Drucksache 17 / 17 426 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 18. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2015) und Antwort Wie sicher sind die Kleingartenanlagen in Schmargendorf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wessen Eigentum befinden sich die Grundstücke der folgenden Kleingartenanlagen: Alt-Rheingau (Nord, Mitte, Süd), Friedrichshall, Kissingen (Nord, West, Mitte), Mannheim Oeynhausen-Süd? Wer ist jeweils Verfügungsberechtigter und Nutzungsberechtigter dieser Grundstücke? Antwort zu 1: Bei der Kleingarten- und Heimstätten- Genossenschaft Mannheim e.G. handelt es sich nicht um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes , da es sich nicht um Pachtland handelt. Die Fläche gehört den Genossenschaftsmitgliedern. Bis auf die Kleingartenflächen Alt-Rheingau Mitte und Kissingen Mitte, die sich in Privateigentum befinden, handelt es sich um landeseigene Flächen. Die Grundstückseigentümerfunktion wird vom Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf wahrgenommen. Zwischenpächter ist der Bezirksverband der Kleingärtner Berlin- Wilmersdorf e.V., bei der Kleingartenanlage Kissingen ist es der Kleingartenverein Kissingen. Frage 2: Ist es geplant, diese Grundstücke ganz oder zum Teil zu veräußern? Wenn ja, wie ist der Stand der Planung und an wen soll verkauft werden? Antwort zu 2: Eine Veräußerung des Grundstücks ist nicht geplant. Frage 3: Besteht auf diesen Grundstücken oder Teilen davon Baurecht? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang? Frage 4: Welchen Status haben diese Flächen nach den landesweit geltenden Planwerken (FNP, KEP, StEP Wohnen etc.)? Sind die Flächen Gegenstand der Investitionsplanung des Landes oder handelt es sich um Vorhalteflächen ? Antwort zu 3 und 4: Für das Areal der vier Kleingartenanlagen existieren Bebauungspläne. Die Kleingartenanlagen Alt-Rheingau Mitte und Süd sowie Kissingen Mitte und Süd sind im Bebauungsplan IX-55-1 bzw. IX- 55-2a als Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Für die Flächen Alt-Rheingau Nord (ca. 2.600 m², 8 Parzellen) und Kissingen Nord (ca. 4.400 m², 15 Parzellen ) sieht dieser Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung vor. Der Kleingartenentwicklungsplan hat für diese Flächen einen Kündigungsschutz zunächst bis zum Jahr 2020 festgelegt. Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes wird geprüft, ob dieser Schutz verlängert werden kann. Der Bebauungsplan IX-123 aus dem Jahr 1976 weist auf der Fläche der Kleingartenanlagen Oeynhausen Süd und Friedrichshall einen Standort für Schule, Schulsportplatz und Kindertagesstätte aus. Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. 1 S. 31), zuletzt geändert am 23. Juni 2015 (ABl. S. 1449) stellt diese Fläche jedoch als Grünfläche-Kleingärten dar. Aufgrund der Behördenverbindlichkeit des FNP für den Grundstückseigentümer Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wurde die Kleingartenanlage Oeynhausen Süd im Kleingartenentwicklungsplan als dauerhaft gesichert eingestuft. Frage 5: Wie sind die Planungen bzgl. einer Nutzungsänderung dieser (Teil)Flächen? Welchen Stand haben die jeweiligen Planungen? 1 Amtsblatt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 426 2 Antwort zu 5: Dem Senat sind keine Planungen bezüglich einer Nutzungsänderung bekannt. Berlin, den 26. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)