Drucksache 17 / 17 401 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2015) und Antwort Forderungen des Innensenators zur Aufrüstung der Polizei nach den Anschlägen von Paris – gefährlicher Populismus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wäre nach Auffassung der Berliner Polizei eine Vereitelung oder die Abwehr eines Terroranschlags von Form und Umfang der Angriffe vom 7./9. Januar und 13. November 2015 in Paris bzw. im Pariser Umland in Berlin möglich gewesen? Zu 1.: Die Polizei Berlin trainiert unterschiedlichste Einsatzlagen und arbeitet eng mit den Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer und des Bundes zusammen. Dabei wird auch eine ständige Bewertung und Fortschreibung der Sicherheitslage vorgenommen. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden in die Einsatzkonzeptionen der Polizei Berlin übernommen, so dass eine bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Einsatzlagen gegeben ist. 2. Welche Art von Führungs- und Einsatzmittel (Kraftfahrzeuge, IuK-Technik/Digitalfunk, Waffen und Gerät, Technische Einsatzausrüstung/ABC-Gerät, Fotound Videogerät sowie Schutzausstattung) stehen der Berliner Polizei im Einzelnen als Reaktion auf einen solchen Terroranschlag zur Verfügung? Zu 2.: Aus Sicht des Senats würde eine öffentliche Aufschlüsselung der Führungs- und Einsatzmittel der Polizei Berlin dazu führen, dass „Dritte“ Einblick in die Leistungsfähigkeit bzw. Einsatztaktiken erlangen könnten (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 4). Folgende Aussagen können aber getroffen werden: Die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind mit einer persönlich zugewiesenen Pistole P 6 des Herstellers SIG Sauer und grundsätzlich mit einer persönlich zugewiesenen ballistischen Schutzweste mit integriertem Stichschutz ausgestattet oder haben Zugriff auf eine ballistische Schutzweste aus einem Pool. Es stehen ballistische Schutzwesten unterschiedlicher Schutzklassen als Poolausstattung zur Verfügung. Darüber hinaus werden Maschinenpistolen MP 5 des Herstellers Heckler & Koch auf den Einsatzwagen Abschnitt bzw. auf besondere Anordnung mitgeführt. Für die Kommunikation im täglichen Dienst und in Einsatzlagen steht der Polizei Berlin das bundesweite Digitalfunknetz (derzeit auch noch das Analogfunknetz) zur Verfügung, dass weiterhin sukzessive ausgebaut wird. Daneben steht das polizeieigene PC-Netz mit einer ausreichenden Anzahl an Endgeräten zur Verfügung, das sich auf das BOS-Sondernetz stützt (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Technische Einsatzausrüstung wie z.B. ABC- Gerät (ABC = atomar, biologisch, chemisch) sowie Foto- und Videogerät stehen den Dienstbereichen entsprechend ihrer Aufgabenzuweisung zur Verfügung. Die Dienstkräfte der Spezialeinheiten sind mit weiteren Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet, um auf mögliche Bedrohungs- oder terroristische Anschlagslagen reagieren zu können. 3. Welchen Nachrüstungsbedarf bei Führungs- und Einsatzmitteln sieht der Senat angesichts der von Innensenator Henkel am 15. November 2015 getätigten Äußerungen , dass die Attentäter in Frankreichs Hauptstadt zum Teil mit schweren Kriegswaffen operiert hätten, und man daher sehen müsse, wie die Sicherheitsbehörden auf Augenhöhe mit solchen Tätern agieren können, oder dass der „einfache Streifenpolizist“ solchen Terroristen „hoffnungslos unterlegen“ sei (Quelle: rbb online, 15.11.2015, https://www.rbb-online .de/content/rbb/rbb/politik/beitrag/2015/11/sicherheitsd ebatte-nach-anschlaegen-in-paris-berlinbrandenburg .htm/)? (Bitte eine genaue Einzelaufschlüsselung der Nachrüstungsbedarfe nach Führungs- und Einsatzmitteln.) Zu 3.: Nachrüstungsbedarfe orientieren sich grundsätzlich an der taktischen Ausrichtung der Polizei Berlin in bestimmten Einsatzsituationen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 401 2 4. Wie bewertet der Senat die oben erwähnten Äußerungen von Innensenator Henkel im Hinblick darauf, dass durch die Kenntnis polizeilicher Einsatzmittel die Leistungsfähigkeit der Polizei durch Dritte eingeschätzt und dieses Wissen zum Nachteil der Polizei ausgenutzt werden könnte? Zu 4.: Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 2. 5. Hält der Senat vor dem Hintergrund der oben erwähnten Äußerungen des Innensenators die Art und den Umfang der Führungs- und Einsatzmittel, für die er in seinem Gesetzentwurf für den Haushaltsplan von Berlin für die Jahre 2016/2017 Mittel veranschlagt und mit dem Abgeordnetenhaus beraten hat, für unzureichend? a. Wenn ja, warum wurden die zur Nachrüstung benötigten Führungs- und Einsatzmittel nicht in den Haushaltsberatungen beantragt und beabsichtigt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vor dem Hintergrund der oben erwähnten Äußerungen des Innensenators noch vor Beschluss des Haushaltsplans für die Jahre 2016/2017 durch das Abgeordnetenhaus weitere Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen und im Abgeordnetenhaus zu beraten? Falls ja, welche konkreten Änderungen im Einzelnen? (Bitte nach Kapitel, Titel, Bezeichnung, Inhalt der Änderung und Ansatz in Euro aufschlüsseln.) b. Wenn nein, welche genauen Nachrüstungsmaßnahmen bei Führungs- und Einsatzmitteln in welchem Umfang plant der Senat außerhalb der Beratungen zum Haushalt 2016/2017, um dem von Innensenator Henkel angemahnten Nachrüstungsbedarf bei der Berliner Polizei zu begegnen? Zu 5.: Unter der Annahme, dass der Haushaltsplanentwurf 2016/2017 in der aktuellen Fassung und unter Berücksichtigung der am 11. und 25. November 2015 vom Hauptausschuss gefassten ergänzenden Beschlüsse vom Parlament beschlossen wird, ist grundsätzlich von einem anforderungsgerechten Ausstattungsgrad der Polizei Berlin auszugehen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Roten Nummern 1900 AH, 1900 AH-1 und 1900 DE verwiesen. Berlin, den 02. Dezember 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2015)