Drucksache 17 / 17 347 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 12. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2015) und Antwort BBB: Chaos bei den Öffnungszeiten – wollen die Berliner Bäder-Betriebe die Nutzerinnen und Nutzer verprellen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum waren am Freitag, den 30.10.2015, von den 31 in Betrieb befindlichen Hallenbädern nur 19 geöffnet ? Zu 1.: Erfahrungsgemäß verzeichnen die Berliner Bäder -Betriebe (BBB) während der Ferienzeiten insgesamt weniger Gäste in den Standardhallenbädern. Zugleich nutzen auch die Beschäftigten der BBB die Ferienzeiten für Urlaub oder den Abbau von Überstunden oder Mehrarbeit . Bei der Gestaltung der Hallenöffnungszeiten müssen die BBB Grundsätze der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen . Deshalb konzentrieren sich die BBB darauf, ihr Personal in den nachgefragten Schwimmhallen einzusetzen. Aus diesem Grund waren einige Schwimmhallen am 30.10.2015 planmäßig geschlossen. Das Stadtbad Tiergarten (siehe Antwort zu Frage 3.), die Schwimmhalle Kaulsdorf (siehe Antwort zu Frage 5.) und das Stadtbad Tempelhof (Legionellenbekämpfung, Ersatz der Duscharmaturen) waren technisch bedingt geschlossen. 2. Warum schloss am Sonntag, den 01.11.2015, das Stadtbad Charlottenburg bereits um 14 Uhr? Zu 2.: Die Neue Halle des Stadtbades Charlottenburg hat jeden zweiten und vierten Sonntag für die Öffentlichkeit bis 22:00 Uhr, jeden ersten (so auch am 01.11.2015) und dritten Sonntag im Monat bis 14.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet, danach wird die Schwimmhalle für Schwimmwettkämpfe der Vereine vorgehalten. 3. Warum war das Stadtbad Tiergarten während der gesamten Herbstferien geschlossen? Zu 3.: Im Stadtbad Tiergarten fanden in dieser Zeit Reparaturmaßnahmen an der Duscheinrichtung statt. 4. Warum war das Stadtbad Hüttenweg am 31.10.2015 und 01.11.2015 geschlossen? Zu 4.: Die Schwimmhalle Hüttenweg war an diesen Tagen geschlossen, weil Personal in anderen, besucherstärkeren Schwimmbädern eingesetzt werden musste. 5. Warum war die Schwimmhalle Kaulsdorf während der gesamten Herbstferien für die Öffentlichkeit geschlossen ? Ist die Lüftungsanlage nunmehr repariert? Wenn ja, inwieweit ist sichergestellt, dass eine regelmäßige Wartung der Anlage erfolgt? Zu 5.: Die Schwimmhalle Kaulsdorf war aufgrund einer Havarie im Lüftungssystem geschlossen. Die Lüftungsanlage ist repariert und wird turnusmäßig gewartet. 6. Warum war die Schwimmhalle Buch am 30.10.2015 ab 14.30 Uhr sowie am darauffolgenden Wochenende geschlossen? Zu 6.: Die Schwimmhalle Buch war geschlossen, weil Personal in anderen, besucherstärkeren Schwimmbädern eingesetzt werden musste. 7. Warum war das Stadtbad Wilmersdorf am Wochenende vom 30.10.2015 bis 01.11.2015 nur eingeschränkt geöffnet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 347 2 Zu 7.: Trotz krankheitsbedingten Personalausfällen konnte das Stadtbad Wilmersdorf geöffnet bleiben, jedoch nur im Einschichtbetrieb betrieben werden. 8. Wie und vor allem wann informieren die BBB ihre Besucher/innen über Änderungen und Einschränkung der Öffnungszeiten? Zu 8.: Der Informationsdienst auf der Webseite der BBB (www.berlinerbaeder.de) im Internet wurde verbessert . Mit einem Klick sind nun alle in einem angegebenen Zeitfenster geöffneten Bäder aufgelistet, in dem der Button „Jetzt für Sie geöffnete Bäder“ auf der Startseite betätigt wird. Außerdem können alle Kundinnen und Kunden unentgeltlich einen E-Mail-Informationsdienst abonnieren , mit dem sie umgehend über Veränderungen in ihrem Stamm-Schwimmbad informiert werden. Mit diesen Neuerungen gibt es ab sofort mehr Transparenz als je zuvor und die Kundinnen und Kunden können frühzeitig auf andere Hallen ausweichen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Aushänge in den Bädern . 9. Wie informieren die BBB den Aufsichtsrat der BBB über die (regelmäßige) Einschränkung der Öffnungszeiten und wie reagiert dieser darauf? Zu 9.: Der Vorstand der BBB berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Lage und die Entwicklung des Unternehmens. Hierzu gehören auch Informationen über das Bäderangebot, die Entwicklung der Besucherzahlen und Betriebsstunden. Der Aufsichtsrat nimmt die Berichte des Vorstands zur Lage des Unternehmens nach Diskussion zur Kenntnis. 10. Welche Ursachen hat nach Kenntnis des Senats die erhebliche Unzuverlässigkeit bei der Einhaltung der Öffnungszeiten bei den BBB und wie und wann wird hier schnell Abhilfe geschaffen werden? Zu 10.: Nach Mitteilung der BBB sind die Ursachen im Wesentlichen durch den Abbau von Mehrarbeit bzw. Überstunden aus der Sommersaison sowie krankheitsbedingten Ausfällen begründet. Personelle Ausfälle können, wenn kein eigenes Personal als Ersatz zur Verfügung steht, nicht ausgeglichen werden, da das Budget für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen beziehungsweise Leiharbeitnehmern ausgeschöpft ist. 11. Welche Position vertreten die für Sport zuständige Senatsverwaltung als aufsichtführende Behörde gemäß § 17 Bäder-Anstaltsgesetz sowie der Sportsenator in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des BBB-Aufsichtsrates zum Chaos bei den Öffnungszeiten der Berliner Bäder? Was werden Senat und BBB-Aufsichtsratsvorsitzender tun? Zu 11.: Die BBB haben Änderungen im Bereich der Personaleinsatzplanung eingeleitet. Die konsequente Umsetzung einer solchen Planung muss sich einspielen. Die Maßnahme soll in 2016 konsequent weiter geführt und entwickelt werden (zum Beispiel: Umsetzung von Rahmendienstplänen, zentrale Personaldisposition). Es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die BBB gelingen wird, um den Betrieb aller öffentlichen Berliner Bäder sicherzustellen und allen Besucherinnen und Besuchern ein regelmäßig attraktives und zuverlässiges Angebot zu bieten. Die BBB berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat und an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die ergriffenen Maßnahmen. Insoweit wird die Entwicklung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie dem Aufsichtsrat begleitet und beobachtet. Kurzzeitige Einschränkungen im Betriebsablauf aufgrund von kurzfristig ausfallendem Personal (zum Beispiel Krankheit) sind jederzeit möglich, soweit das ausfallende Personal kurzfristig nicht mit eigenem Personal aus anderen Bädern ausgeglichen werden kann. Solche Einschränkungen werden so früh wie möglich über das Internet kommuniziert (siehe Antwort zu Frage 8.), so dass aufgrund des großen Netzes an Bädern, insbesondere der Hallenbäder, immer Ausweichstandorte zur Verfügung stehen. Es ist allerdings nicht möglich auf unvorhergesehene Ereignisse Einfluss zu nehmen, die zu Beeinträchtigungen der Öffnungszeiten führen. Berlin, den 24. November 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2015)