Drucksache 17 / 17 424 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 20. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2015) und Antwort Unklare Zukunft der Berliner Integrationslotsen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen für Integrationslotsen sollen aus dem Landesprogramm Integrationslotsen Kapitel 0910 Titel 68406 des Haushaltsplanentwurfes 2016/17 finanziert werden? Zu 1.: Es ist vorgesehen, 150 Stellen aus dem Kapitel 0910 Titel 68406 zu finanzieren. Als Grundlage für die Berechnung der Stellen sind Personalkosten gemäß der Entgeltgruppe 3 des TV-L Berlin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden und anteiligen Sachkosten kalkuliert worden. 2. Sind bei allen Trägern der 94 Integrationslotsen die von der Integrationssenatorin angekündigten Bewilligungsbescheide für ihren fortgesetzten Einsatz ab dem 01.01.2016 zugegangen, damit ihre drohende Arbeitslosigkeit oder berufliche Umorientierung in andere Verwendungen vermieden und ihr wichtiger Einsatz zur Betreuung von Flüchtlingen und anderen integrationsbedürftigen Menschen zum 01.01.2016 fortgesetzt werden kann, und wenn nicht, warum nicht? Zu 2.: Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bürgermeister haben am 16.11.2015 eine Mitteilung über das bezirkliche Mittelkontingent erhalten und inzwischen die Träger des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen benannt. Sobald ein Antrag der Träger vorliegt, kann dieser durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zum 01.01.2016 beschieden werden. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele der aktuell 94 Integrationslotsen bereits durch das Auslaufen des Landesprogramms und der Verpflichtung, sich arbeitssuchend zu melden, nicht mehr ab dem 01.01.2016 als Integrationslotsen zur Verfügung stehen, weil sie mittlerweile anderweitige Arbeitsverhältnisse eingegangen sind? Zu 3.: Einzelne Integrationslotsinnen und Integrationslotsen haben das Landesrahmenprogramm zugunsten höherwertiger Tätigkeiten verlassen. Dies entspricht der „Sprungbrettfunktion“ des Landesrahmenprogramms. 4. Ist es zutreffend, dass künftig eine Aufteilung der Stellen für Integrationslosten zu je 50 Prozent für Geflüchtete und für andere Migranten vorgesehen ist? Zu 4.: Dies ist nicht zutreffend. Es ist vorgesehen, bei entsprechendem Bedarf und zur Verfügung stehender Mittel insbesondere die Zahl der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen für geflüchtete Menschen weiter zu erhöhen. Der Anteil der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen für geflüchtete Menschen wird also mittelfristig auf über 50% steigen. Allerdings wurde das indikatorenbasierte Verteilsystem als Grundlage für die Mittelverteilung 2016/2017 angepasst. 50% der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel werden auf der Basis der bezirklichen Unterbringungszahlen von geflüchteten Menschen verteilt. Der Senat behält sich bei entsprechendem Bedarf eine Änderung der bezirklichen Einsatzschwerpunkte zugunsten der Unterstützung geflüchteter Menschen vor. 5. Ist es zutreffend, dass der Vertrag der Regiestelle für die Integrationslotsen zum 31.12.2015 ausläuft? Zu 5.: Es ist zutreffend, dass der Vertrag mit dem Dienstleister regulär zum 31.12.2015 endet. Aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben ist eine neue Ausschreibung notwendig. 6. Wenn ja, für wann ist eine Ausschreibung für die Neubesetzung der Regiestelle geplant? Zu 6.: Die Ausschreibung für die Regiestelle erfolgt im Dezember 2015. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 424 2 7. Durch wen werden die Bewilligungsbescheide für die Träger der Integrationslotsen erteilt und durch wen werden entsprechende Verträge verhandelt, wenn die Regiestelle nicht über den 31.12.2015 hinaus besetzt ist? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen stellt sicher, dass die Antragsprüfung und Bewilligung der Zuwendungsbescheide sichergestellt ist. Berlin, den 07. Dezember 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2015)