erzeugnissen nicht eindeutig möglich ist. Bereits einzelne ausgewählte Phänomene können anlassbezogen zur Ermöglichung eines gegebenenfalls angezeigten Entscheidungsfindungsprozesses eine Darstellung mittels Lagebildes erfordern. Mitunter kann zu wiederkehrenden oder andauernden Erscheinungen eine - gegebenenfalls vorübergehende - regelmäßige Anfertigung von Lageberichten erforderlich sein. An welche Entscheidungsträgerinnen oder Entscheidungsträger derartige Lagebilder und - berichte zu steuern beziehungsweise welchen weiteren - gegebenenfalls übergeordneten - Stellen solche Schriftstücke zur Kenntnisnahme zu reichen sind, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Ebenso verhält es sich mit der mitunter erforderlichen Einstufung als Verschlusssache. Eine systematische Erfassung von Lagebildern und - berichten erfolgt nicht, so dass eine Auflistung, die einen Anspruch auf Aussagekraft, Validität und Vollständigkeit erhebt, nicht möglich ist. Beim Berliner Verfassungsschutz gibt es keine sogenannten Lageberichte. Es gibt eine Vielzahl von Berichtsformen , die je nach Inhalt offen oder mit Verschlusssachengrad regelmäßig oder anlassbezogen erstellt werden. Zu den regelmäßigen Berichtsformen zählen zum Beispiel der jährliche Verfassungsschutzbericht, der für die Öffentlichkeit bestimmt ist, oder Relevanzvermerke zu den Beobachtungsobjekten des Berliner Verfassungsschutzes, die einen Verschlusssachengrad haben. Berichte, die mit einem Verschlusssachengrad eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Sie werden abteilungsintern , der Behördenleitung und anderen Behörden, zum Umgang mit entsprechend der Verschlusssachenanweisung , und für die eine juristische und fachliche Begründetheit zur Entgegennahme der Informationen vorliegt , zur Verfügung gestellt. Berlin, den 17. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2015)