Drucksache 17 / 17 370 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2015) und Antwort PricewaterhouseCoopers am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufträge hat die Firma Pricewaterhouse- Coopers (PwC) im Rahmen des Flughafenprojektes BER seit 2005 durch die Flughafengesellschaft oder deren Gesellschafter erhalten? 2. Welche Vergütung hat PwC für die einzelnen Aufträge bisher bekommen? Zu 1. und 2.: Eine Antwort zu den Fragen unterliegt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und der Pricewaterhouse Coopers (PwC). 3. Trifft es zu, dass PwC mit dem sogenannten Bürgencontrolling beauftragt ist? Zu 3.: Ja. Mit der Durchführung des Bürgschaftsverfahrens und der laufenden Betreuung der Bürgschaft wurde die Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC als der gemeinsame Mandatar des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg für parallele Bürgschaften beauftragt. 4. Was ist die konkrete Aufgabe im Rahmen des Bürgencontrollings? Zu 4.: Ein Bürgenmandatar hat die Aufgabe, bis zu einer Bürgschaftsentscheidung die notwendigen Vorbereitungen und Prüfungen vom Antrag bis zur Bürgschaftsvergabe anzustellen sowie ferner das sich an die Bürgschaftsvergabe anschließende Controlling zu begleiten. Wesentliche Aufgabe ist die Analyse von Unterlagen mit Blick auf Sachverhalte, die insbesondere den Aspekt der Kapitaldienstfähigkeit berühren und damit bürgenrelevant sind. Aus Gründen der grundsätzlichen Vertraulichkeit von Bürgschaftsangelegenheiten kommt eine weitergehende Beantwortung im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht in Betracht. Unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit sind dem Untersuchungsausschuss BER allerdings im Rahmen seines Untersuchungsauftrags zu den von der Frage aufgeworfenen Aspekten Unterlagen zugekommen, mit denen diese Frage näher beantwortet werden kann. 5. Ist der Auftrag für das Bürgencontrolling durch die Flughafengesellschaft oder direkt durch die Gesellschafter bzw. Bürgen erteilt worden? Zu 5.: Der Auftrag für das Bürgencontrolling ist durch die Bürgen, d.h. den Bund und die Länder Berlin und Brandenburg, erteilt worden. 6. Aufgrund welcher Art von Vergabe hat PwC den Auftrag für das Bürgencontrolling erhalten? Zu 6.: Ausgangspunkt des Vertragsverhältnisses ist ein Rahmenvertrag des Bundes mit PwC. Vor diesem Hintergrund wurde – wie auch im Übrigen bei parallelen Bürgschaften des Bundes und der Länder - für die Durchführung des Bürgschaftsverfahrens und die laufenden Betreuung der Bürgschaft im Jahr 2009 die Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC als der gemeinsame Mandatar des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg beauftragt . 7. Zu welchem Termin ist frühestmöglich eine Beendigung des Auftragsverhältnisses mit PwC für das Bürgencontrolling und eine Neuvergabe möglich? Zu 7.: Dem Bürgencontrolling liegt ein gemeinsamer Auftrag der Bürgen zugrunde, d.h. er geht nicht allein auf das Land Berlin zurück. Sofern eine Beendigung in Betracht gezogen würde, wäre dieser Umstand zu berücksichtigen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 370 2 8. Ist PwC im Rahmen der Auftragsvergabe für das Bürgencontrolling mitgeteilt worden, dass bei Aufträgen des Landes Berlin eine Auskunftspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus besteht? Zu 8.: Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin versteht sich vor dem Hintergrund der entsprechenden rechtlichen Regelungen des Landes Berlin von selbst. Diese ist jedoch hinsichtlich der Modalitäten im Einzelfall mit den berechtigten, auch rechtlich abgesicherten Interessen der anderen Auftraggeber , der FBB sowie der betroffenen Banken, die sich insbesondere aus Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ergeben können, und der insofern bestehenden, strafrechtlich sanktionierten Verschwiegenheitspflichten abzuwägen . 9. Welche Beanstandungen hinsichtlich der Arbeit der Flughafengesellschaft - soweit es die verbürgten Kredite betrifft - hat PwC an den Senat von Berlin im Rahmen des Auftrages übermittelt? Zu 9.: Die Berichte des Bürgschaftsmandatars sind an die Bürgen gerichtet, umfassen Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten der FBB und der PwC und unterliegen daher der Vertraulichkeit. Eine Beantwortung im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage kommt daher nicht in Betracht . Berlin, den 01. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2015)