Drucksache 17 / 17 422 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 20. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2015) und Antwort Smart Boards – Interaktive Whiteboards an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulen Berlins sind mittlerweile mit interaktiven Whiteboards (Smart Boards) ausgestattet (bitte aufteilen nach Grund- und Oberschulen in den einzelnen Bezirken)? Zu 1.: Die letzte Umfrage an den Berliner Schulen zur IT-Ausstattung fand im Schuljahr 2012/2013 statt. Sofern seither für eine Schule eine entsprechende Förderung mit Interactive Whiteboards (IWB) durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Rahmen der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ erfolgte , wurde der Datenbestand fortgeschrieben. Die sich daraus ergebenden Zahlen berücksichtigen auch die von den Schulen im Jahre 2014 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragten und bewilligten IWB, die seit Anfang des Jahres 2015 ausgeliefert wurden. Nicht erfasst werden konnten die IWB, die die Schulen inzwischen aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln des Schulträgers erhalten haben. Dies gilt auch für IWB, die Schulen als Spende oder als Ergebnis aus der Teilnahme an Wettbewerben erhalten haben können, da die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von den Schulen darüber nicht informiert wird. Daraus ergibt sich für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen die nachfolgende, wahrscheinlich nicht vollständige Übersicht: Interactive Whiteboards (IWB) in Schulen nach Bezirken und Schulart Bezirk IWB gesamt Grundschulen Oberschulen Mitte 501 287 214 Friedrichshain-Kreuzberg 532 326 206 Pankow 308 127 181 Charlottenburg-Wilmersdorf 386 90 296 Spandau 348 109 239 Steglitz-Zehlendorf 529 205 324 Tempelhof-Schöneberg 332 168 164 Neukölln 612 397 215 Treptow-Köpenick 224 85 139 Marzahn-Hellersdorf 436 137 299 Lichtenberg 291 135 156 Reinickendorf 503 281 222 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 422 2 2. Wie hoch sind die Anschaffungskosten dieser interaktiven Whiteboards? Zu 2.: Sofern Schulen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Förderung durch kostenlose Überlassung von IWB beantragt haben und der Antrag nach Zustimmung des Schulträgers anteilig oder vollständig positiv beschieden wurde, erfolgt die Belieferung durch das IT-Dienstleistungszentrum Berlin. Zum Lieferumfang gehören neben dem IWB standardmäßig ein hochwertiger Steuer-PC, eine Tastatur, eine Maus sowie ein entsprechender TFT-Monitor. Die Anschaffungskosten für ein solches Paket betragen bei der Förderung und Belieferung mit einem IWB je nach Fabrikat zwischen 4.360,75 € und 5.045,80 €, jeweils mit einer fünfjährigen Gewährleistung. Zusätzlich wird dem zuständigen Schulträger auf Antrag ein Vernetzungszuschuss in Höhe von bis zu 500 € für jedes IWB, mit dem die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft eine Schule fördert, zur Verfügung gestellt. 3. Wie hoch sind die jährlichen Wartungskosten der Whiteboards an den Berliner Schulen (bitte die jährlichen Kosten angeben)? 4. Wie werden die Wartungen sichergestellt und wie oft werden diese durchgeführt? 5. Werden die Wartungsarbeiten aus dem Budget des Bezirkes oder aus dem Haushalt des Landes Berlin finanziert ? 6. Hat der Senat Kenntnis davon, dass aufgrund fehlerhafter Wartungen (z.B. regelmäßige Updates) die Smart Boards immer wieder ausfallen? Zu 3. - 6.: Wie oben ausgeführt, erfolgt die Belieferung der durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geförderten Schulen durch das IT- Dienstleistungszentrum Berlin. Im Gewährleistungsfall wenden sich die Schulen dort hin. Sofern eine Reparatur erforderlich ist, erfolgt sie während der Gewährleistungsfrist kostenlos, danach müssen die Reparaturkosten von der Schule bzw. dem Schulträger getragen werden. Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 5, Punkt 2 liegt die Zuständigkeit für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und damit der Funktionsfähigkeit der Schulrechneranlagen beim zuständigen Schulträger. Über die Entscheidung des Schulträgers, in welcher Weise er die Funktionsfähigkeit sicherstellt, in welcher Häufigkeit dies erforderlich ist und in welcher Höhe er dafür Mittel einsetzt , liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Informationen vor. Sollte ein durchgeführter Wartungsprozess fehlerhaft durchgeführt worden sein, trägt der beauftragende Schulträger die Verantwortung für die unverzüglich zu erfolgende Nachbesserung. Über derartige Sachverhalte wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht informiert. Berlin, den 25. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)