Drucksache 17 / 17 359 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 12. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2015) und Antwort Elterngeld: Aktueller Stand der Inanspruchnahme, Beanstandungen, Summen und Wartezeiten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Eltern haben das Elterngeld seit 2012 bis heute in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Kleinen Anfrage 17/11023 aktualisieren). Zu 1.: Im Rahmen der Bundesstatistik Elterngeld werden Werte nur für Berlin insgesamt ermittelt. Die Statistik wird als Vollzugsstatistik geführt. Es werden Fälle mit gemeldeten beendeten Bezügen erfasst. Für ab 2014 geborene Kinder liegen noch keine Ergebnisse beim Statistischen Bundesamt vor. 2012 2013 Beendete Leistungsbezüge für Berlin 43.376 44.648 Durchschnittliche Bezugsdauer in Monaten 9,4 9,2 2. Wie viele Beanstandungen, Widersprüche bzw. Rückweisungen und Rücknahmen gab es in den Jahren 2012 bis heute bzgl. der Festsetzung des Elterngelds? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Kleinen Anfrage 17/11023 aktualisieren). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 359 2 Zu 2.: Bezirk Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2012 Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2013 Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2014 insges . Bemerkungen insges . Bemerkungen insges . Bemerkungen Friedrichshain- Kreuzberg 197 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 137 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 120 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen Pankow 50 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 106 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen, davon 31 Zwillingsbeanstandungen 104 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen Spandau 7 Widersprüche Weitere Angaben wg. Krankheit kurzfristig nicht möglich 10 Widersprüche Weitere Angaben wg. Krankheit kurzfristig nicht möglich 11 Widersprüche Weitere Angaben wg. Krankheit kurzfristig nicht möglich Steglitz- Zehlendorf 49 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 47 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 81 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen Tempelhof- Schöneberg 45 31 Rückweisungen 14 Stattgaben 33 23 Rückweisungen 3 Rücknahmen 7 Stattgaben 29 19 Rückweisungen 2 Rücknahmen 8 Stattgaben Neukölln 57 43 Rückweisungen/ Rücknahmen 12 Stattgaben 2 Ruhendstellungen 63 50 Rückweisungen/ Rücknahmen 12 Stattgaben, 1 Ruhendstellung 77 47 Rückweisungen/ Rücknahmen 25 Stattgaben, 5 Ruhendstellungen Treptow- Köpenick 30 Widersprüche 40 Widersprüche 34 Widersprüche Reinickendorf 19 3 Rücknahmen 5 Rückweisungen 11 Stattgaben 24 4 Rücknahmen, 6 Rückweisungen 14 Stattgaben 36 19 Rücknahmen, 7 Rückweisungen 10 Stattgaben Charlottenburg- Wilmersdorf 112 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 147 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 103 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen Mitte 67 9 Rücknahmen 39 Rückweisungen 16 Stattgaben 3 Teilstattgaben 61 20 Rücknahmen 31 Rückweisungen 8 Stattgaben 1 Teilstattgabe 1 offen 57 18 Rücknahmen 29 Rückweisungen 9 Stattgaben 0 Teilstattgaben 1 offen Marzahn- Hellersdorf 33 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 34 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen 37 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen Lichtenberg 57 18 Rücknahmen 17 Rückweisungen 22 Stattgaben 58 21 Rücknahmen 26 Rückweisungen 11 Stattgaben 49 17 Rücknahmen 21 Rückweisungen 11 Stattgaben 3. Welche Summen wurden seit 2012 bis heute insgesamt und welche Summen wurden seit 2012 bis heute pro Empfänger*in ausgezahlt? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Tabelle in der Kleinen Anfrage 17/11023 aktualisieren). Zu 3.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert auf Grundlage der Daten der Bundeskasse Trier über die Jahresergebnisse von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetzes (BEEG; siehe Bundeshaushalt Kapitel 1701 Titel 681 02). Die Bundesstatistik kann nicht nach Bezirken getrennt ausgewertet werden. 2012 2013 2014 Leistungen für Berlin 240.201.167,23 € 260.068.802,49 € 284.984.364,16 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 359 3 4. Wie lange war die jeweilige Wartezeit von der Beantragung bis zur Auszahlung des Elterngelds in den Jahren 2013 bis heute? (Bitte nach Jahren und, sofern möglich, nach Bezirken aufschlüsseln bzw. die Angaben in der Kleinen Anfrage 17/12572 aktualisieren). Zu 4.: Die durchschnittliche Wartezeit von der vollständigen Antragstellung bis zur Auszahlung des Elterngeldes liegt bei zwei bis acht Wochen. Im hinteren Bearbeitungszeitraum liegen die Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf. Die zum Teil längeren Bearbeitungszeiten sind auf Personalengpässe und die zusätzlichen hohen Beratungsaufwände für die neuen Leistungen Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus für Geburten seit dem 01.07.2015 zurückzuführen. 5. Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich bei den jeweiligen Bezirksämtern über die Dauer der Bearbeitungszeit vor und nach der Beantragung von Elterngeld zu informieren? Zu 5.: Die Eltern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Antragstellung vor Ort bzw. schriftlich beim Jugendamt über die Dauer der Bearbeitungszeit zu informieren . Die Jugendämter zeigen ihren Bearbeitungsstand auch über die jeweiligen Internetseiten an. 6. Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich über die Dauer der Bearbeitungszeit nach der Beantragung von Elterngeld zu beschweren? a) Wie viele Beschwerden liegen den Bezirksämtern seit 2012 vor? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Zu 6.: Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Beschwerden an das für sie zuständige Bezirksamt zu richten . Die Anzahl der Beschwerden wird von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung nicht erhoben, da die Bezirke die Dienst- und Fachaufsicht nach Artikel 67 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz selbst ausüben. 7. Wie viel Personal steht den jeweiligen bezirklichen Jugendämtern zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen zur Verfügung? a) Wie hat sich die Personalsituation seit 2012 bis heute entwickelt? b) Ist geplant, Personal in den bezirklichen Jugendämtern aufzubauen? c) Wenn ja, zu wann und in welcher Höhe (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 7. a – c: Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung führt keine regelhafte jährliche Erfassung der Personalsituation in den Elterngeldstellen der Bezirke durch. Im Rahmen der gemeinsam mit den Jugendämtern der Bezirke erarbeiteten Maßnahmenplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter (2014) war die Zahl der in den bezirklichen Elterngeldstellen besetzten Stellen zu Mitte 2014 erfasst. Dies waren berlinweit Stellen im Umfang von 78,5 Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) und damit 8,8 VZÄ mehr als zu Beginn des Jahres 2013 (n= 69,7 VZÄ). Aktuellere veröffentliche Zahlen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Im Ergebnis des mit den Bezirken im Jahr 2015 abgestimmten zusätzlichen Personalbedarfs im Rahmen der „AG Wachsenden Stadt“ wurden den Bezirken gesamtstädtisch zunächst rund sechs weitere VZÄ für die Bereiche Elterngeld/Kitagutscheinstelle zugewiesen. Im Zuge der Fortsetzung des Prozesses der AG Wachsenden Stadt soll das Aufgabenfeld Elterngeld weiter betrachtet werden . Berlin, den 30. November 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)