Drucksache 17 / 17 390 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort Zahlungen des Landes Berlin an den Toskana-V-Mann Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe bewegten sich die Zahlungen, die vom Land Berlin und/oder Landesbehörden an den ehemaligen V-Mann des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz V. W. insgesamt geleistet wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Höhe der jeweiligen Zahlung ) 2. Wie viele Verfahren vor welchen Gerichtshöfen führten das Land Berlin, Senatsverwaltungen bzw. Landesbehörden gegen V. W., was war der jeweilige Prozessgegenstand und wie endeten die Verfahren jeweils? 3. Wie viele Verfahren führte V. W. vor welchen Gerichtshöfen gegen das Land Berlin, einzelne Senatsverwaltungen und/oder Landesbehörden, was war der jeweilige Prozessgegenstand und wie endeten die Verfahren jeweils? 4. Erhielt V. W. seit 2005 Zahlungen und/oder sonstige Leistungen vom Land Berlin, einzelnen Senatsverwaltungen und/oder Landesbehörden? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. in welcher Art? Zu 1. bis 4.: In Anbetracht des Zeitablaufes sind zu den angefragten Sachverhalten nur noch wenige Unterlagen vorhanden. Danach erhielt V. W. im Oktober/ November 1987 vom Land Berlin eine Abfindung in Höhe von 450.000,-- DM. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, führte wegen der Rückerstattung dieser Abfindung in den Jahren 1993 bis 2007 in Italien durch zwei Instanzen einen Rechtsstreit gegen V. W., weil die Bedingung, unter der das Geld gezahlt worden war, von Herrn W. nicht erfüllt worden war. Die Klage wurde in erster Instanz von dem Tribunale di Firenze aus formalen Gründen abgewiesen. Sie blieb in zweiter Instanz vor dem Corte di Appello di Firenze ebenfalls aus formalen Gründen erfolglos. Aktivprozesse des Herrn W. gegen das Land Berlin sind nicht aktenkundig. Zahlungen und/ oder sonstige Leistungen an Herrn W. sind für den genannten Zeitraum nicht bekannt. Berlin, den 02. Dezember 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2015)