Drucksache 17 / 17 321 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 05. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort Zukunft des Projekts Gefängnisradio in der JVA Heidering Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es in der JVA Heidering das Projekt Gefängnisradio, mit welchem Personal und mit welchen Teilnehmerzahlen wird es betrieben? Zu 1.: Das Projekt wurde mit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering ins Leben gerufen. Der Betrieb des Gefängnisradios wird von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt (§ 154 Strafvollzugsgesetz - StVollzG -). Für die inhaltliche Gestaltung der Radiosendungen wurde mit Projektbeginn eine unentgeltliche Kooperation mit der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) in Berlin eingegangen , die bis heute fortbesteht. Eine Professorin und eine Lehrbeauftragte kommen regelmäßig mit einer fluktuierenden Anzahl von Studierenden in die JVA Heidering , um das Redaktionsteam von zurzeit sechs Gefangenen praktisch und theoretisch anzuleiten. Auf Basis eines Dienstleistungsvertrags leisten zwei Mitarbeiter mit Erfahrung im Betrieb eines freien Stadtteilradios und mit Berufserfahrungen aus ihrer Tätigkeit als freie Mitarbeiter beim Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) organisatorische und technische Unterstützung. 2. Wie bewertet der Senat den bisherigen Erfolg des Projektes insbesondere im Hinblick auf das Vollzugsziel Resozialisierung? Zu 2.: Das Gefängnisradio leistet neben verschiedenen anderen Maßnahmen einen flankierenden, erfolgreichen Beitrag zur Resozialisierung von Gefangenen. Es ist eine nach § 67 StVollzG angebotene Freizeitmaßnahme. Freizeitmaßnahmen sind keine Behandlungsmaßnahmen im engeren Sinn, denn sie sind weder delikt- noch täterorientiert . Sie gehören dennoch zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben , da eine sinnvolle Freizeitgestaltung ein soziales Lernfeld für die Gefangenen darstellt und für die Sozialisation der Gefangenen relevant ist. Mit dem Projekt Gefängnisradio lernen Gefangene ein demokratisches Grundverständnis von Informationsfreiheit kennen. Sie erwerben über den Lehrkörper und die Studierenden der HMKW Techniken der Wissensrecherche und Publikation. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtteilradios erlernen sie die anwendungsbezogenen praktischen und technischen Kenntnisse für die Präsentation und die Zusammenstellung von ansprechenden und interessanten Sendungen. Sie tragen Inhalte aus eigenen Beiträgen und geführten Interviews zusammen und bereiten diese auf. Dabei üben sie redaktionelle Methoden genauso ein wie die dafür erforderlichen technischen Umsetzungsschritte. Nicht zuletzt erfahren sie auch etwas über die journalistische Berufsethik, die sie in Berichten, Beiträgen und Interviews zu berücksichtigen haben. Neben den Projektbeteiligten gibt es eine breite Zuhörerschaft von Gefangenen, die über vollzugsrelevante Themen und Angebote regelmäßig informiert und über die Möglichkeit Wünsche und Anregungen abzugeben ebenfalls eingebunden wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 321 2 3. In welchem Umfang hat das Projekt in den Jahren 2014 und 2015 finanzielle Mittel vom Land Berlin erhalten (bitte titelkonkret Ansätze und Ist für 2014 und 2015 angeben)? Zu 3.: Für das Projekt Gefängnisradio sind in den Jahren 2014 und 2015 folgende Haushaltsmittel des Landes Berlin verwendet worden: Titel 2014 2015 Betrag in € Betrag in € 42701 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 3.197,50 7.605,00 51140 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 344,50 2.243,15 54010 Dienstleistungen 20.661,45 25.854,80 Summe 24.203,45 35.702,95 Bei den angegebenen Ausgaben handelt es sich um Ist-Beträge. In der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme in den einzelnen Haushaltstiteln gibt es keine konkretisierten Ansätze für einzelne Freizeitmaßnahmen wie das Projekt Gefängnisradio. 4. Trifft es zu, dass die finanziellen Mittel für das Projekt Gefängnisradio in der JVA Heidering nach Planungen des Senats in der kommenden Haushaltsperiode gesenkt werden sollen und wenn ja, - in welchem Umfang (bitte titelkonkret angeben)? - mit welcher Begründung? - mit welcher weiteren Planung für das Projekt? - inwieweit sind auch andere Projekte bzw. Freizeitmaßnahmen von Kürzungen betroffen? 5. Warum wird der Ansatz im Haushaltsplan 2016/17 im Titel „Dienstleistungen“ der JVA Heidering (0672/54010) für den Bereich Freizeitmaßnahmen (Nr. 6) abgesenkt und inwieweit ist das Gefängnis-radio, inwieweit sind andere Projekte davon betroffen? 6. Warum wird der Ansatz im Haushaltsplan 2016/17 im Titel „Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter“ der JVA Heidering (0672/42701) abgesenkt (bzw. was ist der Grund für das niedrige Ist in 2014) und inwieweit ist das Gefängnisradio, inwieweit sind andere Projekte davon betroffen? Zu 4., 5. und 6.: Unter dem Vorbehalt, dass noch die Ergebnisse der gegenwärtig stattfindenden parlamentarischen Haushaltsberatungen abgewartet werden müssen, kann zu den Fragen 4, 5 und 6 Folgendes gesagt werden: Es trifft nicht zu, dass die Mittel für das Projekt Gefängnisradio gesenkt werden sollen. Für ein sachgerechtes und an den Zielen des Strafvollzugsgesetzes ausgerichtetes Angebot an Freizeitmaßnahmen stehen der JVA Heidering insgesamt durch die Dienstleistungsmittel und die Aufwendungen für die Freien Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter voraussichtlich ausreichende Mittel zur Verfügung. Die gegenwärtig vorgesehenen Absenkungen werden nicht zu Kürzungen beim Projekt Gefängnisradio führen. Sollte insgesamt ein Mehrbedarf bestehen, so kann ein Ausgleich im Rahmen der Haushaltswirtschaft herbeigeführt werden. Die Ist-Kosten in 2014 sind in der JVA Heidering zum Teil niedriger, weil die Anstalt durch die sukzessive Belegung noch nicht die Gefangenenzahlen der Folgejahre erreicht hatte. Berlin, den 17. November 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2015)