Drucksache 17 / 17 420 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 19. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2015) und Antwort Gefährdung von U-Bahn-Bauwerken durch Neubauvorhaben in der Innenstadt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird in der Antwort zu 5 wiedergegeben: Frage 1: Welche Senatsdienststellen waren in das Baugenehmigungsverfahren für einen Hotelneubau an der Grunerstr./Ecke Dircksenstr. einbezogen? Antwort zu 1: In das Baugenehmigungsverfahren für den Hotelneubau war die fachlich für U-Bahnanlagen zuständige technische Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von dem für das Baugenehmigungsverfahren zuständigem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts (BA) Mitte einbezogen worden. Frage 2: Warum haben die zuständigen Behörden und auch der Bauherr den Baugrund und das Vorhaben als „unproblematisch“ für den betroffenen U-Bahntunnel eingeschätzt? Frage 3: Auf Grundlage welcher Gutachten, Erfahrungswerte o.ä. haben die an dem o.g. Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden die Situation des Baugrundes und des notwendigen Schutzes des betroffenen Tunnels der U 2 eingeschätzt? Frage 4: Welche Auflagen hatte der Bauherr für den Schutz des U-Bahntunnels einzuhalten und wie ist deren Einhaltung bisher dokumentiert bzw. überwacht worden? Antwort zu 2, 3 und 4: Die fachlich für U- Bahnanlagen zuständige technische Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in ihrer Stellungnahme diverse Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise der für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Bauaufsichtsbehörde des BA Mitte mitgeteilt, diese wurden Bestandteil der Baugenehmigung . Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit des Hotelneubaus wurde auf Grund der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in Verbindung mit der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) im Auftrag des Bauherrn von einem Prüfingenieur für Standsicherheit wahrgenommen . Der zuständige Prüfingenieur für Standsicherheit hat dazu am 26.11. der Bauaufsichtsbehörde Mitte folgendes mitgeteilt: „…Die Sensibilität des Baugrundes und speziell die Setzungsproblematik am Standort habe ich bereits in meinen ersten Prüfungsberichten vermerkt und entsprechend vor den Pfahlarbeiten eine zusätzliche detaillierte räumliche Setzungsberechnung gefordert. Diese wurde von“ …einem Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau …“durchgeführt und dabei für die BVG-Tunnel verträgliche Setzungen durch das Hochhaus ausgewiesen. Dies ist nun leider nach den Tiefbauarbeiten nicht so gekommen. Entsprechend fordere ich – abgestimmt mit der BVG – eine gründliche Ursachenuntersuchung, möglicherweise sind es örtlich deutlich schlechtere Baugrundverhältnisse in dem betroffenen Bereich, möglicherweise liegt die Ursache auch in unsachgemäßen Tiefbauarbeiten . Weiterhin ist die Pfahltragfähigkeit unter den ggf. geänderten Randbedingungen nochmals nachzuweisen. Vor der gründlichen Klärung der vorgenannten Sachverhalte zu den Ursachen werde ich dem Betonieren der Fundamentplatte nicht zustimmen…“ Frage 5: Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bauherrn und der BVG zum Schadensausgleich, umfassen diese auch den Ersatz von Einnahmeausfällen und wirtschaftlichen Nachteilen infolge der erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierung und welchen Änderungsbedarf sieht der Senat vor dem Hintergrund des aktuellen Schadensfalls? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 420 2 Antwort zu 5: Dazu liegen dem Bezirksamt Mitte keine Erkenntnisse vor. Die BVG hat dazu mitgeteilt: „Die BVG wird die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bauherrn für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Auch im Falle einer Betriebseinstellung wird sie die vertraglich gesicherten Verfahren gegenüber dem Bauherren ausschöpfen." Frage 6: Welche Auswirkungen hat der aktuelle Schadensfall am U2-Tunnel auf das geplante Hochhaus des Investors Hines am Alexanderplatz, das den U5-Tunnel tangiert? Antwort zu 6: Auch ohne den eingetretenen Havariefall im Bereich der U 2 wird an der Klärung der 2013 zur Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) I-B4a-3 „Turmhochhaus HINES“ in der Behördenbeteiligung übermittelten Bedenken der BVG zur Tragfähigkeit der bestehenden Fundamentplatte mit den darin integrierten beiden U- Bahntunneln der Linie 5 gearbeitet. Ziel ist, dass zwischen der BVG und HINES eine Nachbarschaftsvereinbarung abgeschlossen wird, bevor der B-Plan festgesetzt wird. Ob sich aus dem Havariefall Auswirkungen auf diese Vereinbarung ergeben, kann erst nach Auswertung der derzeit durchgeführten Gutachten im Havariebereich beurteilt werden. Frage 7: Welche weiteren aktuellen Bauvorhaben sind dem Senat bekannt, die unmittelbare Auswirkungen auf U-Bahntunnel bzw. U-Bahnbauten (wie im Bereich des Hochbahnhofes Mendelssohn-Bartholdy-Park) in der Innenstadt haben bzw. haben werden (bitte einzeln auflisten mit Planungsstand und erfolgtem bzw. geplantem oder vorgesehenem Baubeginn)? Antwort zu 7: Allgemein gilt, dass jede Baumaßnahme , gleich welcher Art, ein gewisses Risiko in sich birgt, weshalb Gefährdungen beim Bau nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Maßgeblich ist, Gefahren so rechtzeitig zu erkennen, dass eine konkrete Gefahr für den Bau selbst wie für Dritte nicht eintreten kann. Daher wird durch die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzelfallbezogen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren die fachlich für U-Bahnanlagen zuständige Technische Aufsichtsbehörde einbezogen. Das Gefährdungspotential wird in Abstimmung mit der BVG bewertet und - soweit notwendig - geeignete Vorsorgemaßnahmen formuliert. In begründeten Fällen kann dies auch eine Ablehnung der Bauanträge zur Folge haben. Eine verlässliche Auflistung, welche weiteren aktuellen Bauvorhaben unmittelbare Auswirkungen auf U- Bahntunnel bzw. U-Bahnbauten in der Innenstadt haben bzw. haben werden, inkl. Planungsstand und erfolgtem bzw. geplantem oder vorgesehenem Baubeginn nicht möglich. Berlin, den 07. Dezember 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)