Drucksache 17 / 17 436 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2015) und Antwort Elisa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin II: Nachfrage zur Drucksache 17/16091 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 06. Mai 2015 teilte mir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in der der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16091 mit, sie prüfe in Zusammenarbeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen für Finanzen , für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft , Technologie und Forschung die Voraussetzungen für die Anrechnung von Einkünften des Ehegattens oder des Lebenspartners gemäß der §§ 4 und 5 der Verordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (NaFöVO), die eine Finanzierung von Promotionsvorhaben durch die Partnerin oder den Partner vorsieht. Mit einem Abschluss der Prüfung sei Ende dieses Jahres zu rechnen, so SenBildJugWiss. a) Wann fanden diesbezüglich Gespräche zwischen den genannten Senatsverwaltungen statt? b) Worüber wurde jeweils verhandelt? c) Was waren jeweils die Ergebnisse der Gespräche? d) Auf welchem Stand befindet sich die genannte Prüfung ? e) Zur welcher Bewertung ist der Senat diesbezüglich bisher gekommen? f) Wird in Zukunft auf die Anrechnung der Einkünfte des Ehegattens oder des Lebenspartners verzichtet? Wenn ja, bis wann wird die entsprechende Verordnung geändert ? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Eine Entscheidung bezüglich der Voraussetzungen für die Anrechnung von Einkünften des Ehegattens oder des Lebenspartners gemäß der §§ 4 und 5 der Verordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (NaFöVO) steht noch aus. 2. Auf welchem Stand befindet sich die Prüfung, die Freigrenzen im § 4 Abs. 2 NaFöVO anzuheben? a) Insofern eine Anhebung geplant ist: Welcher Zeitplan liegt dem Senat entsprechend vor? b) Insofern keine Anhebung geplant ist: Was sind die Gründe dafür? Zu 2.: Es können zur Frage, ob und inwiefern die Freigrenzen im § 4 Abs. 2 NaFöVO anzuheben sind, derzeit keine Einschätzungen gegeben werden. 3. Sieht der Senat in der Anrechnung der Einkünfte des Ehegatten oder des Lebenspartners eine Benachteiligung verheirateter Paare und eine Hürde, um besonders qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen? Zu 3.: Ob und inwiefern eine Benachteiligung bzw. Hürde vorliegt, ist Bestandteil der Prüfung. 4. Wie viele Mittel sind im Haushalt der Freien Universität unter dem Titel 68613 des Kapitels FU 02 seit 2012 bisher jährlich etatisiert worden? Zu 4.: Folgende Stipendienmittel (in Euro) wurden seit dem Jahr 2012 im Haushalt der Freien Universität etatisiert: Ansatz Ist * 2012 2.673.000 2.390.830,91 2013 2.673.000 2.362.374,79 2014 2.673.000 2.387.192,16 2015 2.673.000 - 2016 2.673.000 - 2017 2.673.000 - * „Ist“ sind hier die tatsächlich erreichten Kosten; diese können für die Jahre 2015-2017 noch nicht angegeben werden. Berlin, den 09. Dezember 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2015)