Drucksache 17 / 17 352 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2015) und Antwort Spreetunnel in Köpenick – Ab wann wird dieser behindertengerecht zugänglich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde der Spreetunnel in Köpenick letztmalig generalsaniert? Antwort zu 1: Die letzte grundhafte Instandsetzung des Spreetunnels erfolgte im Sommer 1991. Frage 2: Wie hoch schätzt der Senat den Sanierungsbedarf bzw. den Investitionsbedarf hierzu ein? Antwort zu 2: Auf Grundlage des festgestellten Bauwerkszustandes wurden die derzeit laufenden denkmalgerechten Instandsetzungsmaßnahmen geplant und beauftragt . Die damit verbundenen Gesamtkosten einschl. Baunebenkosten betragen ca. 600.000 Euro brutto. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Spreetunnel behindertengerecht umzubauen, etwa mit einem Schrägaufzug? Antwort zu 3: Zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für blinde und sehbehinderte Personen wird der Einbau von taktilen Platten (Rippenplatten) am Anfang und Ende jeder Treppenanlage berücksichtigt. Beide Treppenanlagen erhalten ein durchlaufendes Mittelgeländer . Die oberste und unterste Stufe jeder Treppe erhält eine kontrastreiche Kantenmarkierung. Der Einbau von behindertengerechten Rampen oder der Einbau von Aufzügen ist im Bestand bautechnisch nicht möglich. Dies ließe sich nur mit einem kompletten Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke realisieren. Frage 4: Mit welchen Kosten ist bei einer solchen Umbaumaßnahme zu rechnen? Frage 5: Gibt es hierzu entsprechende Planungen? Frage 6: Ließe sich dabei auf Fördermittel der EU oder anderer Töpfe zurückgreifen? Antwort zu 4, 5 und 6: Die Kosten der Maßnahmen für die blinden und sehbehinderten Nutzer des Tunnels sind Bestandteil der unter 2. genannten Instandsetzungsmaßnahmen . Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt . Für den Abriss und den barrierefreien Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke liegt keine Planung mit einer belastbaren Kostenschätzung vor. Bedingt durch den Umfang und der bautechnischen Komplexität der Maßnahme wäre jedoch von einem zweistelligen Millionenbetrag auszugehen. Berlin, den 30. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)