Drucksache 17 / 17 439 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Astrologische Zustände bei der Stellenvergabe im Deutschen Technikmuseum III? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist in der Beantwortung berücksichtigt. 1. a) Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1a) und 1b) der Schriftlichen Anfrage 17/17198 frage ich den Senat, aus welchen Gründen es zu keiner Auflistung der wissenschaftlichen Artikel - bzw. deren Zitationen in anderen Fachzeitschriften - des derzeitigen Leiters des Zeiss-Großplanetariums kam? b) Bezugnehmend auf die Antwort der Frage 4b) der Anfrage 17/16006: Welche Artikel zur wissenschaftlichen Visualisierung und Didaktik von Planetarien hat der jetzige Leiter des Zeiss-Großplanetariums in den letzten 15 Jahren in welchen Fachzeitschriften veröffentlicht? Bitte chronologisch mit Titel und Co-Autoren geordnet auflisten. c) Wie oft wurden diese Artikel bisher in anderen Fachartikeln zitiert? Bitte Fachzeitschriften, Artikel und Datum der Veröffentlichung auflisten. 2. Bezugnehmend auf die Antworten zu Frage 2) der Schriftlichen Anfrage 17/17198: a) Wann, wo und wie viele Semester Astronomie hat der derzeitige Leiter des Zeiss-Großplanetariums studiert? Aus welchen Gründen hat er dieses Studium abgebrochen ? b) Inwieweit sieht die damals zuständige Auswahlkommission und der Stiftungsrat des Deutschen Technikmuseums im Abschluss eines Fachhochschulstudiums der Multimedia Produktion eine vergleichbare Qualifikation zu den formalen Anforderungen „abgeschlossenes Hochschulstudium in den Gebieten Astronomie und Astro -Physik“, obwohl es sich bei dem Studium des derzeitigen Leiters des Zeiss-Großplanetariums weder um ein Hochschulstudium noch um ein den Gebieten Astronomie und Astro-Physik nahes Studium handelt? c) In der "Zeitschrift der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin und der Freunde und Förderer des DTMB", Ausgabe 3/2013, S.55, Rubrik "Neue Köpfe, neue Ziele" heißt es „Seine Erfahrungen in der Produktion von Programmen konnte er direkt in das anschließende Studium der Multimedia Produktion einbringen. Mit seiner Firma allsky.de zur Erstellung fotografischer und filmischer Kuppelinhalte sowie nach dem Astronomie- Studium und einem Praktikum in den USA […].“ und in dem Online-Auftritt der Prenzlauer Berg Nachrichten (http://www.prenzlauerberg-nachrichten.de/autoren/_/timflorian -horn.html) stellt sich Herr Horn als Leiter des Zeiss-Großplanetariums mit dem Satz „Tim Florian Horn hat nach dem Studium der Multimedia Produktion und der Astronomie an verschiedenen Planetarien weltweit gearbeitet.“ vor. In beiden Fällen erfolgt keinerlei Abgrenzung zwischen abgeschlossenem und nicht abgeschlossenem Studium , was ohne Kenntnisse über die Faktenlage nicht zu erkennen ist. Warum will der derzeitige Leiter des Zeiss- Großplanetariums in den o. g. Fällen gegenüber der Öffentlichkeit und seinen Kollegen den Eindruck erwecken, dass er sein Astronomiestudium abgeschlossen hat? d) Aus den Zitaten der Teilfrage c) lässt sich ein eigenwilliger Umgang mit Fakten durch Herrn Horn erkennen . Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass dieses Verhalten Auswirkungen auf seine Bewerbung bzw. sein Bewerbungsgespräch und seine bisherige Arbeit als Leiter des Zeiss-Großplanetariums hat? Zu 1. a-c) und 2. a-d): Die Fragen zu 1. und 2. wiederholen in ihren Details bereits beantwortete Fragen zur Schriftlichen Anfragen, beispielsweise Antwort zu 17/14800, 17/16006 und zuletzt 17/17198. Eine Auflistung der Fachartikel ist aufgrund des großen angefragten Zeitraums nicht mehr möglich, da keine Aufstellung der Artikel vorgenommen wurde. Es existiert kein formaler Zitations-Index in diesem Bereich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 439 2 Der Leiter des Zeiss-Großplanetariums (ZGP) hat zu seinem universitären Werdegang keine falschen Angaben gemacht. 3. a) Trifft es zu, dass die o. g. Drucksache, sowie alle Weiteren in dieser Sache, unter maßgeblicher Beteiligung des derzeitigen Leiters des ZGP, wenn nicht sogar wörtlich von diesem selbst, formuliert worden ist? Falls ja, werden die vom derzeitigen Leiter des ZGP getätigten Aussagen von der zuständigen Senatsverwaltung auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, inwieweit geschieht dies? Wenn nein, warum nicht? b) In der Antwort zu Frage 4 der schriftlichen Anfrage 17/17198 heißt es, dass der derzeitige Leiter des ZGP als Berater seine fachliche Eignung „anschaulich im nationalen und internationalen Rahmen unter Beweis gestellt“ hat. c) Wie will der Senat bzw. die Stiftung DTMB fachlich beurteilen, dass diese er a) Berater, b) anschaulich, c) dies national oder gar international "unter Beweis gestellt " haben soll? d) Ist die ausgebliebene Antwort zu Frage 4e) der Schriftlichen Anfrage 17/17198 ein Indiz dafür, dass der derzeitige Leiter des ZGP keine Expertise bei umfassenden Planetariumsumbauten, der Planung von Betriebsabläufen , Planetariumswiedereröffnungen, sowie in Personalfragen und -führung während seiner vorangegangenen Tätigkeiten erworben hatte und deshalb nicht vorweisen kann? Falls dies nicht zutrifft, aus welchen Gründen wurde die Frage nicht beantwortet und über welche Expertise verfügt der derzeitige Leiter? Fall dies zutrifft, über welche Expertise verfügt der derzeitige Leiter dann? e) Aus welchen Gründen wurden die Fragen 4a) bis d) nur sehr allgemein beantwortet? f) Ist es dem Senat bekannt, dass das Planetarium Hamburg für seinen umfassenden Umbau im August 2002 geschlossen und bereits am 22. Oktober 2003 wieder eröffnet wurde? g) Trifft es zu, dass der jetzige Leiter des Zeiss- Großplanetariums erst im April 2005 im Hamburger Planetarium seine Stelle antrat, also nach dem Umbau? h) Ist es dem Senat bekannt, dass die alte California Academy of Sciences in San Francisco inklusive dem Planetarium für ihren umfassenden Umbau 2005 geschlossen und im September 2008 wieder eröffnet wurde? i) Trifft es zu, dass der jetzige Leiter des Zeiss- Großplanetariums erst im November 2010 seine Stelle im Planetarium der California Academy of Sciences in San Francisco antrat, also nach dem Umbau? Zu 3. a): Die Beantwortung der Fragen, die den Leiter des Zeiss-Großplanetariums persönlich betreffen, erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Vorstand der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin und dem Leiter des ZGP. Es wird nicht der geringste Anlass gesehen, seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Zu 3. b-c): Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin verfügt als eines der führenden Technikmuseen Europas mit dem Verbund des Science-Center Spectrum, der Archenhold-Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums über die Expertise dies zu beurteilen. Der Leiter des Zeiss-Großplanetariums hat u.a. im Januar 2013 für die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin ein Gutachten zu „Hybrid Planetariumssystemen“ verfasst. Zu 3. d-e): Die Fragen sind in der Antwort zu Frage 4. der Schriftlichen Anfrage 17/17198 beantwortet worden . Zu 3.f): Ja. Zu 3.g): Ja. Der Leiter des Zeiss-Großplanetariums hat jedoch vor und während des Umbaus des Planetariums Hamburg als freier Mitarbeiter beratend an der Sanierung und dem Wiedereröffnungsprogramm „Unendliche Weiten “ mitgewirkt. Zu 3. h): Ja. Zu 3. i): Ja. Zu den Aufgaben des Leiters des Zeiss- Großplanetariums an der California Academy of Sciences gehörte u.a. die technische und inhaltliche Einrichtung zweier zusätzlicher Planetariumskuppeln im Museum, sowie die Vorbereitung des anstehenden technischen Upgrades des Haupt-Planetariums. 4. Wird der Senat aus den Fragekomplexen 1. - 3. Schlussfolgerungen und Konsequenzen ziehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wird der Senat das DTMB zu Konsequenzen auffordern ? Falls ja, zu welchen und wann werden diese umgesetzt ? Falls nein, warum nicht? Zu 4.): Nein. Dazu wird keine Veranlassung gesehen. 5. Wird die Stelle nochmals verlängert, wenn die Fertigstellung der Sanierung und Modernisierung des Zeiss- Großplanetariums am 30.06.2016 nicht erfolgt ist? Wenn ja, aus welchem Grunde? Wenn ja, würde die Nicht-Fertigstellung irgendwelche anderen Konsequenzen für dem derzeitigen Leiter des ZGP haben, wenn ja welche? Wenn nein, wird die Stelle dann erneut ausgeschrieben ? Zu 5.): Fragen der Verlängerung werden zum gegebenen Zeitpunkt entschieden. 6. a) Ist geplant, die Stelle auch nach einer irgendwann erfolgten Fertigstellung wieder auszuschreiben? b) Würde der derzeitige Leiter für den Fall der Nichtfertigstellung von jeglicher Stellenausschreibung ausgeschlossen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 439 3 Wenn nein, warum nicht? Wenn nur teilweise, von welchen Stellenausschreibungen würde er ausgeschlossen werden? c) Aus welchen Gründen ist die von Herrn Horn besetzte Stelle weiterhin nur befristet? Zu 6. a): Auch diese Frage stellt sich erst, wenn die neue Institution der Berliner Sternenhäuser gegründet worden ist. Zu 6. b): Hierbei handelt es sich um eine rein hypothetische Fragestellung. Zu 6. c): Der Vertrag des Leiters des ZGP ist mit dem Sachgrund der Fertigstellung der Sanierung und Modernisierung des ZGP befristet. Berlin, den 10. Dezember 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015)