Drucksache 17 / 17 425 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 17. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2015) und Antwort Modellprojekt für Videoüberwachung am Alexanderplatz – Was plant Innensenator Henkel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Medienberichten plant der Senator für Inneres und Sport ein Modellprojekt zur Videoüberwachung des Alexanderplatzes. Was genau ist zu welchem Zeitpunkt geplant und wie soll die Videoüberwachung konkret aussehen ? (Bitte eine detaillierte Darlegung des derzeitigen Stands und der weiteren Schritte.) Zu 1.: Der Senator für Inneres und Sport plant keinen Modellversuch zur Videoüberwachung im Bereich des Alexanderplatzes, er hat lediglich seine Offenheit für die Durchführung eines solchen Modellversuchs erklärt, welcher aufzeigen könnte, inwieweit die Videoüberwachung die Erwartungen erfüllt. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die unter 1. genannte Videoüberwachung durchgeführt werden? (Antwort unter Nennung des konkreten Paragrafen und des Gesetzes.) 3. Soll für die unter 1. genannte Videoüberwachung eine neue Rechtsgrundlage im Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG Bln) geschaffen werden, da die §§ 24, 24a und 24b ASOG Bln nicht einschlägig sind? Zu 2. und 3.: Die Umsetzung eines Modellversuchs zur Videoüberwachung bedürfte einer neuen Regelung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln). Konkrete Pläne zur Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage bestehen derzeit nicht. 4. Welche konkreten Ziele verfolgt der Senator für Inneres mit der unter 1. genannten Videoüberwachung des Alexanderplatzes? Zu 4.: Die Durchführung eines zeitlich und räumlich begrenzten Modellversuchs würde grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, den Einfluss von Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf die Kriminalitätsentwicklung zu evaluieren und ist damit geeignet, einen wertvollen Beitrag zur aktuellen politischen Diskussion zu leisten. 5. Findet derzeit schon eine Videoüberwachung am Alexanderplatz statt, die über die Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums des öffentlichen Personennahverkehrs (S-Bahn, BVG) hinausgeht? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn ja, warum? c) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? (Antwort unter Nennung des konkreten Paragrafen und des Gesetzes.) Zu 5.: Dem Senat ist im Bereich des Alexanderplatzes keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes bekannt , die über die bereits bestehenden Maßnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn Berlin GmbH hinausgeht. Berlin, den 02. Dezember 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015)