Drucksache 17 / 17 323 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 05. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2015) und Antwort Nachschlag für die Siemens AG durch den Senat vergrößert Gefahr für das Magnus-Haus Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Widerspruch gegen den auf politische Weisung erteilten Bauvorbescheid stattgegeben und nun auch die Tiefgarage unter der historischen Garten- und Hofanlage des Magnus-Hauses genehmigt hat? Antwort zu 1: Mit Vorbescheidsantrag vom 27.05.2014 fragte der Bauherr, hier die Siemens Real Estate GmbH & Co.KG, beim zuständigen Bezirksamt Mitte von Berlin mit 5 Einzelfragen nach der planungs- und denkmalrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Neubaus der Siemens Hauptstadtrepräsentanz auf dem Grundstück in Berlin Mitte, Kupfergraben 7. Der Vorbescheid Nr. 2014/2024 wurde vom Bezirksamt Mitte von Berlin am 30.03.2015 erteilt. Die gestellten Fragen 1-4 wurden mit ja und die Frage 5 bezüglich einer geplanten Tiefgarage wurde mit nein beantwortet. Gegen diesen Vorbescheid, in der Sache gegen die Beantwortung der Frage 5, legte der Bauherr mit Schreiben vom 23.04.2014 Widerspruch ein, der nach erfolgter Abhilfeprüfung im Bezirksamt Mitte von Berlin an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Entscheidung abgegeben wurde. Mit Bescheid vom 06.07.2015 wurde dem Widerspruch gegen die Beantwortung der Frage 5 stattgegeben und der Widerspruchsbescheid erteilt. Er beantwortet die Frage 5 neu, wie folgt mit: „ Ja “. Eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Diese müsste vom Bauherrn im Bezirk auf der Grundlage des geänderten Vorbescheides noch beantragt und erteilt werden. Frage 2: Wurde diese positive Bescheidung des Widerspruchs der Firma Siemens gegen den Bauvorbescheid des Bezirksamtes Mitte von der politischen Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wieder politisch angewiesen oder beeinflusst? Wenn ja, wer hat diese Weisung erteilt bzw. wurde im Sinne eines solchen Bescheids tätig? Antwort zu 2: Vor Fertigung des Widerspruchsbescheides wurde der Vorgang dem Senator vorgelegt, welcher die positive Entscheidung bestätigte. Frage 3: Wie lautet die Begründung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Änderung des Bauvorbescheides im Weg des Widerspruchsbescheids ? Antwort zu 3: Einer Begründung bedurfte es nicht, weil die Entscheidung dem Widerspruchsziel entsprach, vgl. § 1 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG Bln) i.V.m. § 39 Abs.2 Nr. 1 VwVfG. Das Unternehmen Siemens beabsichtigt auf dem Gelände des Magnus Hauses seine Konzernrepräsentanz zu errichten. Dieses Vorhaben soll der Schaffung eines Forums für den Dialog zwischen Politik und Wirtschaft dienen und ist deshalb für Berlin von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Der repräsentative Standort entspricht nicht nur der Bedeutung des Unternehmens Siemens als größten industriellen Arbeitgeber der Hauptstadt , sondern bindet darüber hinaus das Unternehmen noch fester an Berlin als Gründungsstadt des Konzerns. Frage 4: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Tiefgarage in der von der Firma Siemens beantragten Dimension und Lage genehmigt? Wenn ja: Welche? Wenn nein: Was soll nunmehr zulässig sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 323 2 Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat keine Baugenehmigung erteilt, es wurde lediglich die mit Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage, nach der Errichtung einer Tiefgarage für bis zu 20 Stellplätzen mit ja beantwortet. Frage 5: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Genehmigung der Tiefgarage mit Auflagen hinsichtlich des Schutzes des Baudenkmals Magnus-Haus und seiner baulichen Nebeneinrichtungen verbunden? Wenn ja: Welche? Frage 6: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Genehmigung der Tiefgarage mit Auflagen für die Baudurchführung, insbesondere Grundwassermanagement , Statik des Magnus-Hauses, Erschütterung etc., verbunden? Wenn ja: Welche? Antwort zu 5 und 6: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat für die Errichtung einer Tiefgarage keine Baugenehmigung erteilt. Der Widerspruchsbescheid bezog sich nicht auf denkmalrechtliche Fragen, da diese bereits im Vorbescheid zu Frage 1 positiv beantwortet worden waren. Frage 7: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Widerspruchsbescheid zur Änderung des Bauvorbescheids nach dem Eingang des Nachbarwiderspruchs gegen den Bauvorbescheid erteilt und ggf. entsprechende Hinweise in den Widerspruchsbescheid aufgenommen? Antwort zu 7: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist ein möglicher Nachbarwiderspruch gegen den Vorbescheid 2014/2024 nur aus Presseveröffentlichungen bekannt. Frage 8: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beim Widerspruchsbescheid zugunsten der Firma Siemens erörtert, in wieweit durch diese Änderung des Bauvorbescheids, insbesondere durch die Lage der so genehmigten Tiefgarage und deren Zufahrt, zusätzliche Risiken für die Bestandskraft des Bauvorbescheids infolge von Nachbarwidersprüchen entstehen können? Antwort zu 8: Nein, siehe Antwort zu Frage 7. Frage 9: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beim Widerspruchsbescheid zugunsten der Firma Siemens geprüft und abgewogen, inwieweit durch den Bauvorbescheid und dessen Änderung in Bestimmungen bestandskräftiger Baugenehmigungen in der Nachbarschaft eingegriffen wird? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Wie wirken sich ggf. vorhandene abweichende Festlegungen und Auflagen in anderen Baugenehmigungen auf die Bestandskraft und Vollziehbarkeit des Bauvorbescheids aus? Antwort zu 9: Es wurde weder zugunsten der Firma Siemens geprüft noch abgewogen, auch bestand keine Veranlassung zu prüfen, inwieweit sich der Vorbescheid auf bestandskräftige Baugenehmigungen in der Nachbarschaft auswirkt. Berlin, den 19. November 2015 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)