Drucksache 17 / 17 363 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2015) und Antwort Situation von jungen Geflüchteten im Grunewald ohne Eltern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele junge Geflüchtete ohne Eltern leben seit wann im Grunewald (falls es verschiedene Zeitpunkte der Ankunft gab, diese bitte nach Monaten unterteilen und dies bei den nächsten Fragen bitte fortführen)? 2. Wann fand deren Registrierung statt? 3. Seit wann laufen die Clearingverfahren bzw. für wann sind diese geplant? 4. Wie viele der Jugendlichen gehen seit wann zur Schule? 5. Wann nach ihrer Ankunft wurden die Jugendlichen medizinisch untersucht und betreut? 6. Welche Möglichkeiten haben die Jugendlichen, den Wald zu verlassen, wie oft erhalten sie BVG-Tickets? 7. Wann wird sich die Situation für diese Jugendliche verbessern? Zu 1. - 7.: Seit dem ersten Septemberwochenende werden in einer Kinder- und Jugend-Freizeitstätte im Grunewald aktuell 55 unbegleitete minderjährige Geflüchtete untergebracht. Die Betreuung erfolgt durch einen erfahrenen Träger der Jugendhilfe. Sie wurden bei ihrer Ankunft in der Erstaufnahme- und Clearingeinrichtung (EAC), d.h. vor ihrer Weiterleitung an diesen Standort für eine temporäre Unterbringung, erfasst. Bei unbegleiteten jungen Geflüchteten mit eindeutiger Minderjährigkeit oder mit gültigen Personenstandsdokumenten wird nunmehr bereits in dieser Phase mit dem Clearing begonnen. Das sog. ambulante Clearing erfolgt nicht zwingend durch den für die Unterbringung zuständigen Träger, umfasst jedoch alle notwendigen Bestandteile des Verfahrens, d.h. die Anamnese, die ausländerrechtliche Registrierung, die medizinischen Untersuchungen , den Versuch einer Kontaktaufnahme zu den Eltern, den sozialpädagogischen Bericht und den Erstkontakt zum Zuweisungsjugendamt. Eine Beschulung wird schnellstmöglich in die Wege geleitet. Voraussetzung für den Beginn des Schulbesuches ist der Nachweis über eine erste gesundheitliche Untersuchung , die derzeit durch die medizinischen Dienste der Malteser und Johanniter durchgeführt wird. Die Kapazitäten für die Untersuchungen werden ausgebaut. Die TBC- Untersuchung und eine gesundheitliche Versorgung im Notfall und im Krankheitsfall werden sichergestellt. Die Jugendlichen verlassen die Einrichtung zur Wahrnehmung verschiedenster Termine, sowohl im Rahmen der Programmgestaltung durch den sozialpädagogischen Träger als auch in eigenständiger Gestaltung ihres Tagesablaufes . Je nach Anlass stehen für den Transport ein trägereigener Kleinbus, Taxis oder Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Die Träger der Jugendhilfe, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in den temporären Unterbringungseinrichtungen betreuen, erhalten Kostensätze, in denen ein ausreichender Anteil an Fahrkosten enthalten ist. Der Aufenthalt in den temporären Unterbringungseinrichtungen soll so kurz wie möglich gehalten werden. Alle Akteure arbeiten mit großem Einsatz daran, auch diese Phase so fördernd wie möglich für diese jungen Geflüchteten zu gestalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 363 2 8. Was hat der Senat wann und wie unternommen, um sich auf die neue Situation der steigenden Zahlen der jungen unbegleiteten Geflüchteten einzustellen? 10. Welche Integrationsvorstellung für die jungen unbegleiteten Geflüchteten hat der Senat und wann werden dieser umgesetzt? Zu 8. und 10.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft baut weiterhin ergänzend zu den bestehenden Jugendhilfeplätzen temporäre Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetriebe auf, um diese Spitzenlastsituation abzufedern und den Schutzauftrag zu sichern. Hierdurch wird auch weiterhin im Rahmen der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII die Unterbringung und eine Erst-/Grundversorgung mit sozialpädagogischer Betreuung sichergestellt. Die Integration dieser jungen unbegleiteten Flüchtlinge beginnt mit Angeboten der Sprachförderung und Freizeitaktivitäten in der Einrichtung sowie der Beschulung zunächst in Willkommensklassen mit Übergang in das Regelschulsystem und einer Vielzahl von Angeboten im Bereich von Jugendarbeit , Jugendsozialarbeit und Ausbildungsvorbereitung. 9. Wie und wann wird das neue Rechte in den §§ 42 ff. SGB VIII umgesetzt, was verändert sich dadurch? Zu 9.: Die neuen gesetzlichen Regelungen sind am 1. November 2015 in Kraft getreten. Darin wird eine Vorläufige Inobhutnahme im Sinne des § 42a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII eingeführt, als Teil des Inobhutnahmeverfahrens in der Zuständigkeit und Verantwortung des Landesjugendamtes. In diesem Rahmen werden die im Gesetz vorgesehenen Prüfvorgaben zur Sicherung des Kindeswohls umgesetzt. Die einzelnen Verfahrensschritte werden derzeit noch auf Bund-Länderebene abgestimmt. 11. Wie viele zusätzliche Plätze der stationären Unterbringungen in den Hilfen zur Erziehung werden zusätzlich benötigt? 12. Ist von Seiten des Senates geplant, die Träger dabei zu unterstützen, neue Plätze zu schaffen, wird es dazu ein Investitionsprogramm von Seiten des Bundes und des Landes geben? Zu 11. und 12.: Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung verfolgt konsequent den Platzausbau in der Jugendhilfe , um das Angebot bedarfsangemessen zu erweitern . Mit Beteiligung von Verbänden und den Jugendämtern der Bezirke wird an einer zeitnahen und nachhaltigen Erweiterung des Platzangebotes gearbeitet. Dabei werden sowohl Umfang als auch spezifische Ausprägung sowie die Finanzierung eines zusätzlichen Ausbaubedarfs valide bestimmt. Berlin, den 30. November 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2015)