Drucksache 17 / 17 343 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 10. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2015) und Antwort Wachdienst vor dem LAGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In meiner Schriftlichen Anfrage „Verhältnisse in den Berliner Flüchtlingsunterkünften“ Drs. 17/14684 hatte ich den Senat nach den Vorgaben für Betreiber von Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich des von ihnen eingesetzten Sicherheitspersonals gefragt. Hat der Senat bei der Auswahl des Sicherheitsdienstes vor dem LAGeSo sich an diese eigenen Vorgaben gehalten? 2. Wenn ja, wie konnte es dann zur Auswahl des beauftragten Sicherheitsunternehmens kommen, wo doch offensichtlich die Vorgaben bei diesem nicht erfüllt waren ? 3. Wenn nein, an welchen Kriterien hat sich das LA- GeSo bei der Auswahl orientiert und warum lässt man für sich selbst bei der sensiblen Aufgabe andere Maßstäbe gelten? Zu 1. bis 3.: Verantwortlich für die Sicherheit des Objektes sind die Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH und die über die Gegenbauer Facility Management GmbH beauftragte Firma Spysec Security. Die Firma Gegenbauer wiederum wird von der für alle Berliner Landesimmobilien zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beauftragt. Der Auftragnehmer Gegenbauer ist vertraglich verpflichtet, geeignetes Personal einzusetzen . Das zu großen Teilen (aktuell sind rd. 66 Sicherheitskräfte im Einsatz, 42 von Spysec und 24 von Gegenbauer ) eingesetzte Unternehmen Spysec Security Service Sicherheitsdienst weist auf seiner Internetpräsenz die erteilte Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 aus. Hierbei handelt es sich um eine Qualitätsmanagementnorm , die u. a. Vorgaben zur Verantwortung der Unternehmensleitung , etwa bezüglich der Kundenorientierung und der Qualitätspolitik enthält. Wer ein solcherart zertifiziertes Unternehmen beauftragt, muss davon ausgehen können, dass unternehmensintern ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, um eine korrekte Erledigung der übertragenen Aufgaben sicherzustellen. Sicherheitsunternehmen bedürften vor der Übernahme eines Bewachungsauftrages der Erlaubnis durch das örtlich zuständige Ordnungsamt (Betriebssitz) für die namentlich benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Bewachung betraut werden sollen. Dem Ordnungsamt obliegt nach § 34a Abs. 1 S.1 Gewerbeordnung (GewO) die Zuverlässigkeitsüberprüfung der gemeldeten Person. Hierfür kann es gemäß § 30 Abs. 5, § 31 oder § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz Auskünfte aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis) einholen und Auskunft bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Abteilung II Verfassungsschutz - beantragen. Bei positivem Ergebnis stellt das Ordnungsamt zusätzlich einen Antrag auf Datenauskunft bei der Polizei Berlin für mögliche weitere vorhandene Erkenntnisse. 4. Warum wird vor dem LAGeSo nicht mehr Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eingesetzt , warum greift man überhaupt auf ein privates Unternehmen mit schlechtem Leumund zurück? 5. Wird das aktuelle Sicherheitsunternehmen nach den bekannt gewordenen gewalttätigen Übergriffen von seinen Aufgaben vor dem LAGeSo entbunden? 6. Wenn ja, wem wird künftig die Aufgabe übertragen ? Zu 4. bis 6.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die eingesetzten Sicherheitsunternehmen einen „schlechten Leumund“ hätten. Die Zusammenarbeit mit der Firma Spysec erfolgt seit längerer Zeit ohne größere Beanstandungen . Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten überwiegend freundlich und professionell. Werden dennoch gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherdienstes Beschwerden vorgetragen, führt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) umgehend eine Klärung mit den betroffenen Mitarbeitenden herbei. In Ausnahmefällen wurden einzelne Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 343 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bis zu einer endgültigen Klärung der Vorkommnisse vom Dienst am LAGeSo entbunden. Darüber hinaus steht das LAGeSo im aktiven Dialog mit der Polizei, um mit deren Unterstützung die Mitarbeitenden des eingesetzten Dienstes in die Lage zu versetzen, frühzeitig gefährliche Situationen zu erkennen, um diesen besser begegnen und benötigte Unterstützung in erforderlichem Umfang anfordern zu können. Ferner ist für den 01.11. und 15.11.2015 ein Deeskalationstraining initiiert worden, um das eingesetzte Personal besser auf die anspruchsvolle Situation am LAGeSo besser vorzubereiten. Da es sich bei dem Gelände an der Turmstraße 21 um einen nichtöffentlichen Bereich handelt, ist es grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen . Je nach Beurteilung der Lage trifft die Polizei Berlin die Entscheidung, inwieweit ihre Präsenz erforderlich und der eingesetzte Sicherheitsdienst ggf. zu ergänzen ist, was im Übrigen regelmäßig in den Morgenstunden am LA- GeSo der Fall ist. Die Firmen Gegenbauer bzw. Spysec sind am Standort Turmstraße weiterhin tätig. 7. Wird gegen Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens aufgrund der Vorfälle strafrechtlich ermittelt? Zu 7.: Ja. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Berlin, den 27. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2015)