Drucksache 17 / 17 421 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2015) und Antwort Entgeltfreie Nutzung der Berliner Bäderbetriebe durch Uniformträger/-innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte des Landes Berlin entgeltfrei die Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe nutzen können? Wenn ja: gilt diese Regelung für dienstliche Aufenthalte (etwa im Rahmen des Dienstsports ) oder auch für die private Nutzung? Wie begründet der Senat diese Vereinbarung? 2. Inwiefern wird bei der unter 1. abgefragten Vereinbarung zwischen verschiedenen Bereichen der Berliner Polizei und verschiedenen Statusgruppen innerhalb der Berliner Polizei unterschieden? Sind auch Angestellte der Berliner Polizei und Nicht-Uniformträger berechtigt, die Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe kostenlos zu nutzen? Wenn es Unterschiede gibt – wie begründet der Senat dies? Zu 1. und 2.: Ja. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Berliner Polizei ist den Berliner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen des Dienstsportes die entgeltfreie Nutzung während des öffentlichen Badebetriebs gestattet. Voraussetzung für die entgeltfreie Nutzung der Bäder ist das Erscheinen in Uniform, das An- und Abmelden beim Badebetriebspersonal sowie die Eintragung in ausliegende Listen. Diese Vereinbarung dient dazu, das Sicherheitsgefühl der Badegäste zu erhöhen. 3. Welche Kosten entstehen den Berliner Bäderbetrieben durch die Vereinbarung bzw. welche Einnahmen entfallen? Zu 3.: Gemäß Angaben der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) wurden uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung unentgeltliche Nutzungen im Wert von rd. 11.700 € gewährt. 4. Für welche weiteren Bereiche der Berliner Verwaltung bzw. für welche weiteren Beamten oder Angestellten des Landes Berlin existieren vergleichbare Vereinbarungen mit den Berliner Bäderbetrieben? Zu 4.: Es existieren keine vergleichbaren Vereinbarungen zwischen den Berliner Bäder-Betrieben und weiteren Bereichen der Berliner Verwaltung bzw. für weitere Beamtinnen und Beamte oder Angestellte. 5. Ist es zutreffend, dass Beamte und Angestellte der Berliner Feuerwehr nicht entgeltfrei die Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe nutzen können? Wie begründet der Senat diesen Umstand und plant der Senat eine entsprechende Vereinbarung mit den Berliner Bäderbetrieben zu treffen? Zu 5.: Ja. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt , eine entsprechende Vereinbarung mit der Berliner Feuerwehr zu treffen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den letzten Satz der Antwort zu Frage 1. verwiesen. 6. Mit welchen weiteren landeseigenen Unternehmen hat der Senat welche Sondervereinbarungen für Beamte oder Angestellte des Landes zur entgeltfreien oder preisreduzierten Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen getroffen? Zu 6.: Die Teilfrage 6. der Schriftlichen Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, eine Antwort zu erteilen und hat daher die Beteiligungsunternehmen um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die Stellungnahme der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben . Für alle übrigen mehrheitlich im Eigentum des Landes stehenden Beteiligungsunternehmen hat der Senat Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 421 2 keine Sondervereinbarungen für Beamtinnen und Beamte und Angestellte des Landes zur entgeltfreien oder preisreduzierten Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen getroffen. Die BVG teilt dazu mit: Die BVG hat mit folgenden Personengruppen eine Vereinbarung über die entgeltfreie Nutzung ihrer Verkehrsmittel : Angehörige der Berliner Berufsfeuerwehr Außendienst Ordnungsamt (während der Dienstzeit), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, Feldjägerinnen und Feldjäger der Bundeswehr am Standort Berlin. Darüber hinaus regelt der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB)-Tarif, Teil B, Punkt 5.8, dass Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Polizei und der Bundespolizei, wenn sie eine Uniform tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, in allen Verkehrsmitteln der VBB-Mitglieds-Unternehmen unentgeltlich befördert werden. Unter diese Regelung fällt auch die BVG. Eine weitere Sondervereinbarung zur entgeltfreien oder preisreduzierten Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen liegt seitens der BVG nicht vor. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erklärt hierzu Folgendes: Mit den Berliner Verkehrsbetrieben wurde zum 1. Januar 2009 vereinbart, dass Justizbedienstete in Dienstkleidung die kostenlose Benutzung der Verkehrsmittel der BVG gewährt wird. Voraussetzung ist hierbei neben dem sichtbaren Tragen der Uniform die Legitimation durch einen Dienstausweis. Die gewährte Freifahrtregelung soll dazu beitragen, das Sicherheitsempfinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG sowie der Fahrgäste zu steigern. Des Weiteren stellt das Bezirksamt Mitte (Sportamt) den Sportplatz im Poststadion für die Abnahme des Sportabzeichens des Landessportbundes für Mitarbeitende im Sicherheitsbereich des Amtsgerichts Tiergarten kostenfrei zur Verfügung. Berlin, den 26. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2015)