Drucksache 17 / 17 362 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2015) und Antwort Fahrzeugkonzept der Berliner Polizei angesichts der VW-Rückrufaktion Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge welcher jeweiligen Hersteller und -typen im Fuhrpark der Berliner Polizei sind wegen manipulierter Abgastests inspektions- oder umbaubedürftig ? Zu 1.: Laut vorläufiger Mitteilung von der Firma Volkswagen (VW) sind derzeit 254 Fahrzeuge des VW- Konzerns von der Rückrufaktion betroffen. Darunter sind neben 236 Fahrzeugen der Marke VW jeweils zwei Fahrzeuge der Marken Audi und Seat und 14 Fahrzeuge vom Hersteller Skoda. Dabei handelt es sich um diverse Typen aus den Segmenten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge , vorrangig um die Modelle VW-Passat und VW- Touran. 2. Welche genauen Anpassungen (Softwareanpassungen , Umbau der Motortechnik) sind jeweils erforderlich ? Zu 2.: Die Firma Volkswagen hat noch keine fahrzeugbezogenen Informationen zu den Anpassungen bekannt gegeben. 3. Seit wann genau sind die betroffenen Fahrzeuge jeweils im Fuhrpark der Berliner Polizei eingesetzt? Zu 3.: Nach aktuellem Stand werden die ältesten von der Rückrufaktion betroffenen 254 Fahrzeuge seit Ende Oktober 2008 im Fuhrpark der Polizei Berlin eingesetzt, alle weiteren folgten sukzessive bis Mitte Februar 2015. 4. Welchen Untergliederungseinheiten der Polizei sind die betroffenen Fahrzeuge jeweils zugeordnet? (Bitte aufschlüsseln nach Abschnitten, BPAs und EHu, Abteilungen , Dezernaten, Referate etc.) Zu 4.: Die gemäß vorläufiger Mitteilung betroffenen 254 Fahrzeuge sind sowohl den örtlichen Direktionen als auch dem Landeskriminalamt und der Zentralen Service Einheit zugeordnet. Sie werden vorrangig bei den Verkehrsdiensten , den Referaten Kriminalitätsbekämpfung und für logistische Zwecke eingesetzt. Im Funkwageneinsatzdienst der Polizeiabschnitte werden Ende Dezember 2015/Anfang Januar 2016, nach abgeschlossener Zuteilung der im Jahr 2015 beschafften Funkstreifenwagen, alle VW-Fahrzeuge durch Opel Zafira ersetzt sein, sodass keine Auswirkungen auf den Einsatz der Funkstreifenwagen festzustellen sind. 5. Auf welche Mengen belaufen sich nach Kenntnis des Senats die tatsächlichen Treibstoffmehrverbrauche der betroffenen Fahrzeuge im Verhältnis zu den angegebenen Herstellerangaben? Zu 5.: Der Kraftstoffverbrauch eines Neufahrzeugs wird seit 1996 gemäß europaweiter gültiger Vorgabe nach dem Standardverfahren „Neuer Europäischer Fahrzyklus “ (NEFZ) ermittelt. Der im Echtbetrieb tatsächliche Verbrauch liegt generell über den mittels vorgenannter Methode bestimmten Werten. Der NEFZ ist lediglich ein Vergleichswert für Fahrzeuge aller Hersteller. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Mehrverbrauch durch Abgasmanipulation verursacht wird, ist durch die Berliner Polizei nicht ermittelbar. Insoweit können hierzu keine Aussagen getroffen werden. 6. Prüft der Senat Regressansprüche gegen die Volkswagen AG aufgrund unzutreffender KfZ- Herstellerangaben zu Treibstoffverbrauch und Abgasausstoß ? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Etwaige rechtliche Konsequenzen werden geprüft . Im Ergebnis wird die Polizei Berlin eine Mängelanzeige versenden. (§ 14 Abs. 3 Satz 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen/Teil B [VOL/B]). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 362 2 7. Zieht die Berliner Polizei aus der Rückrufmaßnahme Konsequenzen für die zukünftige Zusammensetzung ihres Fuhrparks? Wenn ja, welche genau? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: In den Ausschreibungen der Polizei Berlin für Kraftfahrzeuge werden seit Beginn des Jahres 2015 in der jeweiligen Leistungsbeschreibung Fahrzeuge mit dem bestmöglichen zulassungsfähigen Abgasstandard gefordert . Im Ergebnis erhält die Polizei Berlin derzeit ausschließlich Angebote über Fahrzeuge, die die so genannte Euro-6-Norm erfüllen und die von der in Rede stehenden Manipulation nicht betroffen sind. 8. Existiert ein Austauschkonzept für Fahrzeuge, um die Funktionstüchtigkeit der Berliner Polizei zu gewährleisten und wenn ja, wie sieht dieses im Detail aus? Zu 8.: Ein gesondertes Austauschkonzept ist nicht notwendig, da Rückrufaktionen grundsätzlich im Rahmen ohnehin durchzuführender Inspektionen oder allgemeiner Werkstattaufenthalte abgewickelt werden. Berlin, den 02. Dezember 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2015)