Drucksache 17 / 17 356 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig, Stephan Lenz und Dirk Stettner(CDU) vom 12. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2015) und Antwort Verdichtung von Taktzeiten der S-Bahn-Linie S2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Die S-Bahn-Linie S2 stellt eine attraktive Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg dar und hat damit eine wichtige Funktion als Transportmittel für Berufspendler - diese S-Bahn-Linie S2 verkehrt jedoch zwischen Buch und Bernau nur im 20-Minuten-Takt, ist dem Senat bekannt, dass viele Berufspendler deswegen das Auto nutzen, um in die Pankower Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Heinersdorf einzufahren und ab dort die S-Bahn nutzen? Frage 2: Ist dem Senat weiterhin bekannt, dass die bestehenden Parkstände in der Umgebung der S-Bahn- Haltepunkte Buch, Karow, Blankenburg und Heinersdorf nahezu vollständig durch Berufspendler belegt sind und hierdurch ein erheblicher innerörtlicher Verkehr sowie Parksuchverkehr entsteht? Antwort zu 1 und 2: Dem Senat ist bekannt, dass die Parkplätze im Umfeld der S-Bahnhöfe intensiv genutzt werden. Detaillierte Informationen zu der Zusammensetzung der Nutzenden liegen jedoch nicht vor. Frage 3: Wird sich aus Sicht des Senats der individuelle motorisierte Berufsverkehr aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in den nächsten Jahren erhöhen und in welchem Maße schätzt der Senat den Aufwuchs prozentual ein? Antwort zu 3: Aus den Entwicklungen der vergangenen 5 Jahre wurde deutlich, dass ein Zuwachs an Bevölkerung nicht zwingend mit einem Zuwachs an motorisiertem Individualverkehr einhergehen muss. Die geforderte Quantifizierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Senat setzt sich allerdings intensiv für die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds ein, dies schließt auch die Betrachtungen zu weiteren ÖV 1 -Angeboten (Netzausbau und Verdichtungen) ein. 1 Öffentlicher Nahverkehr Frage 4: Teilt der Senat die Aussage der DB Netz AG, dass nach Abschluss der aktuell laufenden Arbeiten an den bahntechnischen Anlagen zwischen den Haltepunkten Buch und Bernau ein 10-Minuten-Takt betriebstechnisch möglich ist und wenn ja, plant der Senat eine Verdichtung der Taktzeiten auf 10 Minuten, wodurch die Attraktivität und damit die Auslastung der S-Bahn-Linie S2 erhöht sowie die tägliche verkehrliche Belastung der Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Heinersdorf durch den Berufsverkehr reduziert werden könnte? Frage 5: Welche Kosten kommen auf das Land Berlin für die Verkürzung der Taktzeit auf 10 Minuten auf der gesamten Linie S2 (bis Bernau) zu, in welchem Maße ist das Land Brandenburg an dieser Maßnahme zu beteiligen und wie schnell könnte diese Maßnahme umgesetzt werden ? Antwort zu 4 und 5: Der Senat teilt die Aussage der DB 2 Netz AG, dass nach Abschluss der aktuell laufenden Arbeiten an den bahntechnischen Anlagen zwischen den Haltepunkten Buch und Bernau ein 10-Minuten-Takt betriebstechnisch möglich ist. Der Senat plant keine Taktverdichtung. Auf dem nördlichen Ast der S-Bahn-Linie S2 werden im Tagesverkehr bereits alle Stationen auf Berliner Gebiet im 10-Minuten- Takt bedient, so dass eine rein auf Berliner Gebiet beschränkte Taktverdichtung nicht erforderlich ist. Eine Taktverdichtung der Linie S2 von Buch bis Bernau liegt überwiegend auf Brandenburger Gebiet, so dass eine solche Angebotsausweitung gemäß territorialer Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen und zu planen wären. 2 Deutsche Bahn Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 356 2 Berlin würde gemäß dem geltenden Territorialitätsprinzip nur den vergleichsweise kleinen Anteil der Verkehrsleistungen bis zur Landesgrenze finanzieren, während der überwiegende Teil der Mehrkosten auf das Land Brandenburg entfallen würde. Eine konkrete Aussage hinsichtlich der Mehrkosten ist derzeit nicht möglich. Berlin, den 26. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)