Drucksache 17 / 17 389 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort BER-Debakel CXLIV: Schadensersatzansprüche an ehemalige Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt Frage 1: Trifft es zu, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Zahlungen aus D&O-Versicherungen erhalten hat, die sie vormals für die Geschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen abgeschlossen hatte? Wenn ja, wann erfolgten die Zahlungen und in welcher Höhe beliefen sich die Zahlungen pro ehemaligem Mitglied der Geschäftsführung? Frage 3: Bestehen Ansprüche der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gegenüber den ehemaligen Geschäftsführern Schwarz und Körtgen? Wenn ja, in welcher Höhe und wann sollen diese geltend gemacht werden ? Antwort zu den Fragen 1 und 3: Es trifft zu, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Zahlungen aus der D&O-Versicherung für etwaige Schadensersatzansprüche gegen die vormaligen Geschäftsführer erhalten hat. Die Höhe der Versicherungssumme unterliegt der Vertraulichkeit . Frage 2: Welche Stellen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH waren bei der Aushandlung der ausgezahlten Versicherungssumme tätig? Antwort zu Frage 2: Die Verhandlungen wurden von der Geschäftsführung und Juristen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH geführt. Frage 4: Mit welcher genauen Begründung machte die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH bisher keine Ansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer Schwarz und Körtgen vor Gericht geltend? Antwort zu Frage 4: Die FBB hat Ansprüche gegenüber der vormaligen Geschäftsführung geltend gemacht. Die FBB hat vorgetragen, dass die „versicherten Personen “ pflichtwidrig an dem Inbetriebnahme-Termin 03.06.2012 bis zum 08.05.2012 festgehalten hätten, obwohl ihnen bereits im Vorfeld, spätestens jedoch zur Jahreswende 2011/2012, hinreichende Indizien und Informationen vorgelegen hätten, die darauf schließen ließen , dass der Termin nicht gehalten werden könne. Es seien durch vor dem Hintergrund der Terminverschiebung sinnlose Investitionen und Vertragsabschlüsse der FBB Schäden entstanden. Die Ansprüche wurden über die D&O reguliert. Frage 5: Wann und in welcher Art und Weise stimmte der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu, bisher keine Ansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer Schwarz und Körtgen gerichtlich geltend zu machen? Antwort zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Sind zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, den beteiligten D&O-Versicherungsgesellschaften sowie den ehemaligen Geschäftsführern Schwarz und Körtgen Vereinbarungen zur Vertraulichkeit bzgl. der Beanspruchung der Versicherung getroffen worden? Wenn ja, welche konkrete rechtliche Grundlage besteht für den Senat, sich in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nach Vereinbarungen zur Vertraulichkeit zu richten, an deren Erstellung er selbst nicht beteiligt war? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 389 2 Antwort zu Frage 6: Zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und der D&O-Versicherung ist Vertraulichkeit vereinbart worden. Diese Einstufung des Vorganges als vertraulich ist für den Senat nachvollziehbar , da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Frage 7: Welche Stellen der Flughafen Berlin Brandenburg waren mit der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage befasst und welche Stellen innerhalb der Senatskanzlei und/oder einzelner Senatsverwaltungen haben die Richtigkeit der Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH überprüft? Antwort zu Frage 7: Die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen erfolgt bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH durch die jeweilige Fachabteilung mit einer anschließenden juristischen Prüfung durch die Rechtsabteilung sowie der Freigabe durch die Geschäftsführung . Beim Land Berlin war mit dieser Aufgabe der bei der Senatskanzlei organisatorisch angesiedelte Arbeitsstab Flughafenkoordinierung befasst. Berlin, den 04. Dezember 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2015)