Drucksache 17 / 17 319 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 04. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels (VII) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende sind derzeit in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben untergebracht? Wie viele davon sind in Hostels mit Kontingentvereinbarungen und wie viele davon mit Blanko-Hostelgutscheinen in anderen Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben untergebracht? Zu 1.: Zum letzten Erhebungsstichtag 10.11.2015 weist die Belegungsstatistik der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) 921 belegte Plätze in Hostels und Pensionen aus. Diese Zahl setzt sich zum einen zusammen aus der Anzahl der Personen, die zum jeweiligen Stichtag auf Grund der mit einigen Betreiberinnen und Betreibern vereinbarten Kontingente in diesen Häusern untergebracht worden sind (rund 340 Personen). Zum anderen geht in die ausgewiesene Belegung auch jener Anteil der von der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) ausgegebenen Kostenübernahmen ein, der tatsächlich von den Berechtigten zur Einquartierung in ein Hostel oder eine Pension genutzt wurde und dessen Rücklauf durch den Beherbergungsbetrieb bis zum jeweiligen Stichtag erfolgt ist. Weitergehende Angaben zum Fragegegenstand sind in Ermangelung einer statistischen Erfassung nicht möglich. 2. Wie viele Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe bringen derzeit Asylsuchende mit Hostelgutscheinen / Kostenübernahmen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter? Zu 2.: Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sind 388 Beherbergungsstätten bekannt, in denen Flüchtlinge untergebracht waren. In wie vielen dieser Betriebe zum Zeitpunkt der Beantwortung tatsächlich Flüchtlinge noch wohnen, ist nicht bekannt. 3. Wie viele Hostelgutscheine / Kostenübernahmen für Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe hat das LAGeSo in den Monaten August, September und Oktober 2015 an Asylsuchende ausgegeben und wie viele davon waren Blanko-Hostelgutscheine (bitte nach Monat aufschlüsseln )? Zu 3.: Es wurden Kostenübernahmebescheinigungen in folgender Anzahl ausgegeben: Im August 2015: 574 Kostenübernamen (KÜ) für 911 Personen; im September 2015: 467 KÜ für 830 Personen und im Oktober 2015: 257 KÜ für 477 Personen. Verlängerungen von KÜ werden statistisch nicht erfasst . 4. Wie viele Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten ) sind derzeit im LAGeSo in der für Abrechnungen zuständigen Organisationseinheit beschäftigt? Zu 4.: Mit Stand 12.11.2015 werden insgesamt 23 Personen für diese Aufgabe eingesetzt: elf Vollzeitäquivalente /VZÄ (12 Personen) des LAGeSo, sechs abgeordnete Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Landes Berlin, fünf Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma sowie ein Auszubildender. 5. Welche Aufgaben nimmt die für Abrechnungen zuständige Organisationseinheit wahr und welchen Anteil daran hat die Abrechnung von eingereichten Kostenübernahmen bzw. Rechnungen von Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben? Zu 5.: Die Organisationseinheit LAGeSo II A 6000 nimmt folgende Aufgaben wahr: Zahlstellenverwaltung Kosteneinziehung für das Referat II A Abrechnungsstelle für Wohnheimabrechnungen sämtliche sonstige Zahlungsvorgänge für das Referat II A Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 319 2 Prüfung und Buchung der Ausgaben für die Weiterleitung von Asylbegehrenden in andere Bundesländer Rechnungssachbearbeitung der Task Force Notunterkünfte I und II sowie der BUL Rechnungsbearbeitung der Fälle der Krankenhilfe, Fotofix, Impfkosten, Rechtsanwaltskosten, Verwahrkonten Prüfung und Buchung der Ausgaben für Honorarsprachmittler . Gegenwärtig sind sechs Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des LAGeSo ausschließlich mit der Abrechnung von Beherbergungsunternehmen befasst. Bis zu sechs abgeordnete Kräfte werden je nach Verfügbarkeit ebenfalls in diesem Bereich eingesetzt. 6. Wie funktioniert konkret das Prüf- und Abrechnungsverfahren von eingereichten Kostenübernahmen bzw. Rechnungen von Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben auf Seiten des LAGeSo? Zu 6.: Es handelt sich um eine sozialrechtliche Einzelfallprüfung auf der Grundlage des jeweiligen Aktenvorgangs . Dazu gehört auch die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, insbesondere die Höhe der Tagessätze und bei Einrichtungen, mit denen keine vertraglichen Beziehungen bestehen, die Zulässigkeit der gewerblichen Vermietung, z. B. Gewerbeanmeldung, privatrechtlich und öffentlich-rechtliche Nutzungsgenehmigung . 7. Welche Ergebnisse/Kostenersparnis für das Land Berlin haben die Prüfungen bislang erbracht? Zu 7.: Im Ergebnis der bisherigen Prüfungen und geführten Gesprächen mit den Betreiberinnen/Betreibern der Beherbergungsbetriebe konnten mit Stand 12.11.2015 Kostenreduzierungen gegenüber den geltend gemachten Beträgen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erzielt werden. 8. Wie viele und welche Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe stehen auf der „schwarzen Liste“ von offenbar unlauteren Wettbewerber*innen, denen bis zum Abschluss einer gründlichen Überprüfung durch das zuständige Referat des LAGeSo nichts gezahlt wird (vgl. B.Z., 29.10.2015, Miese Geschäfte. Wie Vermieter in Berlin Flüchtlinge abzocken)? Zu 8.: Mit Stand 12.11.2015 handelt es sich um drei Betriebe. Entgegen der Aussage in dem genannten Zeitungsartikel ist dem LAGeSo ein Betreiber/Anbieter einer Beherbergungseinrichtung in der Silbersteinstraße nicht bekannt. 9. Wie viele Klagen von Betreibern von Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben gegen das LAGeSo auf Begleichung unbezahlter Rechnungen gibt es derzeit und seit wann jeweils? Wie hoch sind deren offene Forderungen ? Zu 9.: Im LAGeSo sind mit Stand 12.11.2015 keine diesbezüglichen Klageverfahren anhängig. 10. In welcher Gesamthöhe haben a. das Rixpack Hostel (Karl-Marx-Straße) b. das East West Hostel (Ackerstaße) c. die GS German Standard GmbH (Talstraße) d. die Go Apartments (Friedrichstraße) sowie e. der Betreiber/Anbieter in der Silbersteinstraße dem LAGeSo in den Jahren seit 2013 jeweils insgesamt Rechnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden in Rechnung gestellt und welche Gesamtsumme hat das LAGeSo ihnen jeweils für die Unterbringung von Asylsuchenden bezahlt? (Bitte nach Jahr und Betreiber /Anbieter aufschlüsseln.) Zu 10.: Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die erfragten Daten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzusehen sind, wird von einer betriebs- bzw. betreiberbezogenen Aufstellung abgesehen. Bezogen auf alle in der Fragestellung genannten Betriebe (unter Hinweis auf die Antwort zu 8.) ergeben sich folgende Beträge: Jahr Gesamtforderung Gesamtzahlung/ Abschläge 2013 Noch nicht abschließend ermittelt 6.595,00 Euro 2014 Noch nicht abschließend ermittelt 3.059,14 Euro 2015 1.412.539,26 Euro* 1.001.869,46 Euro *) steht derzeit noch unter Vorbehalt 11. Wie viele und welche Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetriebe haben seit dem Jahr 2013 dem LA- GeSo Platzkapazitäten in welcher Höhe jeweils angeboten , um Kontingentvereinbarungen abzuschließen? 12. Anfang August 2015 hatte Sozialstaatssekretär Gerstle gegenüber der Presse gesagt, dass LAGeSo- Präsident Franz Allert derzeit mit Hostelbetreibern rede, um mit ihnen feste Vereinbarungen über die Aufnahme von Flüchtlingen zu erzielen (Morgenpost, 06.08.2015, Senat verhandelt mit Hostelbetreibern über Flüchtlinge)? Wie viele dieser Gespräche fanden mit welchem Ergebnis jeweils statt? Woran ist der Abschluss von Kontingentvereinbarungen jeweils gescheitert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 319 3 13. Wie ist aktuell die Position des Senats dazu, ob die Kontingentvereinbarungen mit Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben gekündigt (vgl. Drs. 17/17077) oder ausgeweitet (vgl. Drs. 17/17015) werden sollen? Zu 11. bis 13.: Das LAGeSo hat mit neun Betreiberinnen und Betreibern von Hostels o. ä. Beherbergungsbetrieben Kontingentvereinbarungen über die Unterbringung von Asylbegehrenden abgeschlossen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit 24 Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsbetrieben geführt, die mit einer Ausnahme ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss von Kontingentvereinbarungen bekundet haben und gegenwärtig laufend Flüchtlinge aufnehmen. Eine einheitliche Vertragsvereinbarung wird derzeit in Abstimmung zwischen der BUL und dem Abrechnungsbereich vorbereitet. Die Zahl der seitens Betreiberinnen und Betreibern derartiger Betriebe an das LAGeSo herangetragenen Angebote über die Bereitstellung von Kontingenten ist statistisch nicht hinterlegt. Weitere Verhandlungen mit dem Ziel der Akquise zusätzlicher Hostelkontingente sind derzeit nicht anhängig. Berlin, den 23. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2015)