Drucksache 17 / 17 400 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2015) und Antwort Digital-Hauptstadt Berlin V – Ist die Open-Data-Strategie des Landes Berlin tot? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Macht sich der Senat die Berliner Open-Data- Strategie von 2012 noch als Handlungsgrundlage zu eigen ? Zu 1.: Die Open-Data-Strategie des Jahres 2012 ist weiter eine wichtige Handlungsgrundlage für die Open Data Aktivitäten des Senats. 2. Von den 12 kurzfristigen Handlungsempfehlungen der Strategie (K1-K12, laut Stufenplan bis ca. 2013), welche betrachtet der Senat als bereits umgesetzt (bitte um Einzelauflistung)? Zu 2.: K1. Es ist ein klares politisches Bekenntnis zu offenen Daten notwendig: Ein Prinzip der generellen Veröffentlichung nicht personenbezogener und sicherheitsunkritischer Daten im öffentlichen Interesse ist im Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu verankern. Mit dem vom Senat beschlossenen Entwurf für ein Berliner E-Government Gesetz (EGovG Berlin) geht das Land Berlin über die Regelungen des Bundes hinaus. Grundsätzlich sollen alle maschinenlesbaren öffentlichen Daten über ein Datenportal veröffentlicht werden. K2. Das politische Bekenntnis zu offenen Daten in und aus Berlin bildet die Grundlage für konkrete Maßnahmen und ist daher zur Beförderung der anderen Handlungsempfehlungen sehr kurzfristig umzusetzen. Umgesetzt K3. Die Finanzierung des Berliner Datenportals, die den Betrieb des Portals, die Bereitstellung der Datensätze und die Durchführung der für Open Data relevanten Prozesse in Berlin umfasst, ist sicherzustellen. Umgesetzt K4. Es sind Richtlinien zur Auswahl von Daten für das Berliner Datenportal hinsichtlich der wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und datenschutzbezogenen Eignung zu erarbeiten und in den Verwaltungsvorschriften zu verankern. Es ist notwendig, einen Kriterienkatalog zur Auswahl von Daten für das Berliner Datenportal zu erarbeiten , der mögliche Datensätze in ihren Eigenschaften charakterisiert, sodass eine Prüfung der Datensätze auf Eignung möglich ist. Umgesetzt K5. Werkzeuge und Schulungen sind für die Datenaufbereiter und die Redakteure des Datenportals bereitzustellen , damit effizient und zeitnah qualitativ hochwertige Datenangebote erstellt werden können. Umgesetzt K6. Der Übergang in den Regelbetrieb des Berliner Datenportals ist zu sichern. Dazu ist die Fachaufsicht einer Dienststelle festzulegen, die auch die Registrierung von Mitarbeitern für das Datenregister vornimmt, ferner ist der Regelbetrieb auf dem Stadtportal langfristig sicherzustellen . Landesredakteure sind mit der Aufbereitung der Berliner Datensätze sowie mit der Moderation auf dem Datenportal zu beauftragen. Ein Betriebskonzept mit festgelegten Rollen und Verantwortlichkeiten ist zu erarbeiten. Umgesetzt K7. In Ergänzung zu den Ansprechpartnern je Datensatz ist 1. ein Open Data-Verantwortlicher für Berlin zu bestimmen und 2. eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe für den Ausbau des Berliner Datenportals einzurichten. Umgesetzt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 400 2 K8. Es ist zu klären, welche Grenzen bezüglich einer datenschutzmäßigen Unbedenklichkeit beachtet werden müssen – beispielsweise bei organisatorischen Informationen der Institutionen wie Namen, Adressen oder Terminen . Umgesetzt – diese Fragen werden dezentral durch die Datenbereitsteller geklärt. K9. Es ist ein redaktioneller Verantwortlicher zu bestimmen , der die Redaktion für das Berliner Datenportal leitet und koordiniert. Umgesetzt K10. Unter den Redakteuren des Berliner Datenportals ist ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die Verantwortung für die Interaktion mit den Nutzern trägt und zeitnah die Reaktion auf die Nutzeranfragen und - vorschläge koordiniert. Umgesetzt K11. Pressemitteilungen, Berichte und andere Veröffentlichungen mit Zahlenmaterial sind um maschinenlesbare Tabellen, die auf den Originaldaten beruhen, zu ergänzen und mit der Meldung oder dem Bericht auf der Website der betreffenden Behörde verfügbar zu machen. Die Pressestellen sorgen für den Eintrag im Datenregister des Berliner Datenportals. Umgesetzt – die Verantwortung liegt dezentral in den jeweiligen Pressestellen K12. Datensätze sollten unter Creative Commons License mit Namensnennung (CC BY) bereitgestellt werden . Ausnahmen von dieser Grundregel sollten begründet werden. Umgesetzt – Die Auswahl der passenden Lizenz liegt in der Verantwortung der dezentralen Datenbereitsteller. 90% der verwendeten Lizenzen auf dem Datenportal sind CC BY Lizenzen. 3. Welche der nicht umgesetzten kurzfristigen Handlungsempfehlungen verfolgt der Senat aktiv und mit welchem Zeitplan (bitte um Einzelauflistung)? Zu 3.: Entfällt. 4. Von den 5 kurz- bis mittelfristigen Handlungsempfehlungen der Strategie (KM1-KM5, laut Stufenplan bis ca. 2013), welche betrachtet der Senat als bereits umgesetzt (bitte um Einzelauflistung)? Zu 4.: KM1. Die Bereitstellung der Daten muss in offenen , maschinenlesbaren, wohldefinierten und dokumentierten Formaten und Datenkatalogen über ein zentrales und benutzerfreundliches Berliner Datenportal erfolgen, das festgelegte Qualitätskriterien für die Datenangebote erfüllt. Laufende Umsetzung – Es gibt zugunsten einer höheren Anzahl an Veröffentlichungen neben veröffentlichten Daten auch veröffentlichte Dokumente in nichtmaschinenlesbarer Form. Der Ausbau der Anzahl von veröffentlichten Daten in maschinenlesbarer Form wird permanent weiter betrieben. KM2. Inhaltlicher Ausbau: Es sind kontinuierlich weitere maschinenverarbeitbare Datensätze aus der Verwaltung und von anderen Stellen auf dem Berliner Datenportal bereitzustellen Laufende Umsetzung – Die Veröffentlichung der Daten bleibt eine Daueraufgabe. KM3. Der Ausbau des Berliner Datenportals ist mit existierenden Vorhaben zur Bereitstellung von Verwaltungsinformationen des Landes Berlins zu koordinieren. Umgesetzt KM4. Ein bereits heute klar erkennbarer Bedarf besteht an einem frei verfügbaren Raumbezugssystem für Berlin. Es ist zu klären, inwiefern ein solches über das Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden kann. Umgesetzt KM5. Die Lizenz und Nutzungsbestimmungen werden gut sichtbar bereitgestellt und begleitend erläutert. Nutzerseitige Nachfragen werden zeitnah und rechtssicher beantwortet. Umgesetzt 5. Welche der nicht umgesetzten kurz- bis mittelfristigen Handlungsempfehlungen verfolgt der Senat aktiv und mit welchem Zeitplan (bitte um Einzelauflistung)? Zu 5.: Entfällt. 6. Von den 13 mittelfristigen Handlungsempfehlungen der Strategie (M1-M13, laut Stufenplan bis ca. 2014/15), welche betrachtet der Senat als bereits umgesetzt (bitte um Einzelauflistung)? Zu 6.: M1. Die Open Data-Strategie des Landes Berlin ist ein wesentliches Element einer zu entwickelnden generellen Informationsstrategie und sollte deshalb nicht singulär , sondern im Kontext dieser generellen Strategie vorangetrieben werden. Umgesetzt M2. Organisatorischer Ausbau: Die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Anpassungen der Verwaltungsvorschriften in Berlin sind zu schaffen. Umgesetzt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 400 3 M3. Die Redaktion des Berliner Datenportals ist durch einen zuverlässigen technischen Betrieb zu untermauern, der neben Zuverlässigkeit und Barrierefreiheit des Angebots auf die IT-Sicherheit, das Back-up und die Archivierung des Angebots achtet. Umgesetzt M4. Zur Umsetzung dieses Paradigmenwechsels sind passende Weiterbildungsmaßnahmen aufzubauen und anzubieten, um die sich daraus ergebenden Vorteile für die Institutionen zu vermitteln und organisiertes Handeln im Umgang mit offenen Daten zu ermöglichen. Umgesetzt M5. Die bestehenden Interaktionsmöglichkeiten wie Kommentare und Feeds sollten um weitere Möglichkeiten wie beispielsweise ein Ideenportal oder einen Wunschzettel erweitert werden. Nicht umgesetzt – ein Bedarf konnte nicht identifiziert werden, das Anliegen kann durch bisher bestehende Angebote erbracht werden. M6. Das Angebot auf dem Berliner Datenportal ist kontinuierlich auf mögliche und nötige Erweiterungen zu prüfen und entsprechend auszubauen. Umgesetzt M7. Mittelfristig sollen alle Beschlüsse und Protokolle von Senats-, Stadtrats-, Parlamentsund Ausschusssitzungen in einem offenen Format wie beispielsweise Office Open XML (OOXML) oder OASIS Open Document Format (ODF) veröffentlicht werden. Nicht umgesetzt M8. Landeseigene Unternehmen, Stiftungen etc. sollen mittelfristig Basisdaten ins Datenportal einstellen. Laufende Umsetzung M9. Für Datensätze, bei denen die kommerzielle Nutzung eingeschränkt werden sollte, sind ein Lizenzvorschlag und ein Nachnutzungsangebot zu entwickeln, die beispielsweise anteilige Kostendeckung im Fall der kommerziellen Nutzung zulassen. Dies ist auf nationaler und europäischer Ebene abzustimmen. Nicht umgesetzt – Die Einführung einer neuen Lizenz wurde in der GovData Arbeitsgruppe abgelehnt. M10. Eine Lizenz mit Namensnennung für die Datensätze auf dem Berliner Datenportal ist essentiell. Umgesetzt M11. Es sind geeignete technische Standards für Open Data zu bestimmen und gegebenenfalls nach Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) zu klassifizieren. Nicht umgesetzt M12. Es sind relevante Standards zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit des Berliner Datenportals festzulegen und nachhaltig anzuwenden. Umgesetzt – es handelt sich um die Standards von berlin.de M13. Es sind verschiedene Feedbackmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer des Berliner Datenportals und der Datensätze vorzuhalten, die es beispielsweise erlauben, in einen regen Austausch bezüglich des aktuellen und zukünftigen Datenangebots des Portals zu treten. Umgesetzt 7. Welche der nicht umgesetzten mittelfristigen Handlungsempfehlungen verfolgt der Senat aktiv und mit welchem Zeitplan (bitte um Einzelauflistung)? Zu 7.: M8. Landeseigene Unternehmen, Stiftungen etc. sollen mittelfristig Basisdaten ins Datenportal einstellen . Die Veröffentlichung von Daten Landeseigener Unternehmen etc. bleibt eine Daueraufgabe, die mit keinem zeitlichen Horizont versehen werden kann. 8. Von den 6 mittel- bis langfristigen Handlungsempfehlungen der Strategie (ML1-ML6, laut Stufenplan bis ca. 2014/15), welche betrachtet der Senat als bereits umgesetzt (bitte um Einzelauflistung)? Zu 8.: ML1. Technischer Ausbau: Es sollten weitere Projekte zur Entwicklung von Mehrwertdiensten und Werkzeugen für das Angebot offener Daten in Berlin durchgeführt werden. Umgesetzt ML2. Berlin sollte bei nationalen und europäischen Gremien einfordern, dass die besonders drängende Frage der Vereinheitlichung von Formaten, Metadaten und Lizenzen einer Abstimmung und Standardisierung zugeführt wird, und sich in diese Prozesse selbst aktiv einbringen . Umgesetzt ML3. Es ist zu untersuchen, ob eine Verfolgbarkeit von Bearbeitungsschritten für aus den Basisdaten abgeleitete Daten und Informationen angeboten werden kann. Nicht umgesetzt ML4. Es ist je ein Metadatenschema zur Charakterisierung der Datensätze und zur Charakterisierung der Applikationen für das Berliner Datenportal festzulegen. Diese sind in Deutschland, im deutschsprachigen Raum und in Europa abzustimmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 400 4 Umgesetzt – die deutsche und europäische Standardisierung der Metadaten befindet sich noch in Abstimmung und ist noch nicht final abgeschlossen. ML5. Es ist ein Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsprozess als Teil des Betriebskonzepts für das Berliner Datenportal festzulegen und konsequent anzuwenden . Eine hohe Qualität des Datenangebots muss kontinuierlich gesichert werden. Umgesetzt ML6. Das Angebot auf dem Portal ist um Dienste und Werkzeuge für die Aggregation, Auswertung und Visualisierung der Basisdaten sowie daraus abgeleiteter Daten und Informationen zu ergänzen. Befindet sich in der Umsetzung. 9. Welche der nicht umgesetzten mittel- bis langfristigen Handlungsempfehlungen verfolgt der Senat aktiv und mit welchem Zeitplan (bitte um Einzelauflistung)? Zu 9.: ML6. Das Angebot auf dem Portal ist um Dienste und Werkzeuge für die Aggregation, Auswertung und Visualisierung der Basisdaten sowie daraus abgeleiteter Daten und Informationen zu ergänzen. Die Fertigstellung eines entsprechenden Angebotes ist für 2016 avisiert. 10. Von den 3 langfristigen Handlungsempfehlungen der Strategie (L1-L3, laut Stufenplan bis ca. 2015-17), welche betrachtet der Senat als bereits umgesetzt (bitte um Einzelauflistung)? Zu 10.: L1. Auf dem Berliner Datenportal sind ausschließlich Daten in maschinenverarbeitbaren Formaten anzubieten, die zudem nationalen, europäischen oder internationalen Standards genügen. Laufende Umsetzung L2. Die Datenangebote des Berliner Datenportals sind um semantisch höherwertige Formate wie Simple Query Language (SQL), RDF etc. anzureichern und mit geeigneten Werkzeugen zur Sichtung, Analyse, Auswertung und Präsentation semantischer Daten zu unterstützen. Nicht umgesetzt L3. Für die Berliner Datenangebote auf dem Portal ist eine Fehlerkultur zu entwickeln, die die Möglichkeit von Fehlern einplant und u. a. wohldefinierte Korrekturmethoden und Korrekturvorschriften umfasst. Umgesetzt 11. Welche der nicht umgesetzten langfristigen Handlungsempfehlungen verfolgt der Senat aktiv und mit welchem Zeitplan (bitte um Einzelauflistung)? Zu 11.: Die Handlungsempfehlung L1 ist eine laufende Aufgabe. 12. Existieren Handlungsempfehlungen, die der Senat explizit nicht verfolgt, und wenn ja welche und mit welcher Begründung? 13. Haben sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 12. und 13.: Nein. Berlin, den 02. Dezember 2015 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)