Drucksache 17 / 17 377 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort Nutzungsentgelte für Wasserleitungen im öffentlichen Straßenland Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage werden zurzeit Nutzungsentgelte für Wasserleitungen im öffentlichen Straßenland durch die BWB an das Land Berlin gezahlt? Antwort zu 1: Grundlage ist der Vertrag zur Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe 1 (kurz: „Leitungsvertrag BWB“) vom 28.Oktober 2015. Frage 2: Auf wie viele Kilometer Wasserleitungen und ggf. andere technische Bauten beziehen sich diese Entgelte? Frage 3: Wie werden Nutzungsentgelte für nicht mehr genutzte Wasserleitungen und technische Einrichtungen dabei berücksichtigt, um wie viel Kilometer Wasserleitungen handelt es sich hierbei? Antwort zu 2 und 3: Der derzeit nach dem Leitungsvertrag BWB zu entrichtende Pauschalbetrag bezieht sich auf alle zur Wasserver- und Abwasserentsorgung dienenden aktiven und stillgelegten Leitungen, Kanäle und sonstigen unterirdischen Anlagen einschließlich Mischwasseranlagen . Grundlage für den festgesetzten Pauschalbetrag sind die in den 12 Bezirken vorhandenen aktiven und stillgelegten Leitungslängen und Mischwasseranlagen mit Stand vom Februar 2014. Die aktiven Leitungslängen sowie Mischwasseranlagen erstrecken sich auf insgesamt 11.525.292 Meter. Die stillgelegten Leitungslängen sowie Mischwasseranlagen erstrecken sich auf insgesamt 950.510 Meter. 1 BWB In der Gebührenfestsetzung berücksichtigt der Vertrag , dass bestimmte stillgelegte Leitungslängen aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesse Berlins im öffentlichen Straßenland verbleiben können. Aus diesem Grund wurden die von den Berliner Wasserbetrieben mitgeteilten stillgelegten Leitungs- und Kanallängen sowie Mischwasseranlagen zur Hälfte in Ansatz gebracht. Frage 4: Wer erstellt die diesbezüglichen Bescheide? Werden diese jährlich erstellt? Frage 6: Werden künftig auch die nicht mehr genutzten Wasserleitungen in die jährlichen Entgeltbescheide eingepreist? Antwort zu 4 und 6: Ab dem Jahr 2009 haben die Bezirke jährlich Bescheide für die aktiven Leitungslängen und nur teilweise für die stillgelegten Leitungslängen erlassen. Mit Abschluss des Leitungsvertrages BWB vom 28.Oktober 2015 wird die jährliche Zahlung des Pauschalbetrages für aktive und stillgelegte Leitungslängen sowie Mischwasseranlagen an jeden Bezirk hoheitlich geregelt, so dass die einmalige Mitteilung der Kontodaten und des entsprechenden Kassenzeichens genügt. Bescheide ergehen zukünftig nicht mehr. Frage 5: Wie sieht die kürzlich erzielte Einigung des Landes Berlin mit den BWB bezüglich der Entgelte für die Jahre 2009-2014 für die nicht mehr in Nutzung befindlichen Wasserleitungen konkret aus? Wer hat die diesbezüglichen Bescheide an die BWB erstellt? Wo sind diese Einnahmen im Haushalt für 2015 verzeichnet (bitte genaue Titel und Summen angeben; falls die Einnahmen bei den Bezirken verbucht werden, bitte pro Bezirk einzeln auflisten)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 377 2 Antwort zu 5: Mit dem rückwirkenden Abschluss des Leitungsvertrages BWB ab 1. Januar 2009 erhalten die 12 Bezirke, nach entsprechender Mitteilung der Kontodaten und des Kassenzeichens, nachträglich für die Jahre 2009 bis 2014 eine einmalige Nachzahlung für stillgelegte Leitungs- und Kanallängen. Bescheide ergehen für die Nachzahlung nicht (siehe dazu auch Antwort 4). Die BWB haben per 23.11.2015 noch keine Zahlungen an die Bezirke geleistet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Zahlungen an die Bezirke Mitte (5.164.246 €), Treptow- Köpenick (3.836.720 €), Steglitz-Zehlendorf (4.991.941 €), Neukölln (2.838.146 €) und Lichtenberg (2.534.840 €) in Vorbereitung. Berlin, den 30. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)