Drucksache 17 / 17 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort Zukünftig Hunde im Knast? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was hat den Senat bewogen, seine Haltung zu Hunden im Strafvollzug zu ändern? Welche konkreten Problemlagen können ohne Hunde nicht gelöst werden? Zu 1.: Drogenkonsum, Drogenabhängigkeit und Drogenhandel stehen dem Vollzugsziel der Resozialisierung von Gefangenen entgegen. Kontrollen, um das Einschmuggeln und den Besitz von Drogen in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern, finden deshalb auf vielerlei Art statt. Der Einsatz von entsprechend trainierten Hunden ist eine Ergänzung der bestehenden Kontrollen. Das Konzept sieht vor, dass die Anstalten eigene Hunde anschaffen und diese permanent in der Anstalt sind. Hundeführerinnen und Hundeführer sind entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen die Tiere auch leben. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass diese Form des Einsatzes eine erheblich größere Flexibilität und Effizienz beim Einsatz der Hunde bietet, da die Hunde ständig in der Anstalt sind und nicht nur zeitweise angefordert werden müssen. Aus diesen Gründen begrüßt der Senat die seitens des Abgeordnetenhauses im Rahmen der Haushaltsberatungen geforderte Anschaffung von Diensthunden. 2. Welche konkreten Aufgaben sollen Hunde künftig in welcher Form in welchen Justizvollzugsanstalten wahrnehmen? Zu 2.: Die Hunde dienen – wie in Antwort zu Frage 1 bereits aufgeführt – im Schwerpunkt zum Auffinden von Betäubungsmitteln. Zur Absuche mit Hunden kommen prinzipiell alle Räumlichkeiten und Flächen in Betracht, in denen Gefangene sich zeitweise oder auf Dauer unbeobachtet aufhalten dürfen und die dadurch Gelegenheit zum Verstecken von Betäubungsmitteln bieten. Neben Hafträumen kommen Arbeits-, Werk- und Aufenthaltsräume sowie Freistundenhöfe als Einsatzfelder in Betracht . Darüber hinaus sind Einsätze zur Verhinderung der Einbringung von Betäubungsmitteln bei Sprechstunden oder nach einem Ausgang im Rahmen von Lockerungen denkbar. 3. Hält der Senat das Abschnüffeln von Menschen durch Hunde auch mit Blick auf ggf. bestehende Allergien , Phobien aufgrund Beißvorfällen etc. für angemessen ? Zu 3.: Sofern die Hunde auch zum Aufspüren von Betäubungsmitteln an Personen eingesetzt werden sollten, wird es auch Gegenstand der Ausbildung von Hund und Hundeführerin sowie Hundeführer sein, übermäßige Belastungen von Menschen zu vermeiden. Voraussichtlich werden sogenannte Passivhunde zum Einsatz kommen, die einen Fund nicht durch Bellen, sondern mittels antrainierter Verhaltensweise anzeigen. Im Übrigen verweist der Senat darauf, dass auch außerhalb des Justizvollzuges Diensthunde eingesetzt werden, deren Einsatz allgemein für angemessen erachtet wird. 4. Welche Alternativen zum Einsatz von Hunden wurden mit welchem Ergebnis geprüft? Zu 4.: Der Einsatz von Hunden zur Betäubungsmittelbekämpfung erfolgt zusätzlich zu bereits bisher schon getroffenen Maßnahmen, bei denen Räume und Außenflächen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf versteckte Betäubungsmittel hin durchsucht werden, die nicht ohne Weiteres aufgefunden werden können, siehe auch Antwort zu Frage 1 und 2. 5. Mit welchen jährlichen Kosten pro Hund rechnet der Senat? Zu 5.: Die jährlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung etc. werden sich auf ca. 1.500,00 bis 2.000,00 EUR belaufen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 376 2 6. Ist dem Senat bekannt, dass das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz 2013 von jährlichen Kosten pro Hund in Höhe von 49.284 € ausgeht? Zu 6.: Diese Zahl ist dem Senat bekannt. Sie beinhaltet nach Auskunft des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz die Personalkosten für die Hundeführerin und den Hundeführer, da mit dieser Aufgabe betraute Bedienstete sich in Rheinland-Pfalz anders als in Berlin im vollem Umfang ihrer dienstlichen Tätigkeit mit dem Hundeeinsatz beschäftigen. Da sich die Haltungs-Konzepte unterscheiden, unterscheiden sich aller Voraussicht nach auch die dadurch entstehenden Kosten. Berlin, den 01. Dezember 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2015)