Drucksache 17 / 17 358 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 13. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2015) und Antwort Alles Kunstpelz oder doch Echtpelz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass in dem Don Xuang Markt in Lichtenberg im Groß- und Einzelhandel auch Kleidung mit echtem Pelz verkauft wird, die nicht als echter Pelz gekennzeichnet ist? Zu 1.: Dem Senat liegen auch nach unangekündigten Kontrollen des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin (untere Naturschutzbehörde sowie Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ) im Don Xuan Center hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Vorschriften gibt es insoweit für den Handel mit Pelzen sowie deren Kennzeichnung und wie wird die Einhaltung dieser in dem betreffenden Markt und in Berlin insgesamt kontrolliert (es wird um eine Aufstellung der Kontrollen in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Bezirken gebeten). Zu 2.: Es gilt die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über das Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Fälle beinhalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABl. 343 vom 27.12.2007, S. 1). Ferner gilt das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr, des Inverkehrbringens oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen (Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz , TierErzHaVerbG). Ebenso gilt in Bezug auf die Kennzeichnung von Textilprodukten die EU Verordnung Nr. 1007/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 sowie das Textilkennzeichnungsgesetz . In Bezug auf Handel mit verbotenen Fellen handelt es sich um eine Aufgabe des Umweltschutzes/ Artenschutzes . Für die Wahrnehmung der sich hieraus ergebenden Ordnungsaufgaben sind die Bezirksämter zuständig. In Lichtenberg wurden in den letzten drei Jahren bei Kontrollen zwei Verdachtsproben sichergestellt und jeweils im Landeslabor Berlin/Brandenburg wegen der stofflichen Zusammensetzung kontrolliert. Die Untersuchung verlief jeweils ohne Beanstandungen. Kontrollen in Bezug auf die Kennzeichnung von Textilprodukten fallen in den Bereich der allgemeinen Gewerbeüberwachung durch den Polizeipräsidenten in Berlin. Statistiken über diese Kontrollen werden nicht erhoben. 3. Welche Verstöße gegen den verbotenen Handel mit Haustierfellen (z.B. Hund und Katze) sowie mit Fellen von unter Artenschutz stehenden Tieren (z.B. Robben und Wolf) wurden in dem betreffenden Markt und in Berlin insgesamt festgestellt (es wird um eine Aufstellung der Verstöße in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Bezirken gebeten)? Zu 3.: Im Bezirk Mitte wurden von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sieben Kontrollen im Rahmen einer verdachtsbezogenen Kontrollaktion am 5. November 2015 durchgeführt. 14 Kunstfellmützen und 15 Echtfellmützen sind dem Landeslabor Berlin-Brandenburg zur Untersuchung der Konsistenz übersandt worden. In einem Fall wurde festgestellt, dass die Mütze aus Hundefell bestand. Eine Antwort des Landeslabors zu den weiteren Untersuchungsergebnissen liegt noch nicht vor. Aus den übrigen Bezirken sind keine Verstöße gemeldet worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 358 2 Ergänzend wird auf die Antwort des Senats von Berlin auf die Schriftliche Anfrage 17/17309 vom 4. November 2015 verwiesen (sechs laufende Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über das Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzenund Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle beinhalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABl. 343 vom 27.12.2007, S. 1)). Neuere bzw. sonstige Erkenntnisse über mögliche Verstöße liegen dem Senat nicht vor. 4. Welche Rechtsfolgen hatten diese Verstöße jeweils ? Zu 4.: Der Fall aus dem Bezirk Mitte (Hundefellmütze ) ist zwischenzeitlich mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen worden. Wie sich aus der Antwort zu Frage 3 ergibt, liegen dem Senat keine neuen Erkenntnisse über den Stand der Ermittlungsverfahren vor. Im Übrigen sind Verstöße oder mutmaßliche Verstöße dem Senat nicht bekannt. 5. Ist dem Senat bekannt, ob die fliegenden Händler, welche wegen dem Handel mit Hundepelz in im Bezirk Mitte aufgefallen sind, dort, wie in der Presse vermutet, ihre Pelzmützen und sonstige Pelzwaren verkaufen Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort des Senats von Berlin auf die Schriftliche Anfrage 17/17309 vom 4. November 2015 verwiesen. Neuere Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 01. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)