Drucksache 17 / 17 316 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Silke Gebel (GRÜNE) vom 03. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort IGA, qQuo vVadis I? I? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Woher soll das Wasser zur Bewässerung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) kommen? Gibt es inzwischen ein Bewässerungskonzept und wo ist dieses einsehbar? Wie wird sich der Wasserverbrauch von I- GA/Gärten der Welt in den kommenden drei Jahren im Vergleich zu 2014 ändern? Antwort zu 1: Zur Bewässerung der Gartenanlagen der Gärten der Welt und der Erweiterungsflächen ist vollumfänglich Brunnenwasser vorgesehen. Die Förderung des Grundwassers wird aus zwei vorhandenen und zwei neu zu errichtenden Tiefbrunnen erfolgen. Durch die Vergrößerung der Fläche Gärten der Welt um die Erweiterungsflächen erweitert sich auch der Wasserbedarf . Es wird nach dem Grundsatz gehandelt, dass ausschließlich Rasenflächen beregnet werden. Eine Bewässerung der Wiesenflächen erfolgt nicht. Für die Planung und Umsetzung liegen alle Genehmigungen vor. Frage 2: In welchem Umfang soll zur Bewässerung der IGA Grundwasser verwendet werden? Wie soll ausgeschlossen werden, dass die IGA-Bewässerung zu einem Absinken des Grundwasserspiegels rund um die Wuhle und ein Austrocknen des Gewässers führt? Antwort zu 2: Zur Bewässerung der Gartenanlagen der Gärten der Welt und der Erweiterungsflächen ist ausschließlich Brunnenwasser vorgesehen. Sowohl die vorhandenen , als auch die neu zu errichtenden Brunnen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Im Zuge der Prüfung des Genehmigungsantrags beurteilt die Wasserbehörde die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Die Genehmigung zur weiteren Betreibung der vorhandenen Brunnen und Errichtung der 2 weiteren Brunnen liegt vor. Im Bereich Kienberg/Wuhletal sind keine Brunnenanlagen vorgesehen. Frage 3: Wie werden die Ergebnisse des Gewässerentwicklungskonzeptes zur Wuhle in die Planungen der IGA eingebunden? Antwort zu 3: Nach der Entscheidung im September 2012, die Internationale Gartenausstellung (IGA) in Marzahn stattfinden zu lassen, fanden umgehend Gespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , Abt. VIII, statt, um Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Gewässerrahmenrichtlinie (GRRL) in Planung und Bau zu synchronisieren. Zeitlich und finanziell bis zur IGA in 2017 realisierbare Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes wurden in die Auslobung des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbes IGA Berlin 2017 übernommen. Nach 2017 werden weitere Teilmaßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes zur Wuhle realisiert. Frage 4: Inwieweit sind Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung geplant und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei? Antwort zu 4: Alle aus dem Grundwasser entnommenen Mengen und alle anfallenden Niederschlagsmengen werden über ein Mulden-Rigolen-Versickerungssystem auf dem Grundstück versickert Frage 5: Wie wird die IGA-Seilbahn in den bezirklichen ÖPNV eingebunden? Ist die Nutzung der Seilbahn (ohne IGA-Besuch) mit einem normalen VBB-Ticket möglich? Welche Zusatzkosten entstehen ggf. für die Nutzer*innen? Antwort zu 5: Die Seilbahn als kostenloses Verkehrsmittel innerhalb der IGA ergänzt durch die unmittelbare Nähe zum U-Bahnhof „Neue Grottkauer Straße“ den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 316 2 Nach der IGA ist die Seilbahn für jedermann zugänglich . Der Fahrpreis wird direkt beim Seilbahnbetreiber an den Stationen entrichtet. Eine Kooperation zwischen der Leitner AG und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wird geprüft. Frage 6: Wann und von wem wird über eine Weiternutzung der Seilbahn als Bestandteil des bezirklichen ÖPNV entschieden? Von wem sollen die laufenden betriebs - und Instandhaltungskosten getragen werden? Antwort zu 6: Der Vertrag mit Leitner AG hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033. Die Leitner AG wird das gesamte technische Betriebsmanagement erbringen. Sie ist verpflichtet, die Anlagen jederzeit in einem technisch einwandfreien Zustand zu erhalten und hierfür alle notwendigen Betriebs- und Instandhaltungstätigkeiten zu erbringen. Berlin, den 17. November 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2015)