Drucksache 17 / 17 350 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 12. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2015) und Antwort Verlängerung der BAB 100 (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wann wurde durch wen der Güterbahnhof Frankfurter Allee aufgegeben? Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde der Containerbahnhof Frankfurter Allee im Mai 2006 durch die DB AG aufgegeben. Frage 2: Ist das Gelände inzwischen entwidmet, also kein Bahngelände mehr? Frage 3: Welche Stellungnahme hat der Senat innerhalb des Entwidmungsverfahrens abgegeben (bitte im Wortlaut)? Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt mit: „Die Fläche ist gem. §23 AEG noch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nach unserem Kenntnisstand ist derzeit ein entsprechender Antrag weder anhängig noch in Vorbereitung.“ Frage 4: Warum hat der Senat eine rechtliche Sicherung des Geländes für schienengebundenen Wirtschaftsverkehr ausgeschlossen? Antwort zu 4: Der Senat hat eine rechtliche Sicherung des Geländes für den schienengebundenen Wirtschaftsverkehr nicht ausgeschlossen. Vielmehr ist der Senat bestrebt, möglichst alle für den schienengebundenen Wirtschaftsverkehr geeigneten Bahnanlagen zu sichern. Im konkreten Fall ist die Fläche noch als Eisenbahnfläche gewidmet. Daher wäre derzeit eine Nutzung grundsätzlich zumindest planungsrechtlich noch möglich. Frage 5: Wem gehört jetzt das Gelände und wie verläuft die Bezirksgrenze grundstücksgenau in diesem Bereich , einschließlich der Straße Am Containerbahnhof? Antwort zu 5: Die DB AG führt hierzu aus: „Die gesamte Fläche einschließlich der Straße Am Containerbahnhof befindet sich Eigentum der DB Netz AG. Das Verfahren zur Zuordnung der o. g. Straßen an das Land Berlin ist noch offen. Nach unserem Kenntnisstand gehören die o. g. Zufahrtstraße sowie eine an die Straße angrenzende Teilfläche zum Bezirk Lichtenberg, die übrigen Flächen des Güterbahnhofs gehören zum Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg.“ Berlin, den 20. November 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)