Drucksache 17 / 17 331 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 06. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2015) und Antwort Wann beseitigt der Senat die Mängel am Mauerweg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Mängel wie beispielsweise sandige Stellen oder Kopfsteinpflaster und nicht barrierefreie Stellen des Mauerwegs bekannt? Wenn ja, welche und an welchen Stellen? Antwort zu 1: Mängel dieser Art werden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht erfasst und sind daher auch dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Wie und bis wann beabsichtigt der Senat diese Mängel zu beseitigen? Antwort zu 2: Die Beseitigung dieser Mängel (Gefahren ) ist nicht Angelegenheit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, sondern der jeweiligen Grundstückseigentümer/innen. Frage 3: Weshalb ist die Behinderung durch die Drängelgitter kurz vor der Gropiusstadt noch immer nicht beseitigt, obwohl die Bahntrasse der Neukölln- Mittenwalder Eisenbahn (NME) zur Mülldeponie längst stillgelegt ist und die Drängelgitter den Mauerweg auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen versperren ? Antwort zu 3: Für die Beseitigung der Behinderung durch die Drängelgitter ist der Grundstückseigentümer, vermutlich die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn, zuständig . Frage 4: Wann werden die sandigen Abschnitte um die frühere Exklave Steinstücken (vom Kremnitzufer bis zur Stahnsdorfer Straße) beseitigt, die zum Absteigen zwingen und den Weg unzumutbar für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen machen? Antwort zu 4: Dazu kann der Senat keine Aussage treffen. Frage 5: Plant der Senat in Schönwalde hinter der Steinernen Brücke den Mauerweg am Mahnmal für die Maueropfer vorbeizuführen und dafür diesen Abschnitt über den Kolonnenweg zum Zollweg zu sanieren? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 5: Die Eigentumsverhältnisse sind z.T. privat bzw. beim Bezirk Spandau. Der Senat kann zu ggf. angedachten Änderungen im Wegeverlauf keine Aussagen treffen. Frage 6: Ist der Senat bereit eine erneute Initiative zu starten, um die Große Koalition im Bund dazu zu bewegen , die 58 Mauerreste im „Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt“ von Ben Wagin im Regierungsviertel unter Denkmalschutz zu stellen? Antwort zu 6: Das „Parlament der Bäume“ ist Bestandteil des Gesamtkonzepts Berliner Mauer, das der Senat am 20. Juni 2006 beschlossen hat. Der Regierende Bürgermeister hat bei einem Gespräch mit dem Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Dr. Lammert am 10. November 2008 die Situation erörtert. Der Deutsche Bundestag als Eigentümer der Baufläche, auf dem sich das Parlament der Bäume befindet, wird in naher Zukunft die Fläche nicht für seine Zwecke in Anspruch nehmen. Der Deutsche Bundestag möchte allerdings nicht auf eine langfristige Flächenoption verzichten. Auf der Grundlage dieses Status Quos und aus Respekt vor der Willensbildung des deutschen Parlaments startet der Senat momentan keine Initiative bezüglich des Parlaments der Bäume. Berlin, den 19. November 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)