Drucksache 17 / 17 399 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2015) und Antwort Digital-Hauptstadt Berlin IV – Auswirkungen der Entscheidung der EU-Parlaments zur Netzneutralität? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur „Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“ ( ) für die Unternehmungen und Institutionen des Landes Berlins? Zu 1.: Die „Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union“ ist am 29.11.2015 in Kraft getreten (ABl. EU L 310 v. 26.11.2015). Im Wesentlichen gilt sie jedoch erst ab dem 30.04.2016. Die Verordnung überlässt den nationalen Regulierungsbehörden viel Spielraum für die Ausgestaltung. Um eine zu große Fragmentierung der nationalen Ausgestaltung zu verhindern, wird das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) spätestens bis zum 30.08.2016 Leitlinien für die Umsetzung der Verpflichtungen der nationalen Regulierungsbehörden herausgeben. Diese Entwicklungen sind zunächst abzuwarten. Die Auswirkungen für die Unternehmen und Institutionen des Landes Berlins sind daher aktuell noch nicht absehbar. 2. Welche Verwaltungen, Gremien oder Einzelpersonen kümmern sich senatsseitig um die Evaluation der Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Parlamentes zu o.g. Verordnung? Zu 2.: Die zuständigen Senatsverwaltungen, insbesondere die Senatskanzlei sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, werden Umsetzung und Auswirkungen der Verordnung aktiv begleiten. 3. Werden anlässlich der Entscheidung zur Deregulierung der bisher geltenden Netzneutralität Verträge, Kooperationen und regelmäßige Gespräche mit Telekommunikationsanbietern (ISPs) überprüft und im Hinblick auf die Versorgung Berliner Institutionen und Dienste mit einem diskriminierungsfreien Datenzugang neu bewertet? a. Wenn Nein, warum nicht? Zu 3.: Wie bereits ausgeführt, müssen aufgrund der Vielzahl der noch auszugestaltenden Regelungen die Entwicklungen auf europäischer Ebene (Leitlinien durch das GEREK) zunächst abgewartet werden, ehe konkrete Bewertungen oder Überprüfungen in Erwägung gezogen werden können. Im Hinblick auf die zu erwartenden Leitlinien des GEREK setzt sich Berlin im Rahmen der Bund- Länder-Kommission zur Medienkonvergenz bereits aktiv dafür ein, eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen, da im Hinblick auf die Verhandlungen auf EU-Ebene eine einheitliche Position Deutschlands erforderlich ist. 4. Hat die Deutsche Telekom gegenüber dem Senat oder öffentlichen Unternehmungen des Landes Berlin bereits Tarifänderungen und die Einführung so genannter Spezialdienste angekündigt? a. Wenn Ja, bei welchen Institution und in welchem Umfang? b. Wenn Nein, ist der Senat auf solche Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG vorbereitet? Zu 4.: Der Senatskanzlei sind keine Ankündigungen gegenüber dem Senat oder öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 399 2 Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) teilt darüber hinaus mit: Die Telekom Deutschland GmbH ist Rahmenvertragspartner des ITDZ Berlin im Bereich Mobilfunk. Bisher wurden seitens der Telekom Deutschland GmbH keine Tarifänderungen und die Einführung so genannter Spezialdienste angekündigt. Das ITDZ Berlin plant die Rahmenverträge im Festnetz- und Mobilfunkbereich in 2016 neu auszuschreiben. Die Ausschreibung von unterschiedlichen Datenverkehrskategorien ist dabei bisher nicht vorgesehen. 5. Mit welchen finanziellen Auswirkungen ist bei den Verträgen des Landes Berlins und seiner Einrichtungen mit Telekommunikationsanbietern zu rechnen und welche Verträge und Dienste sind im Einzelnen betroffen? Zu 5.: Wie bereits ausgeführt, sind viele Regelungen in der Verordnung dem GEREK und den nationalen Regulierungsbehörden zur Ausgestaltung überlassen. Diese Entwicklungen müssen abgewartet werden, ehe die Auswirkungen eingeschätzt werden können. S. auch Antwort zu 3. 6. Welche Verträge mit welchen Telekommunikationsanbietern hat das Land Berlin derzeit? 7. Welche Verträge mit welchen Telekommunikationsanbietern haben die öffentlichen Betriebe und Gesellschaften des Landes Berlins derzeit? 8. Welche Verträge mit welchen Telekommunikationsanbietern haben die Bezirke des Landes Berlins derzeit ? 9. Welche Verträge, die als Leistung die Bereitstellung von Internetzugängen beinhalten, hat das Land Berlin bzw. nachgeordnete Stellen mit Dritten, die keine Telekommunikationsanbieter sind? a. Durch welche Telekommunikationsanbieter wird dabei jeweils der Zugang erbracht? 10. Haben sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 6 bis 10.: Das ITDZ Berlin ist für Telekommunikationsdienstleistungen als interner Dienstleister der Berliner Verwaltung tätig und die Leistungen werden von allen Bezirken und den Hauptverwaltungen mit deren nachgeordneten Einrichtungen sowie Sonderbehörden abgenommen . Die einzelnen Einrichtungen des Landes können parallel im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung weitere Verträge mit Telekommunikationsanbietern abschließen, die dem ITDZ Berlin nicht vorliegen. Zudem betreffen die Fragen teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Eine vollständige Übersicht über sämtliche dieser möglicherweise weiteren Verträge des Landes, der landeseigenen Unternehmen und der Bezirke mit Telekommunikationsanbietern bzw. mit Anbietern von Internetzugängen liegt dem Senat nicht vor. Die mit den Kunden des ITDZ Berlin vereinbarten Leistungen werden auf Basis von abgeschlossenen Rahmenverträgen durch Telekommunikationsanbieter erbracht . Es bestehen Rahmenverträge des ITDZ Berlin mit folgenden Anbietern: • Versatel Deutschland GmbH (Festnetz und Mobilfunk ) • T-Systems International GmbH (Festnetz) • Telekom Deutschland GmbH (Mobilfunk) • Vodafone GmbH (Mobilfunk) Die Rahmenverträge des ITDZ Berlin eröffnen auch die Nutzung durch öffentliche Betriebe und Gesellschaften des Landes Berlin, d. h. bei einem Bezug über das ITDZ Berlin erhalten diese Einrichtungen ebenfalls die Leistungen von den oben genannten Vertragspartnern. Das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin stellt allen an das Berliner Landesnetz angeschlossenen Einrichtungen des Landes Berlin einen zentralen Internetzugang zur Verfügung. Dieser wird über den derzeitigen Internetserviceprovider T-Systems International GmbH realisiert. Berlin, den 07. Dezember 2015 Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2015)