Drucksache 17 / 17 364 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 11. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2015) und Antwort Hilfe bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Unterstützungsmaßnahmen sind von Seiten des Landes Berlin bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge bereits existent oder geplant? Zu 1.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) geschlossen , der die Beratung von wohnungssuchenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, deren Unterstützung bei der Wohnungssuche, Vermittlung von Wohnraum und die Vorprüfung der Angemessenheit vorgelegter Wohnungsangebote zum Inhalt hat. Darüber hinaus hat das Land Berlin einen Kooperationsvertrag mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) geschlossen, mit dem sich die Wohnungsunternehmen verpflichten, jährlich 275 Wohnungen für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Um die Chancen auf dem freien Wohnungsmarkt insgesamt zu verbessern, sind die Vorgaben zur Angemessenheit der Aufwendungen für Wohnraum in den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) geändert worden, damit Wohnungslose bessere Aussichten auf dem Wohnungsmarkt erhalten. Die Änderungen der AV-Wohnen sind zum 01. Dezember 2015 in Kraft getreten und im Amtsblatt am 27. November 2015 veröffentlicht worden. Hiervon werden auch wohnungslose Asylsuchende profitieren. 2. Ist dem Senat bekannt, ob bei den Wohnungsbaugesellschaften konkrete Ansprechpartner für Flüchtlinge und ihre ehrenamtlichen Helfer existieren? Oder ob die Einrichtung solcher Stellen in Planung ist? 3. Gibt es Pläne für eine gemeinsame Servicestelle vom Land Berlin und den Wohnungsbaugesellschaften um die Flüchtlinge bei ihrer Suche nach Wohnraum zu unterstützen? Zu 2. und 3.: Flüchtlinge finden bei der Sozialberatung der Städtischen Wohnungs-unternehmen Unterstützung in sozialen Fragen, bei Mietrückständen oder bei anderen alltagsbezogenen Sorgen und Nöten. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter versuchen darüber hinaus bei Hinweisen aus der Nachbarschaft einen Kontakt zur Mieterin oder zum Mieter herzustellen, um sich ein eigenes Bild von der jeweiligen Situation zu machen. Wenn sich die Wohnungssituation durch Gespräche und die Begleitung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nicht verbessert, werden weitere Expertinnen und Experten bzw. Behörden angesprochen. Über dieses bestehende Angebot hinaus sind keine weiteren Maßnahmen geplant. 4. Wie will das Land Berlin damit umgehen, dass einige Hausverwaltungen nicht bereit sind, Flüchtlingen mit Anspruch auf eine Wohnung bzw. Wohnraum, diesen auch anzubieten? Zu 4.: Konkrete Hinweise auf eine gezielte Diskriminierung des Personenkreises liegen dem Senat nicht vor. Insgesamt wird erwartet, dass die Änderung der AV- Wohnen dazu führen wird, dass Hausverwaltungen eine höhere Bereitschaft zeigen werden, an Flüchtlinge zu vermieten. Insbesondere die Möglichkeit, die Richtwerte in höherem Maße als bisher überschreiten zu können, wenn so eine kostenintensivere Unterbringung in gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen vermeidbar ist, sollte hierzu beitragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 364 2 5. Sind dem Land Berlin Berichte bekannt, dass Makler illegale Summen (von bis zu 2.000 Euro Provision) verlangen, ehe sie eine Wohnung herausgeben? Zu 5.: Derartige Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 04. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2015)