Drucksache 17 / 17 432 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 23. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2015) und Antwort Unternehmensgründungen in Curricula von Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern ist das Thema Unternehmensgründungen in die Curricula von Berliner Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen) integriert? Zu 1.: Das Ziel, Lernende im Sinne einer Berufswahlorientierung für die unternehmerische Selbständigkeit als eine mögliche Option im Laufe des gesamten Erwerbslebens zu sensibilisieren und Methoden-, Sozialund Selbstkompetenzen zu fördern, anhand derer die Befähigung zur allgemeinen beruflichen Selbständigkeit und die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit erweitert werden können, wird in den aktuell gültigen Berliner Rahmenlehrplänen und im ab 2017/18 unterrichtswirksamen Rahmenlehrplan, der im November 2015 erlassen wurde, berücksichtigt. Neben der Herausarbeitung von individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen wird den Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl möglicher beruflicher Beschäftigungsfelder und Ausbildungswege aufgezeigt. Optionen für eine berufliche Zukunft werden dargestellt, ohne jeden einzelnen Beruf im Detail vorzustellen. Im zurzeit gültigen Rahmenlehrplan für das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) wird diese Zielsetzung in drei Modulen ausformuliert. Im Modul P4 „Grundlagen des Wirtschaftens“ werden die Kompetenzbezüge folgendermaßen benannt: Die Schülerinnen und Schüler • erwerben Kenntnisse zu Unternehmensstrukturen, Unternehmenszielen und zum unternehmerischen Handeln, • gründen Schülerfirmen und bilden damit firmenspezifische Strukturen ab, • erwerben Kenntnisse über Berufsbilder im kaufmännischen Bereich, im Versicherungswesen und im Finanzdienstleistungsbereich. Zudem wird im Modul P9 „Arbeit und Beruf“ die Planung einer Schülerfirma (Budget- und Zeitplanung, Buchhaltung, Werbung, Nachhaltigkeit u. a. als eine in der Schule umsetzbare unternehmerische Handlung beschrieben . Schülerfirmen bieten Lernanlässe, welche der betrieblichen und unternehmerischen Praxis nachempfunden sind. Hierzu gehören die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen, die Umsetzung von Aufgaben im Tagesgeschäft und Erfahrungen mit Kunden oder Lieferanten sowie die Reflexion der Tätigkeiten, Prozesse und Ergebnisse. Im Wahlpflichtmodul WP8 werden die Bezüge zum unternehmerischen Handeln vertieft: Die Schülerinnen und Schüler • erläutern unter Kenntnis wirtschaftswissenschaftlicher Begriffe den einfachen Wirtschaftskreislauf, • entwickeln eine Geschäftsidee, setzen diese um und bilden unternehmerische Strukturen ab, • reflektieren betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und treffen unternehmerische Entscheidungen , • vergleichen die am Markt bestehenden Angebote und setzen diese zu ihrem eigenen Marktverhalten in Beziehung, • erkunden Wirkungsmechanismen von Werbung und setzen diese für ihr eigenes unternehmerisches Handeln gezielt ein. Als mögliche Themen und Kontexte werden aufgeführt : • Gründung und Betrieb einer Schülerfirma (z. B. Herstellung eines Produktes für Kunden) • Arbeit im Lernbüro – Simulation von Arbeitsabläufen in einem kaufmännischen Betrieb • Entwicklung und Erarbeitung eines Werbeund /oder Marketingkonzepts Der zukünftige Rahmenlehrplan weist für das Fach WAT das Themenfeld „Unternehmerisches Handeln“ im Pflichtbereich aus. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 432 2 Im Themenfeld „Unternehmerisches Handeln“ (P10) erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über unternehmerisches Handeln anhand der folgenden Inhalte: • Entwickeln und Vermarkten von Produkten oder Dienstleistungen • Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung, Personalwesen • Gewinn- und Verlustrechnung • Aufbau- und Ablauforganisation • Strategien des Marketing (Produkt-, Preis-, Kommunikations - und Vertriebsstrategien) • Regionale und überregionale Bedeutung von Unternehmen • Mitbestimmung, Arbeitszeitmodelle und Arbeitsschutz Die bisher im Modul P4 verorteten Inhalte werden auch im neuen Rahmenlehrplan im Themenfeld P 6 „Markt, Wirtschaftskreisläufe und politische Rahmenbedingungen “ unterrichtet. Im Fach Sozialkunde sind im Doppeljahrgang 9/10 Aspekte des wirtschaftlichen Handelns als Grundlage menschlicher Existenz im Themenfeld 2 „Wirtschaft und Arbeitsleben“ verankert. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Kompetenzen im Sinne der oben gestellten Frage, indem sie einen Betrieb erkunden und ihre Erfahrungen strukturiert und problemorientiert darstellen. Diese Erfahrungen können dann z.B. im Fach WAT eingebracht werden. Der zukünftige Rahmenlehrplan für das Fach Politische Bildung enthält für den Doppeljahrgang 9/10 das Thema „Soziale Marktwirtschaft in Deutschland“, in dem vorgegeben wird, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für ein wirtschaftlich verantwortliches Handeln erwerben. Das schließt ein, dass individuelle, aber auch lokale und globale Handlungsmöglichkeiten im Spannungsverhältnis von Wirtschafts-und Sozialpolitik erfahrbar werden. Im Wahlpflichtfach Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft in der Jahrgangsstufe 9-10 ist das gesamte Modul 3 dem Thema „Das Unternehmen“ in sehr umfassendem Sinne gewidmet und reicht von thematischen Schwerpunkten wie Unternehmenszielen, -aufbau, Absatz und Markt bis hin zu Rechtsformen von Unternehmen. Vorgesehen sind auch hier handlungsorientierte Formen des Unterrichts, vom Unternehmensbesuch bis hin zu Planspielen und Wettbewerbsbeteiligungen in Kooperation mit der Wirtschaft. Im zukünftigen Rahmenlehrplan wird das Thema in den Kontext „Markt und Geld – Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“ eingeordnet und zielt auf die Simulation von ökonomischen Entscheidungen ab. Dazu gehören auch unternehmerische Entscheidungen . Zudem hat der Senat am 17.03.2015 das Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung beschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen damit künftig entsprechend ihren Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten sowie ihrer Leistungsbereitschaft Angebote zur weiteren Förderung ihrer Berufswahlkompetenz und nehmen an Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung (BSO) teil. Die Gymnasien werden in der Sekundarstufe I spätestens bis zum Schuljahr 2016/17 ein schulisches Berufsorientierungscurriculum entwickeln und ab der Jahrgangsstufe 8 für jede Schülerin und jeden Schüler mindestens eine Maßnahme zur Berufs- und Studienorientierung anbieten. In der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und den Integrierten Sekundarschulen bietet der Ergänzungskurs „Studium und Beruf“ den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die eigene berufliche Zukunft zu planen und zu reflektieren. An jeder Integrierten Sekundarschule wurde mit dem Dualen Lernen eine Lernform in den Unterricht aufgenommen, die Inhalte schulischen Lernens mit Inhalten aus dem Wirtschafts-, Berufsund Arbeitsleben verknüpft und Schülerinnen und Schülern eine gute Perspektive für den Weg ins Berufsleben aufzeigen kann. Das Unterrichtsfach Wirtschaft, Arbeit, Technik an der Integrierten Sekundarschule ist das Leitfach für das Duale Lernen. 2. Inwieweit wird dabei auf die Rolle der Frau als Unternehmerin und Existenzgründerin eingegangen? Zu 2.: Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in den Fächern WAT, Sozialkunde sowie im Wahlpflichtfach Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft und im Ergänzungskurs „Studium und Beruf“ eine berufliche Entscheidungskompetenz, welche sie befähigt, individuelle berufliche Voraussetzungen und Ansprüche mit beruflichen Anforderungen in Beziehung zu setzen. Die genannten Fächer, der Ergänzungskurs sowie die angeführten Maßnahmen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Berufswahlkompetenz. Für alle Fächer und Kurse gilt das Prinzip des Gender Mainstreaming, d. h., dass in unterschiedlichen Lebenssituationen die Interessen von Frauen, Männern und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentitäten bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen sind und das Ziel der freien Entfaltung der Persönlichkeit unabhängig vom Geschlecht, von der Geschlechtsidentität und vom Geschlechtsausdruck verfolgt wird. Berlin, den 30. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2015)