Drucksache 17 / 17 391 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2015) und Antwort Arbeitsunfälle auf den Baustellen des Landes Berlin und der Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 BaustellV wurden seit dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landes Berlin und Baumaßnahmen der Bezirke eingeleitet ? 2. Wie viele Ordnungswidrigkeits-Verfahren wegen Verstößen gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 BaustellV wurden seit dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landes Berlin und Baumaßnahmen der Bezirke eingeleitet ? Zu 1. und 2.: Für die Überwachung der Vorschriften der Baustellenverordnung (BaustellV) ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig. Bei Überwachungsaktivitäten festgestellte bußgeldbewehrte Verstöße werden durch das LAGetSi geahndet. Beim Verdacht auf Verwirklichung von Straftatbeständen werden die Berliner Strafverfolgungsbehörden informiert. Die Ahndung von Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, z. B. die BGV C22, obliegt ausschließlich der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des § 7 Absatz 1 der BaustellV betreffen Pflichten des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Dritten. Übermittelt er die Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder sorgt er nicht dafür, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird, so handelt er ordnungswidrig. Das LAGetSi erhält pro Jahr ca. 2.000 Vorankündigungen von Bauvorhaben gemäß § 2 der BaustellV. Darunter befinden sich regelmäßig Vorankündigungen des Landes Berlin als öffentlicher Bauherr. Eine gesonderte statistische Erfassung dieser Bauvorhaben erfolgt nicht. Im Zusammenhang mit Baustellenkontrollen des LA- GetSi bei Bauvorhaben des Landes Berlin und der Bezirksverwaltungen wurden seit 2013 keine Verstöße gegen § 7 Absatz 1 Satz 1 (Vorankündigung) oder Satz 2 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) festgestellt. 3. Wie viele Strafverfahren wegen Verstößen gegen § 7 Abs. 2 BaustellV wurden seit dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landes Berlin und Baumaßnahmen der Bezirke eingeleitet? Zu 3.: Bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden erfolgt eine statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren lediglich bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nicht aber bei Verstößen gegen Arbeitsschutzverordnungen wie der BaustellV. 4. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV C 22 wurden seit dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landes Berlin und Baumaßnahmen der Bezirke eingeleitet? (Bitte nach Ordnungswidrigkeiten gemäß BGV C 22 § 74 aufschlüsseln) Zu 4.: Nach Auskunft der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gab es im Jahr 2013 15, im Jahr 2014 24 und im Jahr 2015 (einschl. 3. Quartal) 41 Bußgeldverfahren . Diese Angaben betreffen sämtliche im Land Berlin durchgeführten Bauvorhaben. Eine Aufschlüsselung nach Baustellen des Landes Berlin und der Bezirke ist der BG BAU nicht möglich. Die Mehrzahl der Bußgeldverfahren betrifft Verstöße gegen § 12 der BGV C22 (fehlende Absturzsicherungen). 5. Wie viele Arbeitsunfälle wurden seit dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landes Berlin und Baumaßnahmen der Bezirke registriert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 391 2 Zu 5.: Arbeitsunfälle sind der zuständigen Berufsgenossenschaft und in Kopie der Arbeitsschutzbehörde durch den Arbeitgeber der verunfallten Person zu übermitteln . Darin finden sich u. a. Angaben zur verunfallten Person, die Kontaktdaten des Arbeitgebers und Angaben zu Unfallort und Unfalltag. Angaben zum Auftraggeber eines Bauvorhabens bzw. zum Bauherrn sind nicht Gegenstand der Anzeige von Arbeitsunfällen. Aus diesem Grund liegen dem Senat keine detaillierten Angaben zu Arbeitsunfällen bei Bauvorhaben des Landes Berlin und der Bezirke vor. Eine allgemeine Darstellung zum Arbeitsunfallgeschehen in Berlin kann dem jährlich herausgegebenen Jahresbericht der Berliner Arbeitsschutzbehörden entnommen werden: https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel- 2/arbeitsschutz/publikationen-undpresse /artikel.363207.php Berlin, den 03. Dezember 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2015)