Drucksache 17 / 17 429 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 20. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2015) und Antwort Unterbringung von Geflüchteten in Sporthallen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Belegung einer - in Nutzung befindlichen - Sporthalle als Notunterkunft ist stets eine Maßnahme zur Abwendung der unmittelbaren Gefahr der Obdachlosigkeit für Menschen. Es findet demzufolge keine systematische, proaktive Begutachtung aller Sporthallen für die Nutzung als Notunterkunft im Land Berlin statt. 1. Welche Sporthallen welcher Einrichtungsträger/-in mit welcher jeweiligen Nutzungsart und mit welcher Platzkapazität wurden und werden seit dem Sommer 2015 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt? (Bitte nach Sporthalle, Einrichtungsträger/-in, Nutzungsart, Kapazität , Beginn und Ende der Belegung sowie Heimbetreiber/- in aufschlüsseln.) Zu 1.: Die gewünschten Daten gehen aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht der Sporthallen (Stand 7.12.2015), die als Notunterkunft belegt sind, hervor. Ein Ende der Belegung ist momentan nicht abzusehen. 2. Wie und wann wurden und werden die Bezirksämter jeweils in die Belegung der Sporthallen einbezogen? Zu 2.: Die Bezirksämter, namentlich die zuständigen Bauaufsichten und verantwortlichen Stadträte, in der Regel auch die Bezirksbürgermeister/-innen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einbezogen, nämlich wenn die Belegung einer Sporthalle in Ermangelung anderer Notunterkunftskapazitäten als ultima ratio erforderlich ist, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. 3. Nach welchen Kriterien werden die Sporthallen ausgewählt, die zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden? Wer hat wann diese Kriterien entwickelt und mit wem abgestimmt? 4. In welchen Fällen wurde aus welchen Gründen von den oben genannten Kriterien abgewichen? Zu 3. und 4.: Die Entscheidung für die Nutzung einer Sporthalle als Notunterkunft erfolgt nach deren Benennung durch die jeweiligen Verantwortungsträger, d. h. i.d.R. die Bezirke und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft; diese Verantwortungsträger entscheiden grundsätzlich selbst über die anzulegenden Kriterien. Dabei liegt es nahe, sowohl die Kapazität, die Ausstattung mit sanitären Einrichtungen, Brandschutzvorkehrungen etc. als auch die Frage vor Augen zu haben, welche Hallennutzung ggf. den geringeren Eingriff in den Schul- und Vereinssport verspricht; hierfür wurden die als Anlage 2 beigefügten, (nicht verbindlichen) Kriterien zwischen den Staatssekretären der beteiligten Senatsverwaltungen vereinbart. Es standen zu keinem Zeitpunkt einer Entscheidung für eine Notunterbringung mehr als die für den jeweiligen Tag und ggf. den Folgetag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung. Die Kriterien wurden soweit wie eben unter diesen Umständen möglich eingehalten. 5. Für welche der oben genannten belegten Sporthallen gibt es derzeit schriftliche Betreiberverträge oder Absichtserklärungen mit den Betreiber/-innen, für welche gibt es keine? (Bitte nach Sporthalle, Heimbetreiber/-in, Betreibervertrag/Absichtserklärung aufschlüsseln.) 6. Sofern es keine Betreiberverträge oder Absichtserklärungen gibt: Wo ist festgehalten, welche Leistungen die Betreiber/-in jeweils erbringen muss? 8. Welcher Personalschlüssel bzw. welcher Richtwert für den Personalschlüssel gilt derzeit jeweils für die Notunterbringung in den oben genannten Sporthallen? (Aktuelle Richtwerte für den Personalschlüssel für die Notunterbringung in Sporthallen bitte beifügen.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 429 2 Zu 5., 6. und 8.: Für die aktuell belegten Sporthallen existieren Absichtserklärungen. Betreiberverträge bestehen (noch) nicht. Folgende Unterlagen stehen den Betreiberinnen und Betreibern zur Verfügung: - ein Muster einer Absichtserklärung (Anlage 3) - eine Übersicht über die Qualitätsanforderungen an eine Notunterkunft (Anl.4) - einen Personalschlüssel für den Betrieb einer Notunterkunft . (Anlage 5) 7. Welche vorläufigen sowie endgültig verhandelten Tagessätze zahlt die Berliner Unterbringungsleitstelle jeweils für die Unterbringung in den oben genannten Sporthallen an die Betreiber/-in der Notunterkünfte? (Bitte nach Sporthalle, Betreiber/-in und Tagessatz aufschlüsseln .) Zu 7.: Die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) zahlt den Betreiberinnen und Betreibern vorläufig pauschal 15.- Euro für Unterbringung plus 10.- Euro für Verpflegung (Bruttobeträge) pro Notunterkunftsplatz. Zusätzlich werden – einzelfallabhängig – entstehende Kosten für Aufwendungen wie Sicherheitsdienste, Einbauten und dgl. mit Abschlagszahlungen vorläufig bezahlt. Eine Spitzabrechnung erfolgt dann individuell auf der Grundlage belegter Kosten. Endgültig verhandelte Tagessätze für Notunterkünfte in Sporthallen existieren bislang nicht. 9. Wird dieser Richtwert für den Personalschlüssel in den oben genannten Sporthallen derzeit in jeden Fall durch die Betreiber/-in erfüllt? Wenn nein, warum nicht und mit welchen Konsequenzen? Zu 9.: Ein Richtwert zeichnet sich dadurch aus, dass er über- und unterschritten werden kann, wenn die Umstände des Einzelfalls dies erlauben. Es sind vereinzelt Feststellungen über zu niedrige Personaleinsätze getroffen worden; diese Defizite wurden nach Aufforderung durch die Betreiber/innen abgestellt. 10. Welche oben genannten Sporthallen wurden durch das LAGeSo zu welchem Zeitpunkt kontrolliert/begangen , welche Mängel wurden dabei festgestellt, und welche Konsequenzen wurden dabei jeweils gezogen? (Bitte nach Sporthalle, Datum der Kontrolle/Begehung, festgestellten Mängeln und Konsequenz aufschlüsseln.) Zu 10.: Die BUL und der Landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) sind seit dem Sommer mit der Unterbringung von Flüchtlingen mehr als ausgelastet. Bekanntwerdenden Mängeln in Notunterkünften wird nachgegangen und dies dokumentiert. Es ist derzeit aber aus Gründen der Arbeitslast nicht möglich, zusätzliche Erhebungen der gewünschten Art durchzuführen . 11. Welche zusätzlichen Mittel sind zur Wiederherstellung der Sporthallen in den ursprünglichen Zustand nach Abschluss der Belegung für Einrichtungsträger/- innen vorgesehen und hält der Senat diese in dem Fall für ausreichend? Zu 11.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übernimmt die Aufwendungen für einen entsprechenden Nutzungsausgleich, die Kosten für die Wiederherstellung der Hallen sowie abhängig von der Größe - einen sogenannten Sanierungsbonus. Der Senat geht davon aus, dass dies auskömmlich ist. 12. Falls die vorgesehen zusätzlichen Mittel zur Wiederherstellung der Sporthallen jeweils nicht ausreichend sein sollten, wer trägt die darüber hinaus anfallenden Ausgaben für die Wiederherstellung der Sporthallen in den ursprünglichen Zustand nach Abschluss der Belegung ? Zu 12.: Diese Frage wird im Jahre 2016 zu beantworten sein bzw. dann, wenn die Feststellung getroffen werden sollte, dass die Mittel nicht ausreichend sind. 13. Wie hoch waren jeweils insgesamt die Herrichtungs - sowie Wiederherstellungskosten für die sieben Sporthallen, die zwischen Dezember 2014 und Mai 2015 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurden? (Bitte nach Sporthalle sowie Herrichtungs- sowie Wiederherstellungskosten aufschlüsseln.) 14. Erwartet der Senat darüber hinaus weitere Kosten für die sieben Sporthallen, die zwischen Dezember 2014 und Mai 2015 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurden? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe jeweils ? (Bitte nach Sporthalle aufschlüsseln.) 15. Sind noch Forderungen von Betreiber/-innen für die Unterstützung bei der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb der sieben Sporthallen offen, die zwischen Dezember 2014 und Mai 2015 zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurden (vgl. Drucksache 17/16867)? Wenn ja, warum und in welcher Höhe jeweils? (Bitte nach Betreiber /-in, Sporthalle, Gesamtforderung, Abschlagszahlung und offenen Forderungen aufschlüsseln.) Zu 13. bis 15.: Es liegen noch nicht alle Abrechnungen vor. 16. Ist in allen derzeit belegten Sporthallen der Brandschutz ausreichend sichergestellt? Liegt für alle belegten Sporthallen eine brandschutzrechtliche Stellungnahme nach Belegung vor und wenn ja, stellen diese jeweils eine brandschutzrechtliche Gefährdung fest? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 429 3 Zu 16.: Alle derzeit belegten Sporthallen wurden vor ihrer Nutzung als Notunterkunft durch die bezirklichen Sachverständigen für Brandschutz begangen; war das in Einzelfällen aufgrund dringender Notwendigkeiten nicht möglich, wurde die Begehung hilfsweise durch einen Sachverständigen der Feuerwehr durchgeführt. Insoweit einzelne Hallen Mängel aufwiesen, die nicht sofort zu beseitigen oder durch Kompensationsmaßnahmen (z. B. Aufstellen von Brandwachen) ausgeglichen werden konnten , wurde die jeweilige Belegung bis zur Ertüchtigung der Halle zurückgestellt. 17. Hält der Senat die Ausstattung der derzeit belegten Sporthallen mit Toiletten, Duschen und Waschbecken für ausreichend? Wenn nein, in welchen Sporthallen jeweils nicht? 18. Hält der Senat die hygienische Bedingungen in allen derzeit belegten Sporthallen für ausreichend? Wenn nein, in welchen Sporthallen jeweils nicht? Zu 17. und 18.: Eine Sporthalle ist grundsätzlich nicht zur dauerhaften Unterkunft von Menschen eingerichtet, das gilt auch für die sanitären Anlagen. Bei der Abwägung , ob die vorhandenen Anlagen als ausreichend für die vorübergehende Unterbringung angesehen werden können , spielen Erfahrungswerte eine bedeutende Rolle; im Übrigen ist der Bedarf auch abhängig von der Zusammensetzung der untergebrachten Personen (Anzahl Familien /Alleinreisende etc.). Richtwerte ergeben sich aus den beigefügten Qualitätsanforderungen. Wird diese Größenordnung deutlich unterschritten, erfolgt eine Aufstellung von ergänzenden mobilen Sanitäreinheiten. In den als Notunterkunft genutzten Sporthallen sind insoweit die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Sporthallen tun das in ihrer Macht Stehende, um die hygienischen Verhältnisse auf einem akzeptablen Niveau zu halten. 19. In welchen belegten Sporthallen gibt es eine medizinische Erstversorgung für die Geflüchteten? Wird diese jeweils durch Ehrenamtliche oder Hauptamtliche sichergestellt und wer trägt jeweils die Kosten für medizinische Versorgung und Medikamente? Zu 19.: Der Senat erarbeitet derzeit ein Konzept zur medizinischen Versorgung, das auch diese Aspekte mit berücksichtigt. Derzeit wird die medizinische Versorgung entweder über das Regelsystem oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sichergestellt. Die Kosten trägt - sofern erforderlich - das Land Berlin. 20. Verfügen alle derzeit belegten Sporthallen über abschließbare Schränke bzw. Spinde für die Bewohner/- innen, damit sie ihre Habseligkeiten sicher aufbewahren können? Wenn nein, warum nicht? Ist dies geplant und wenn ja, bis wann? Zu 20.: Die Einrichtung einer Sporthalle als Notunterkunft zielt in erster Linie auf die sichere, wetterfeste Unterbringung und Verpflegung der sonst ggf. obdachlosen Menschen ab. Verschließbare Schränke können insoweit nur nach Maßgabe des Möglichen angeboten werden bzw. müssen sukzessive eingerichtet werden. Es kann sich – bezogen auf Sporthallen – insofern nur um entweder mobile Einrichtungen handeln oder um solche Einbauten, die der originären Nutzung der Sporthalle entsprechen. 21. Verfügen alle derzeit belegten Sporthallen über ausreichend Waschmaschinen und Trockner für die Bewohner /-innen? Wenn nein, welche Sporthallen jeweils nicht? Zu 21.: Die notuntergebrachten Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Wäsche zu waschen; ob dies in hauseigenen Waschmaschinen stattfindet oder in nahegelegenen öffentlichen Einrichtungen, hängt vom jeweiligen Ausstattungsstand des Objekts ab. Berlin, den 11. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015) Aktuelle Belegung von Not- und Gemeinschaftsunterkünften, Stand 7.12.2015, 19:00 Uhr Lfd. Nr. Adresse Betreiber Kapazität Belegung 07.12.2015 Objektart Unterkunftsart Charlottenburg-Wilmersdorf 1 Brandenburgische Straße DIMO Wehner 190 191 GU Bezirke Kapazität Belegung 07.12.15 2 Eschenallee PRISOD GmbH 300 303 NU Charlottenburg-Wilmersdorf 5.208 5.175 3 Fehrbelliner Platz ASB 950 955 NU Friedrichshain-Kreuzberg 1.780 1.769 4 Forckenbeckstraße DRK 180 157 Turnhalle NU Lichtenberg 4.825 4.628 5 Glockenturmstr. Albatros 1150 1150 Turnhalle NU Marzahn-Hellersdorf 2.657 2.297 6 Halemweg Berliner Wohnplattform 300 296 NU Mitte 2.704 2.695 7 Kaiserdamm Arbeiterwohlfahrt (AWO) 100 105 AE Neukölln 943 936 8 Marburger Straße DRK 307 310 NU Pankow 3.584 3.353 9 Messehalle Malteser 1020 1020 NU Reinickendorf 1.781 1.761 10 Prinzregentenstraße Apardo 200 200 Turnhalle NU Spandau 4.580 4.627 11 Rankestraße IB 32 32 GU Steglitz-Zehlendorf 2.463 2.361 12 Rognitzstraße PeWoBe GmbH 238 217 GU Tempelhof-Schöneberg 4.702 4.696 13 Soorstraße GIERSO 241 239 GU Treptow-Köpenick 3184 3146 GESAMT 5.208 5.175 GESAMT 38.411 37.444 Friedrichshain-Kreuzberg 14 Alt-Stralau Sanctum Homes GmbH 120 120 GU 15 Blücherstraße VITA domus-Kreuzberg 127 127 GU 16 Geibelstraße Akzente GmbH 150 150 Turnhalle NU Objektart Kapazität Belegung 07 12 2015 Anzahl 17 Gürtelstraße Verein zur Förderung v. Arbeit, Fo 200 200 Turnhalle NU Turnhalle 8.273 7.531 40 18 Gürtelstraße Sanctum Homes GmbH 104 104 GU Andere Objekte 30.138 29.913 89 19 Lobeckstraße Vielfalt e.V. 180 168 Turnhalle NU 20 Stallschreiberstraße PRISOD GmbH 402 404 GU 21 Tempelhofer Ufer Akzente GmbH 150 150 Turnhalle NU 22 Wrangelstraße BULAWO Spree-Wuhle 200 198 Turnhalle NU 23 Zeughofstraße Diakonisches Werk 147 148 GU GESAMT 1.780 1.769 Lichtenberg 24 Bornitzstraße PeWoBe GmbH 500 491 NU 25 Degnerstraße PRISOD GmbH 310 310 GU 26 Hausvaterweg EJF 280 281 GU 27 Herzbergstraße Arbeiterwohlfahrt (AWO) 362 346 AE 28 Konrad-Wolf-Straße Unionhilfswerk Soziale Dienste gG455 455 GU 29 Köpenicker Allee DRK 1020 1019 NU 30 Max-Brunnow-Straße PRISOD GmbH 150 151 NU 31 Rhinstraße Arbeiterwohlfahrt (AWO) 350 355 AE 32 Ruschestraße DRK Müggelspree 1000 847 NU 33 Treskowallee SozDia 198 196 Turnhalle NU 34 Wollenberger Straße Neopanterra e.V. 200 177 Turnhalle NU GESAMT 4.825 4.628 Marzahn-Hellersdorf 35 Am Baltenring L.I.T.H.U. gGmbH 80 Turnhalle NU 36 Bitterfelder Straße EJF 449 449 NU 37 Bitterfelder Straße Volkssolidarität 250 285 NU 38 Blumberger Damm PRISOD GmbH 400 403 GU 39 Carola-Neher-Straße L.I.T.H.U. gGmbH 100 Turnhalle NU 40 Glambecker Ring CJD 303 303 NU 41 Marzahner Chaussee ASK 200 200 Turnhalle NU 42 Maxie-Wander-Straße PeWoBe GmbH 535 518 GU 43 Otto-Rosenberg-Straße Neustart Berlin GmbH 140 139 GU 44 Rudolf-Leonhard-Straße Volkssolidarität 200 0 Turnhalle NU GESAMT 2.657 2.297 Mitte 45 Alt-Moabit L.I.T.H.U. gGmbH 199 199 Turnhalle NU 46 Alt-Moabit ASB 160 161 NU 47 Chausseestraße City 54 Hotel und Hostel Berlin Gm440 440 GU 48 Gotenburger Straße Arbeiterwohlfahrt (AWO) 180 177 NU 49 Koloniestraße BTB-Bildungszentrum GmbH 199 199 Turnhalle NU 50 Kruppstraße Berliner Stadtmission 294 294 NU 51 Lehrter Straße Berliner Stadtmission 125 125 GU 52 Levetzowstraße Johanniter 262 262 NU 53 Lützowufer AWO 200 196 NU 54 Müllerstraße Paul Gerhard Stift 102 101 GU 55 Pankstraße Arbeiterwohlfahrt (AWO) 150 151 NU 56 Residenzstraße Caritas 108 108 NU 57 Schöneberger Ufer PeWoBe GmbH 285 282 GU GESAMT 2.704 2.695 Neukölln 58 Buckower Damm Apardo 200 200 Turnhalle NU 59 Columbiadamm Tamaja 150 150 Turnhalle NU 60 Efeuweg MILaa 200 200 Turnhalle NU 61 Haarlemer Straße PeWoBe GmbH 393 386 GU GESAMT 943 936 Pankow 62 Bedeweg Ioan Schmidt Company 199 199 Turnhalle NU 63 Bühringstraße PeWoBe GmbH 400 391 NU 64 Charlottenstraße DRK - nur bis zum 05.12.2015 Ab 150 144 Turnhalle NU 65 Falkenberger Straße PRISOD GmbH 95 97 NU 66 Gounodstraße Heinz Wachido GbR 150 Turnhalle NU 67 Karower Chaussee Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisver 480 480 NU 68 Malmöer Straße mitHilfe GmbH 200 194 Turnhalle NU 69 Mühlenstraße PRISOD GmbH 250 258 NU 70 Otto-Ostrowski-Straße Humanistischer Verband Deutsch130 130 Turnhalle NU 71 Rennbahnstraße GIERSO 255 251 NU 72 Storkower Straße EJF 250 254 NU 73 Storkower Straße EJF 255 254 GU 74 Straßburger Straße PRISOD GmbH 200 203 GU 75 Wackenbergstraße Sanctum Homes GmbH 120 114 Turnhalle NU 76 Wichertstraße MiGes G GmbH 150 150 Turnhalle NU 77 Winsstraße Volkssolidarität 200 134 Turnhalle NU 78 Woelckpromenade MiGes G GmbH 100 100 Turnhalle NU GESAMT 3.584 3.353 Reinickendorf 79 Am Bärensprung EJF 30 29 NU 80 Avenue Charles de Gaulle SIN e. V. 359 358 NU 81 Eichborndamm Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisver 190 177 GU 82 Oranienburger Straße PRISOD GmbH 200 205 NU 83 Oranienburger Straße PRISOD GmbH 600 588 GU 84 Oranienburger Straße PRISOD GmbH 102 105 NU 85 Scharnweberstraße PeWoBe GmbH 300 299 GU GESAMT 1.781 1.761 Spandau 86 Askanierring Arbeiterwohlfahrt (AWO) 305 309 AE 87 Kladower Damm SIN e. V. 147 143 Turnhalle NU 88 Mertensstraße Stadtmission 998 990 NU 89 Motardstraße Arbeiterwohlfahrt (AWO) 550 535 AE 90 Nonnendamm Allee WS-Works 200 248 Turnhalle NU 91 Pichelswerderstraße PRISOD GmbH 300 310 GU 92 Rohrdamm PeWoBe GmbH 350 300 NU 93 Schmidt-Knobelsdorf-Straße PRISOD GmbH 1000 1002 NU 94 Staakener Straße GIERSO 100 100 GU 95 Waldschluchtpfad Arbeiterwohlfahrt (AWO) 630 690 AE GESAMT 4.580 4.627 Steglitz-Zehlendorf 96 Am Großen Wannsee CJD 65 65 NU 97 Goerzallee GIERSO 200 201 GU 98 Hohentwielsteig ASB 340 339 GU 99 Hüttenweg Sanctum Homes GmbH 270 270 Turnhalle NU 100 Klingsorstraße GIERSO 109 108 GU 101 Lauenburger Straße Stadtteilverein Schöneberg e. V. 100 0 Turnhalle NU 102 Leo-Baeck-Straße ASK Sicherheitsdienste GmbH 150 150 Turnhalle NU 103 Lessingstraße DRK Süd-West 200 206 Turnhalle NU 104 Onkel-Tom-Straße Sanctum Homes GmbH 200 200 Turnhalle NU 105 Ostpreußendamm nicht belegbar MILaa 300 293 GU 106 Thielallee Sanctum Homes GmbH 326 326 NU 107 Wedellstraße Stadtteilzentrum Steglitz 203 203 Turnhalle NU GESAMT 2.463 2.361 Tempelhof-Schöneberg 108 An der Urania Kiesinger 362 362 NU 109 Colditzstraße PeWoBe GmbH 431 406 NU 110 Flughafen Tempelhof - Hangar 1 Tamaja 660 660 NU 111 Flughafen Tempelhof - Hangar 3 Tamaja 828 828 NU 112 Flughafen Tempelhof - Hangar 4 Tamaja 672 672 NU 113 Großbeerenstraße CS Care & Helter gGmbh 250 260 NU 114 Kirchhainer Damm EJF 265 270 GU 115 Marienfelder Allee Internationaler Bund (IB) 700 700 GU 116 Tempelhofer Weg Tamaja 234 238 NU 117 Trachenbergring Internationaler Bund (IB) 300 300 GU GESAMT 4.702 4.696 Treptow-Köpenick 118 Alfred-Randt-Straße Internationaler Bund (IB) 386 371 GU 119 Fürstenwalder Allee Unionshilfswerk SD g GmbH 149 147 GU 120 Glienicker Straße ASB 398 401 Turnhalle NU 121 Groß-Berliner-Damm CJD 550 549 NU 122 Köpenicker Landstraße Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisver 250 244 GU 123 Lindenstraße Internationaler Bund (IB) 120 120 NU 124 Peter-Hille-Straße Stephanus-Sift 150 150 Turnhalle NU 125 Radickestraße Internationaler Bund (IB) 210 198 GU 126 Rudower Straße Berliner Wohnplattform 320 301 Turnhalle NU 127 Salvador-Allende-Straße EJF 313 324 GU 128 Straße zum FEZ L.I.T.H.U. gGmbH 200 200 Turnhalle NU 129 Wassersportallee PeWoBe GmbH 138 141 NU GESAMT 3184 3146 GESAMT ALLE BEZIRKE 38.411 37.444 Kriterien Beschlagnahme Sporthallen (Flüchtlinge) ff fifl ff • ffi !ffi ffi " # $ ffi ffi % & ffi " ffi & ' *' " ( ffi ffi &$ ffi ffi "ffi " &)" ffi " % -."' ffi !ffi ' "ffi " + ,&' ffi • 1 " ' ffi " ' " / "ffi " !ffi ffi " ffi 3 " ' ffi ffi "ffi " ffi " ' ffi /) # & fffl flflfl 4 5 ' ffi flfl flflfl 45 - ' " " ' && ffi& "ffi ffi " ffi $ 0 " ffi ffi 2 ffi 4 ffi $ ffi " $ " && ' ffi' ffi • " & 3 ffi " 6 * 4 ) ffi # & ' 6ffi - " '" && 7 Kriterien I (Ausschluss) 89 :;<=; >?@@;=A B<; B;C D;?@@;=A B<; <==;=@<;H;=B W G=C?@@;= C?@@;=A B<; gP;K[<;H;=B c J= U MNG@;= C?@@;=A B<; NJN; b GFRG=HEP;B;GFG=H LgK S;N<=B;KF;=EIJKF N?P;= Q=GK [;=