Drucksache 17 / 17 348 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 12. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2015) und Antwort Scheitert der Sportunterricht an maroden bzw. nicht vorhandenen Schulsportanlagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schulsportanlagen (gedeckt oder ungedeckt ) in welchen Bezirken können gegenwärtig aus jeweils welchen Gründen nicht für den Sportunterricht genutzt werden? Zu 1.: Der Stand der nicht zur Verfügung stehenden Schulsportanlagen ist auf Grundlage der Meldungen der Schul- und Sportämter der Anlage 1 zu entnehmen (Stand 18.11.2015) 2. Wie wird der Sportunterricht, der ja Pflichtunterricht für die Berliner Schüler/innen ist, in den Schulen ohne Schulsportanlagen fachgerecht abgesichert? Zu 2.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die standardgerechte Ausstattung mit dem „Fachraum Sport“. Für die Durchführung des Schulsportunterrichts an den Berliner Schulen ohne eigene Schulsportanlage stehen in der Regel ausreichend Sportanlagen in umliegenden Schulstandorten zur Verfügung. Neben den Schulsportanlagen auf Schulstandorten nutzen die Schulen auch die Sportanlagen, die den jeweiligen bezirklichen Abteilungen Sport unterstellt sind. Hinzu kommen die zentral verwalteten Sportanlagen sowie die Hallenbäder der Berliner Bäderbetriebe für die Erteilung des Schwimmunterrichts . Für Schulen, die temporär wg. der Belegung der Hallen als Notunterkünfte von Einschränkungen im Sportangebot betroffen sind, werden individuelle Lösungen von den Schulträgern und der regionalen Schulaufsicht angestrebt . 3. .An welchen Schulen gibt es in jeweils welchem konkreten Umfang Einschränkungen beim Sportunterricht ? Zu 3.: Durch Sanierungs- und Bautätigkeiten an Schulsportanlagen, aber auch durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen kann es temporär zur Umorganisation des Sportunterrichts kommen. Diese Umorganisation liegt in der Verantwortung der Schulen, die dabei durch regionale Koordinierungskräfte für den Bereich Sport unterstützt werden. Eine Einschränkung des Sportunterrichts wird durch Nutzung aller bezirklichen Anlagen und alternativer Sport- und Bewegungsangebote an den Schulen weitgehend vermieden. Aktuell liegen uns keine neueren Erkenntnisse vor als die, die bereits in der Antwort der Schriftlichen Anfrage 17/17 155 dargestellt worden sind. 4. Wie unterstützt der Senat betroffene Schulen dabei , den Pflichtunterricht im Fach Sport abzusichern? Welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils eingeleitet ? Zu 4.: Bei der grundsätzlich möglichen Beschlagnahme von Sporthallen wird die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit den Bezirken als verantwortlichen Schulträgern darauf achten, dass die vorübergehend wegfallenden Hallenzeiten immer da kompensiert werden, wo Angebote in der Oberstufe tangiert sind, da diese für das Abitur zwingend notwendig sind. Es kann daher in Folge einer Hallenschließung zu Umschichtungen von Hallenzeiten kommen, die das Sportangebot von Grundschulen bzw. in der Sekundarstufe I in umliegenden Hallen einschränken können. Schulträger und Schulaufsicht werden in jedem Einzelfall bemüht sein, die Auswirkungen für die betroffenen Schulen zu minimieren und die Hallenzeiten transparent zu verteilen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 348 2 Es wird angestrebt, dass betroffene Schulen weiterhin Sportunterricht anbieten können und in der Oberstufe die notwendigen Sportkurse stattfinden. Die betroffenen Schulen haben mit den verantwortlichen Stellen im Bezirk Lösungen gefunden, damit die Einschränkungen für den Sportunterricht so gering wie möglich gehalten werden . Hierzu gehören: • Verlagerung in Sporthallen anderer Schulen • Nutzung von Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung am Schulstandort • Stärkere Nutzung von Theorieanteilen im Sportunterricht . Angesichts der aktuellen Entwicklungen hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen zentralen Ansprechpartner für beschlagnahmte Hallen an Schulstandorten bestimmt, der den Schulen bei Fragen, Beschwerden und Problemen mit schulischem Bezug zur Verfügung steht. Fragen der (Um-) Verteilung von Hallenzeiten und der Organisation von Alternativangeboten liegen nach wie vor in der Verantwortung des zuständigen Schulträgers und der regionalen Schulaufsicht . 5. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf für Berliner Schulsportstätten (gedeckt und ungedeckt) im Land Berlin insgesamt (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 6. Wie erklärt der Senat mögliche Unterschiede zwischen den Bezirken beim Sanierungsbedarf bezirklicher Schulsportstätten? Zu 5. - 6.: Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14 477 vom 24. September 2014 wurde der von den Bezirken genannte Sanierungsbedarf insgesamt dargestellt; eine separate Darstellung des Sanierungsbedarfs an Sportanlagen erfolgte nicht. Die Daten basierten ausschließlich auf den Meldungen der Bezirke. Die Unterschiede zwischen den bezirklichen Gesamtbedarfen waren auffällig. Die Erklärung dafür war u.a. die unterschiedliche Bedarfserfassung. Es wurde daher vereinbart , die Erhebung des Sanierungsbedarfs auf der Basis einheitlicher Erfassungen und auch unterteilt nach Sportanlagen und sonstigen Gebäuden durchzuführen. Die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe „Statuserhebung / Sanierungsbedarf“ hat Anfang 2015 ihre Arbeit aufgenommen und im Juni 2015 beendet; die Ergebnisse aller Bezirke werden im Sommer 2016 vorliegen. Die Unterhaltung der Schulstandorte einschl. der Schulsportanlagen obliegt den für die allgemein bildenden Schulen zuständigen Bezirken aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Globalhaushalte, über die sie eigenständig verfügen. Der Senat unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Sonderprogramme wie das Schulanlagensanierungsprogramm (SSP), Städtebaufördergelder etc. 7. Welche Maßnahmen wurden und werden seitens des Senats ergriffen, um die Bezirke, insbesondere die mit besonders hohem Sanierungsbedarf (z.B. Steglitz- Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf) zusätzliche zu unterstützen , ihren Verpflichtungen gegenüber den Schüler /innen nachzukommen? Zu 7.: Die Bezirke kommen ihrer Verpflichtung gemäß § 109 Schulgesetz zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. auch für die Unterhaltung der Sportanlagen, grundsätzlich nach. Für die Durchführung des Schulsportunterrichts an den Berliner Schulen stehen in der Regel ausreichend Sportanlagen zur Verfügung, wobei es in Einzelfällen durch Sanierungs- und Baumaßnahmen zu Verdichtungen kommen kann. Die eingeschränkte oder Nicht-Nutzbarkeit von Sportanlagen führt nicht zwangsläufig zum Ausfall von Unterrichtsstunden . In der Regel wird der Sportunterricht dann am anderen Ort organisiert. Gleiches gilt für evtl. temporär nicht nutzbare Unterrichtsräume. Berlin, den 24. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015) Anlage 1 Nicht nutzbare Hallen Stand:18.11.15 Region Halle Anschrift Grund für die Nicht-Nutzbarkeit Mitte Sporthalle Turmstraße 85 B Belegung mit Flüchtlingen Sporthalle Oberstufenzentrum (OSZ) Kommunikations-, Informations- und Medientechnik Osloer Straße Notunterkunft (N U) Friedrichshain- Kreuzberg Sporthalle Oderstraße Gürtelstraße 20 N U Sporthalle Lobeckstraße Lobeckstraße 62 SSP-Maßnahme Dachertüchtigung bis 23.11.15 Rundlaufbahn Willy-Kressmann-Stadion Dudenstraße 40 SSP-Maßnahme bis ca. April 2016 Sporthalle Kurt-Schumacher-Grundschule Puttkammerstraße 19 Baumaßnahme Sportplatz Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstraße 40 Unfallgefahren Sportplatz Nürtingen-Grundschule Mariannenplatz 28 Unfallgefahren Sportplatz Bürgermeister-Herz-Grundschule Geibelstraße 12 N U Sportplatz Hunsrück-Grundschule Manteuffelstraße 79 Unfallgefahren Schwimmhalle Gustav-Meyer.Schule Kohlfurter Straße 22 Havarie Sporthalle Hector-Peterson- Schule Tempelhofer Ufer 15 N U Sportplatz Spartacus-Grundschule Pufendorfstraße Unfallgefahr Sporthalle Hausburg-Grundschule Otto-Ostrowski-Straße 44 N U Sportplatz 36. Grundschule Andreasstraße 50 – 52 Baumaßnahme Laufbahn Sportplatz Thalia-Grundschule Alt-Stralau 34 Unfallgefahr Sportplatz Schule am Friedrichshain Fredersdorfer Straße 28 Unfallgefahr Sportplatz Andreas-Gymnasium Singerstraße 87 Baumaßnahme Sporthalle OSZ Handel I Wrangelstraße 98 N U Pankow Sporthalle Heinrich-Schliemann Gymnasium/ Käthe-Kollwitz Gymnasium Wichertstraße 25 N U Sporthalle Primo-Levi Gymnasium Woelckpromenade 11 N U Sporthalle Marcel-Breuer OSZ Malmöer Straße 8 N U Sporthalle Grundschule am Hohen Feld Bedeweg 1 N U Charlottenburg- Wilmersdorf Leopold-Ullstein-Schule OSZ Wirtschaft Prinzregentenstraße32 N U Spandau Sporthalle der Konkordia-Grundschule Elsflether Weg 26 - 30 Sanierung bis vorauss. Mitte Januar 2016 Sporthalle der Berthold-Brecht-Oberschule Wilhelmstraße 10 Sanierung bis mindestens Ende 2015 Steglitz-Zehlendorf Sporthalle Gustav-Bechstein-Grundschule Wedellstraße 57 N U Tempelhof- Schöneberg Luise-Henriette-Gymnasium Germania-Straße 4 - 6 Sanierungsbedarf Paul-Natorp-Gymnasium Goßler Straße 13 Sanierungsbedarf Prignitz-Schule Pöppelmannstraße 2 1 Halle wegen Sanierungsbedarfs Neukölln Jahnsporthalle Columbiadamm 192 N U Sporthalle Leonardo da Vinci Gymnasium/ Heinrich-Mann-Oberschule Buckower Damm 282 N U Treptow- Köpenick Sporthalle Bouché-Grundschule Bouchéstraße 5-10 Baumaßnahmen ab 27. KW 2015 bis vorauss. 35. KW 2016 Sporthalle Ahorn-schule Peter-Hille-Straße 118 N U Sporthalle 09 S 06 Köpenicker Landstraße 185 a Baumaßnahmen ab 02.11.2015 bis vorauss. 06.12. 2015 Marzahn- Hellersdorf Sporthalle Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule Max Herrmann Straße 5 Komplettsanierung seit 01.04.2015 Sporthalle Pusteblume-Grundschule Kastanienallee 118 Komplettsanierung seit 01.04.2015 Sporthalle Mahlsdorfer Grundschule Feldrain 47 aus baulichen Gründen seit 15.10.2015 geschlossen Sporthalle Franz-Carl-Achard-Grundschule Adolfstraße aus baulichen Gründen geschlossen seit 13.12.2012 Sporthalle Ernst-Haeckel- Schule Kyritzer Straße 43 aus baulichen Gründen geschlossen seit 05.10.2011 Bruno-Bettelheim-Grundschule Schleusinger Straße 17 Komplettsanierung Sporthalle Oscar-Tietz-Schule OSZ Handel Marzahner Chaussee 231 N U Lichtenberg Sporthalle Müritz Grundschule Klützer Straße 36 Reparaturarbeiten in Kürze abgeschlossen Sporthalle Klützer Straße 42 Klützer Straße 42 Reparaturarbeiten in Kürze abgeschlossen Sporthalle Hans und Hilde Coppi- Schule Römerweg 30 - 32 abgebrannt Sporthalle OSZ Gebäude, Umwelt, Technik Max Taut Wollenberger Straße 1 N U Reinickendorf 2 Sporthallen und 1 Gymnastikhalle der Julius-Leber-Schule und der Franz-Marc- Grundschule Treskowstraße 26 - 31 Sanierung vorauss. bis Ende Schuljahr 2015/16 S17-17348 S1717348-Anlage 1