Drucksache 17 / 17 383 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort Kostenübernahme für Verhütungsmittel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Verhütungsmittel werden die Kosten bei den bezirklichen Gesundheitsämtern übernommen? 2. Warum werden die Kosten für andere als die in der Antwort auf Frage 1 gelisteten Verhütungsmittel nicht übernommen? Zu 1. und 2.: Es werden Kosten für diejenigen empfängnisregelnden Mittel übernommen, die im Rahmen des SGB V an den dort leistungsberechtigten Personenkreis (Versicherte bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres – vgl. § 24a SGB V) gewährt werden. Außerdem werden auch Kondome zur Empfängnisverhütung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Umfang dieser Leistungen für hilfebedürftige nicht versicherte Personen nach den Regelungen der Hilfen zur Gesundheit im SGB XII ist an den Leistungsrahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung geknüpft. 3. Wer hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel? Welche genaue Voraussetzungen muss die anspruchsberechtigte Person erfüllen (z.B. hinsichtlich Alters, Einkommenshöhe, ärztlicher Verordnung etc.), damit die Kosten ihrer Verhütungsmittel übernommen werden können? Zu 3.: Anspruch auf Kostenübernahme für empfängnisregelnde Mittel haben Personen mit Wohnsitz in Berlin , die im Sozialleistungsbezug stehen (SGB II, SGB XII, AsylbLG) oder darüber hinaus einkommensschwach sind, z. B. Empfängerinnen und Empfänger von BAföG. 4. Warum sind die Informationen in den Antworten auf die Fragen 1 bis 3 nicht transparent und klar auf den Internetauftritten der jeweiligen Gesundheitsämter auffindbar ? Zu 4.: Auf den Internetseiten des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung am Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf sind aussagekräftige Informationen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu entnehmen. http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf /verwaltung/aemter/gesundheits-amt/zentrumfuer -sexuelle-gesundheit-und-familienplanung/ Darüber hinaus entscheiden die Bezirksämter in eigener Zuständigkeit über die auf ihren Internetseiten bereit gestellten Informationen zu ihren Leistungen. Berlin, den 01. Dezember 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2015)