Drucksache 17 / 17 327 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 09. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2015) und Antwort Verfügungsfonds der Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorgaben gibt der Senat im Einvernehmen mit und unter Einschluss der Bezirke als Schulträger zur Bewirtschaftung der auf 20.000 EUR angehobenen Verfügungsmittel pro Schule? Zu 1.: Im Entwurf des Haushaltsplans 2016/17 sind im Kapitel 1012 in der Maßnahmengruppe 03 „Verfügungsfonds für Schulen“ folgende Titel aufgeführt: 42780 Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 51980 Kleine Instandhaltungsarbeiten zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 52580 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 68480 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds. Die Titel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Kalkulation des Budgets soll sich aus Mitteln für Instandhaltung und einem Schülersatz voraussichtlich wie folgt zusammensetzen: - Schulen erhalten 1 x 7000 Euro für Instandhaltung. - Pro Schüler/in erhalten die Schulen aktuell 14,00 Euro (variabel) angerechnet. - Die Höchstgrenze pro Schule beträgt 20.000 Euro. Zielstellung des Verfügungsfonds ist es, dass Schulen im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung vorzugsweise Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe, Koordinationsaufwendungen für die Inklusion, kleine Instandhaltungsarbeiten und Honorarverträge realisieren können. Die Konzepterarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Das Einvernehmen zur Bewirtschaftung der Mittel zur Instandhaltung wird mit den Schulträgern zeitnah erwirkt. 2. Wie verhält sich der Senat zu den Bedenken, die im Rahmen der Sitzung der Bildungsstadträte am 25. September 2015 formuliert wurden? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird in einer Handreichung zum Verfügungsfonds genau auf diese Bedenken Bezug nehmen und den Schulleiterinnen und Schulleitern Hinweise zur Beachtung des Denkmalschutzes, der Bauvorschriften, der Brandschutzaspekte geben sowie auf von den Schulträgern genehmigungspflichtige Baumaßnahmen und Gewährleistungs - und Haftungsfragen hinweisen. 3. In welchen Bereichen gibt es kein Einvernehmen mit den Bezirken? Zu 3.: Der Konzeptentwurf wird derzeit mit den Bezirken als Schulträger abgestimmt. 4. Wie verträgt sich die Veranschlagung dieses Verfügungsfonds mit der in § 109 Absatz 1 Schulgesetz dargelegten Schulträgerschaft der Bezirke, insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon beim Anstreichen einer Wand Fragen des Denkmalschutzes berührt sein könnten? Zu 4.: Den Bezirken obliegt weiterhin die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der von ihnen verwalteten Schulen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 327 2 Mit Mitteln des Verfügungsfonds können u. a. kleine Instandhaltungsarbeiten ausgeführt werden, die nicht die Bausubstanz berühren, beispielsweise verschmutzte Wände mit der bereits verwendeten Farbe ausbessern oder einen defekten Seifenspender zu ersetzen. Dadurch, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter auch ihr Budget flexibel verwenden können und für eine Maßnahme zur Instandhaltung eine höhere Summe als 7.000 € planen können, gelingt es im Einvernehmen zwischen dem Schulträger und der Schule ggf. auch umfangreichere Instandhaltungsarbeiten in Verantwortung des Schulträgers umzusetzen. Berlin, den 25. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2015)