Drucksache 17 / 17 345 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 10. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2015) und Antwort Rechte Versammlungen am 9. November 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufzüge und Versammlungen im rechtsextremen und rechtspopulistischen Spektrum fanden am 9. November 2015 in Berlin statt? (bitte nach Anmelder, Versammlungsuhrzeit/-dauer, Ort/Route, Thema aufschlüsseln .) Zu 1.: Für den 9. November 2015 wurden die folgenden sieben Versammlungen, welche als Kundgebung oder Aufzug einen Bezug im Sinne der Fragestellung aufweisen könnten, angemeldet und haben stattgefunden: Veranstalter Anmeldedatum Zeit Kundgebungsort/ Aufzugsstrecke Thema staatenlos.info e. V. 01.09.2015 10:00 - 20:00 Platz der Republik 1 "staatenlos.info Mahnwache für Heimat und Weltfrieden, GG 139 und GG 146" Privatperson 14.10.2015 13:00 -19:00 Willy-Brandt-Straße 1 "Stellungnahme aller amtierenden Politiker" staatenlos.info e. V. 01.09.2015 17:00 -20:00 Pariser Platz "Montagsdemo die Zweite von staatenlos.info e. V. Heimat und Weltfrieden, GG 139 und GG 146“ Privatperson 29.12.2014 18:00 -21:00 Wittenbergplatz "Aufruf zum friedlichen Widerstand! Für Frieden! in Europa! auf der Welt! Für eine unabhängige Presse! & gegen die Politik des IWF, der Weltbank, der FED des ESM & der EZB!" Patrioten e. V. i. G. 03.11.2015 18:30 -19:45 Ella-Trebe-Straße, Washingtonplatz 1 "BÄRGIDA - Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“ NPD Berlin 03.11.2015 19:00 -22:00 Platz des 18. März "Für Frieden, Freiheit, Souveränität - 09. November, wir vergessen die Toten nicht" Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 345 2 Patrioten e. V. i. G. 23.01.2015 20:00 -22:30 Karl-Liebknecht-Straße Ecke Dircksenstraße, Karl- Liebknecht-Straße, Prenzlauer Allee, Knaakstraße, Kollwitzstraße, Senefelderstraße, Raumerstraße, Prenzlauer Allee - Straßenbahnhaltestelle Fröbelstraße - Prenzlauer Allee Höhe Ahlbecker Straße "BÄRGIDA - Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes" 2. Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit den unter 1. aufgeführten Versammlungen und Aufzügen registriert? (bitte nach Versammlung, Delikt, Tathergang und Zuordnung zur PMK aufschlüsseln) Zu 2.: Im Zusammenhang mit der Versammlung „BÄRGIDA - Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“ in Form eines Aufzuges wurden folgende Strafermittlungsverfahren eingeleitet: Delikt Sachverhalt Phänomen § 26 Versammlungsgesetz (VersG) fehlende Anmeldung fehlende Anmeldung einer Versammlung (nicht BÄRGIDA) Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) - Nicht zuzuordnen § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte Widerstand PMK - links § 223 StGB Körperverletzung die Beschuldigte verletzte einen Polizeibeamten durch Schläge PMK - links § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei polizeilichen Maßnahmen leistete die Beschuldigte Widerstand PMK - Nicht zuzuordnen Weitere Straftaten im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Versammlungen sind derzeit nicht bekannt . 3. Wann wurden diese Versammlungen jeweils angemeldet ? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Fanden Versammlungen und Aufmärsche an bzw. in unmittelbarer Nähe von historischen Gedenkstätten statt? Wenn ja, welche? Wurde für diese Versammlungen u. Aufzüge ein Verbot oder eine Beauflagung nach § 15 Abs. 2 VersammlG i.V.m. dem Gedenkstättenschutzgesetz geprüft? Zu 4.: Nein, solche Versammlungen fanden nicht statt. 5. Welche versammlungsrechtlichen Auflagen wurden für unter 1. aufgeführten Aufzüge und Versammlungen jeweils erteilt? (z.B. bzgl. des jeweiligen Versammlungsortes ) Zu 5.: Kundgebung "Aufruf zum friedlichen Widerstand! Für Frieden! in Europa! auf der Welt! Für eine unabhängige Presse! & gegen die Politik des IWF, der Weltbank , der FED des ESM & der EZB!": „ - Die Aufstellung und Nutzung von nicht dem Versammlungszweck dienenden und den Gemeingebrauch öffentlichen Straßenlandes übersteigenden Aufbauten im Rahmen Ihrer Versammlung wird - sofern keine Erlaubnisse nach straßen- bzw. straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorliegen - untersagt. - Insbesondere wird die Aufstellung eines Pavillons sowie von Aufbauten, die als Fahrradwerkstatt und als Büchertauschecke genutzt werden sollen, untersagt . Gleiches gilt für Aufbauten, die sonstigen Tauschbörsen oder der Einrichtung eines Kinderbetreuungsbereichs dienen sollen. - Das Abparken von Kraftfahrzeugen auf hierfür nicht vorgesehenen Flächen im Versammlungsbereich wird ebenfalls verboten. Eine Aufstellung von Kraftfahrzeugen, die notwendige Versammlungsmittel transportieren, während der Auf- und Abbauphase bleibt davon unberührt.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 345 3 Kundgebung „Für Frieden, Freiheit, Souveränität - 09. November, wir vergessen die Toten nicht!“: „ - Die Verwendung von Fahnen - außer der Bundesflagge und den Flaggen der bestehenden deutschen Bundesländer und der Flagge der Europäischen Union, deren Einsatz unbeschränkt bleibt - wird mit der Maßgabe gestattet, dass eine Fahne für bis zu 50 Teilnehmer verwendet werden darf. Nicht mitgeführt werden dürfen Fahnen, die gesetzlich verboten sind. - Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sowie das gemeinsame Tragen von dunklen Springerstiefeln, Bomberjacken in den Farben schwarz, blau, militärgrün und dunkelrot und militärischen Kopfbedeckungen . - In Versammlungsreden und Sprechchören sowie auf Transparenten unterbleiben Aussagen, die das NS-Regime, seine Organisationen und deren (auch selbst ernannten) Folgeorganisationen sowie verbotene Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und Ersatzorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst wiederbeleben. Untersagt sind insbesondere die Sprüche: „Wir sind wieder da!“ und „Trotz Verbot sind wir nicht tot!“ und „Die Straße frei!“. - Untersagt werden des Weiteren Sprüche, in denen zu Gewalt gegenüber Dritten aufgerufen wird, wie zum Beispiel „Linke gibt’s in jeder Stadt, haut sie um und macht sie platt!“ oder „9mm! - 9mm!“ sowie das Verlesen von Namenslisten „politischer Gegner“ in Verbindung mit bedrohenden Zusätzen wie zum Beispiel „Wir kriegen Euch alle!“. Gleiches gilt für Druckwerke, Transparente und musikalische Darbietungen, die bei der Kundgebung Verwendung finden.“ - Die Verwendung von Fackeln und offenem Feuer wird untersagt. - Die Auflagen zu 1. bis 3. sind den Versammlungsteilnehmern vor Ort - gegebenenfalls auch wiederholt - bekannt zu geben.“ Aufzug "BÄRGIDA - Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes": „ - Jedes im Aufzug mitgeführte Kraftfahrzeug bzw. jeder Fahrzeugverbund ist im Frontbereich und beidseitig an jeder Achse durch Ordner zu sichern, um so ein etwaiges Überfahren von Versammlungsteilnehmern zu verhindern. Die Ordner müssen wie vorstehend beschrieben gekennzeichnet sein. Für die Ordner und den Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. - Für die Umsetzung und Einhaltung der vorstehenden Auflage ist für jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug vom Veranstalter bzw. Leiter vor Beginn der Versammlung ein spezieller Wagenverantwortlicher zu bestimmen und der Polizeieinsatzleitung unter Angabe der vollständigen Personalien und des Kfz-Kennzeichens des Fahrzeuges schriftlich zu benennen.“ 6. Welche Beschränkungen wurden für die unter 1. aufgeführten Aufzüge und Versammlungen jeweils einvernehmlich mit der Anmelderin oder dem Anmelder vereinbart? Zu 6.: Es wurden keine Beschränkungen vereinbart. 7. Wer wurde zu welchem Zeitpunkt über die unter 1. aufgeführten Aufzüge und Versammlungen informiert? Wenn keinerlei Unterrichtung erfolgte: aus welchen Gründen unterblieb diese mit Blick auf unter Umständen sensible Versammlungsorte (z.B. Nähe zu Gedenkstätten oder anderen relevanten Einrichtungen)? Zu 7.: Die Berliner Polizei informiert externe Einrichtungen grundsätzlich bei Versammlungen mit extremistischen Inhalten im Rahmen eines vertrauensvollen Dialogs , wenn die Einrichtungen im räumlichen Einwirkungsbereich der Versammlung liegen und durch diese absehbar beeinträchtigt werden könnten. Da eine solche Beeinträchtigung durch die in Frage 1 genannten Versammlungen nicht ersichtlich war, erfolgte keine derartige Information. 8. Trifft es zu, dass ein Aufzug von "Bärgida" an der Synagoge in der Rykestraße vorbeiführte? Welche Überlegungen hat die Versammlungsbehörde zu dieser Route im Zusammenspiel mit dem historischen Datum und der politischen Ausrichtung der Versammlung angestellt und welche versammlungsrechtlichen Entscheidungen hieraus getroffen? Inwieweit wurde u.a. die Jüdische Gemeinde über den Aufzug informiert? Zu 8.: Nein, das trifft nicht zu. 9. Trifft es zu, dass eine Versammlung der NPD am Brandenburger Tor und damit in Nähe des Holocaust- Denkmals stattfand? Welche Überlegungen hat die Versammlungsbehörde zu dieser Route im Zusammenspiel mit dem historischen Datum und der politischen Ausrichtung der Versammlung angestellt und welche versammlungsrechtlichen Entscheidungen hieraus getroffen? Inwieweit wurde u.a. die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas über die Versammlung informiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 345 4 Zu 9.: Die vom NPD-Landesverband Berlin angemeldete Versammlung fand auf dem Platz des 18. März statt. Dieser Platz liegt gemäß der Anlage zu § 15 Absatz 2 Satz 3 des Versammlungsgesetzes (VersG) außerhalb des geschützten Bereichs des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Selbst ist der Platz keine geschützte Gedenkstätte im Sinne des § 15 Absatz 4 Satz 4 VersG in Verbindung mit dem Gedenkstättenschutzgesetz. Eine Beauflagung der Versammlung nach § 15 Absatz 2 VersG konnte daher nicht erfolgen. Eine Information der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas über die Versammlung erfolgte aus den zu Frage 7 genannten Gründen nicht. Berlin, den 25. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)