Drucksache 17 / 17 336 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 09. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2015) und Antwort Anzahl der Wohnungseinbrüche in Marzahn-Hellersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wohnungseinbrüche gab es in Marzahn- Hellersdorf in den in den letzten fünf Jahren und wie stellt sich die aktuelle Entwicklung im Jahr 2015 dar (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Ortsteilen und Jahren gebeten)? Zu 1.: Der Phänomenbereich des Wohnraumeinbruchs unterscheidet Wohnungseinbrüche und Einbruch in Villen und Einfamilienhäuser. Der nachfolgende tabellarische Überblick stellt die Fallzahlenentwicklung für beide Ausprägungen des Wohnraumeinbruchs in den Ortsteilen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf dar. Bei den vorgelegten Fallzahlen handelt es sich um verlaufsstatistische Daten der Data Ware House Führungsinformation (DWH-FI), die nicht mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu vergleichen sind. Die Fallzahlen für das Jahr 2015 bilden den Zeitraum vom 01. Januar – 17. November 2015 ab. 2010 2011 2012 2013 2014 2015* Einfamilienhauseinbruch Biesdorf 40 90 74 55 68 116 Hellersdorf 1 1 4 2 Kaulsdorf 31 83 61 73 80 82 Mahlsdorf 47 112 89 100 83 92 Marzahn 32 21 23 23 53 62 Gesamt 150 306 248 252 288 354 Wohnungseinbruch Biesdorf 7 14 7 5 16 17 Hellersdorf 51 57 61 62 79 65 Kaulsdorf 1 1 3 5 5 3 Mahlsdorf 8 4 4 1 5 8 Marzahn 67 110 77 93 68 88 Gesamt 134 186 152 166 173 181 Wohnraumeinbrüche gesamt 284 492 400 418 461 535 17.11.2015, Quelle: DWH-FI Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 336 2 In den Ortsteilen Marzahn und Hellersdorf finden aufgrund der Bebauung mit mehrheitlich Mehrfamilien- und Hochhäusern vornehmlich Wohnungseinbrüche statt. Das Fallzahlenaufkommen ist seit 2011 konstant und liegt im stadtweiten Vergleich im unteren Mittelfeld. Für die Ortsteile Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf ist aufgrund der vorwiegenden Gebäudestruktur von Einfamilienhäusern das Fallzahlenaufkommen im Einfamilienhauseinbruch erhöht. Die Fallzahlen waren seit 2011 relativ konstant, seit 2015 ist ein deutlicher Fallzahlenanstieg zu verzeichnen. Die ansteigende Entwicklung im Bezirk Marzahn–Hellersdorf im Jahr 2015 ist nicht repräsentativ für die Entwicklung in ganz Berlin. 2. Wie viele Beratungen der „Beratungsstelle Einbruchschutz “ der Berliner Polizei wurden in den letzten fünf Jahren in Marzahn-Hellersdorf durchgeführt (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Ortsteilen und Jahren gebeten)? Zu 2.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle Einbruchschutz der Polizei Berlin haben seit dem 01. Februar 2014 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf insgesamt 215 Vor-Ort-Beratungen sowie 7 öffentliche Vorträge zum Thema Einbruchschutz durchgeführt. Eine nach Ortsteilen differenzierte Darstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die ortsteilbezogene Inanspruchnahme wird erst seit 01. Februar 2014 statistisch festgehalten. 2014 (Februar - Dezember) 2015 (Januar - 13. November) Biesdorf 32 48 Hellersdorf 5 3 Kaulsdorf 21 20 Mahlsdorf 31 32 Marzahn 5 18 Gesamt 94 121 Neben den vorgenannten Vor-Ort-Beratungen wird ein erheblicher Teil des Beratungsaufkommens in der Beratungsstelle Einbruchschutz des Landeskriminalamtes am Platz der Luftbrücke 5 in 12101 Berlin geleistet, erfolgt aber auch telefonisch und per E-Mail. Diese Formen der Beratung werden nicht wohnortbezogen statistisch erfasst. 3. Welche Gebiete im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind besonders häufig von Einbrüchen betroffen? Zu 3.: Siehe tabellarische Übersicht zu Frage 1. 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Zahl der Wohnungseinbrüche in Marzahn-Hellersdorf zu reduzieren? Zu 4.: Im Zusammenhang mit dem gesamtpolizeilichen Schwerpunktthema des Wohnraumeinbruchsdiebstahls werden alljährlich wiederkehrend und anlassbezogen verschiedene polizeiliche Maßnahmen mit präventiver und repressiver Zielrichtung von allen Dienstbereichen der Direktion 6 durchgeführt. So führen die Einsatzkräfte der zuständigen Polizeiabschnitte (A) 62 (Marzahn) und A 63 (Hellersdorf) phänomenbezogene Streifen durch, die am aktuellen Lagebild und insbesondere den relevanten Tageszeiten orientiert sind. Im Rahmen dieser Einsatzmaßnahmen werden regelmäßig Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt , bei denen die Anwohnenden gebeten werden, verdächtige Wahrnehmungen umgehend über den Polizeinotruf zu melden, um die Chancen auf eine Täterfestnahme erhöhen zu können. Diese Streifen werden sowohl motorisiert als auch durch Fußstreifen in Uniform und Zivil durchgeführt. Zudem erfolgen regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten Streifenfahrten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminaldauerdienstes verteilen im Rahmen der Tatortarbeit nach Einbrüchen Flyer in der Nachbarschaft zur Ermittlung von Tatzeugeninnen und -zeugen sowie allgemein zur Sensibilisierung gegenüber Einbrüchen. Außerdem werden diverse Informationsveranstaltungen , teilweise unter Beteiligung der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt (LKA Präv 3), durchgeführt . Zu diesen Anlässen werden Beratungsstände an stark frequentierten öffentlichen Plätzen aufgebaut und Hinweiszettel in Wohngebieten verteilt. Exemplarisch seien hier folgende Maßnahmen der Abschnitte 62 und 63 mit Beginn der dunklen Jahreszeit in diesem Jahr zu nennen: Abschnittsbereich 62: - Bewohnerinnen und Bewohner von Einfamilienhäusern wurden zu möglichen Präventionsmaßnahmen beraten (Jugendklub in der Rudolf- Leonhard-Str. 2, 12679 Berlin). - Im Nachbarschaftszentrum „Kiek in e.V.“ (Rosenbecker Str. 26, 12689 Berlin) wurde eine Präventionsberatung durch LKA Präv 3 durchgeführt. - Themenbezogene Flyer wurden im Zeitraum vom 15. bis 20. Oktober 2015 in den Siedlungsgebieten in der Marzahner Chaussee und der Pekrunstraße verteilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 336 3 Abschnittsbereich 63: - Im November 2015 haben unter Beteiligung von LKA Präv 3 zwei Informationsveranstaltungen stattgefunden, in den interessierte Anwohnerinnen und Anwohner über technische Sicherungsmöglichkeiten beraten und zur Notwendigkeit der allseitigen Achtsamkeit und Meldung von tatrelevanten Wahrnehmungen sensibilisiert wurden. Kiezmedien informierten über die Termine. Eine dieser Veranstaltungen fand am 03. November 2015 im Pflegewohnzentrum Lilly-Braun-Str. 54 in Hellersdorf statt, eine weitere folgte am 17. November 2015. - Am 29. April 2015 wurde in der Friedrich- Schiller-Grundschule in Mahlsdorf unter Beteiligung des Präventionsbeamten des A 63 eine Informationsveranstaltung vom CDU-Ortsverband Mahlsdorf durchgeführt. 5. Welche Möglichkeit sieht der Senat, die Bürger zukünftig durch die Polizei auch im Internet mittels eines „Einbruchsatlas“ über die Orte einzelner Einbrüche und konkreter Einbruchsserien zu informieren und gegebenenfalls auf diesem Wege Bürgerhinweise entgegenzunehmen ? Zu 5.: Die Polizei Berlin ist grundsätzlich bestrebt, sämtliche Wege der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu nutzen. Sie schätzt dabei das Internet grundsätzlich als einen wichtigen und zukunftsträchtigen Faktor der Kommunikation. In diesem Kontext wird auch die tagesaktuelle Veröffentlichung eines „Einbruchsatlas“ im Internet, der eine Auswertung bis auf die Ebene von Einzelstraftaten zuließe, aktuell von der Polizei geprüft. 6. In welchem Umfang wird durch die Beratungsstelle der Berliner Polizei auf das durch die Bundesregierung beschlossene „Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Einbruchssicherung“ mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen hingewiesen? Zu 6.: Die Beratungsstelle Einbruchschutz des LKA Präv weist im Rahmen der Beratungen auf das von der Bundesregierung beschlossene „Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Einbruchsicherung“ hin, was auch die entsprechenden Rahmenbedingungen beinhaltet. Darüber hinaus wird zielgerichtet - insbesondere bei Eigentümerinnen oder Eigentümern von Einfamilienhäusern - auf das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie auf die steuerliche Absetzbarkeit für Ausgaben zum Einbruchschutz hingewiesen. Hierbei werden den Bürgerinnen und Bürger diverse Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Berlin, den 24. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2015)