Drucksache 17 / 17 440 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Technischer Zustand des Planetarium der Wilhelm-Foerster-Sternwarte e. V. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Wann wurde die Fulldome-Anlage im Planetarium am Insulaner in Betrieb genommen? b) Wann endet die Gewährleistung seitens des Herstellers für diese Fulldome-Anlage? Bitte das genaue Datum angeben. c) Wer trägt die Kosten einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Gewährleistung? d) Welche Kosten einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung wären beispielsweise für einen der acht Beamer größenordnungsmäßig zu erwarten? e) Trifft es zu, dass ein Ersatzbeamer mit rund 200.000 Euro zu Buche schlagen würde? Wenn nein, um welche Summe handelt es sich dann? 2. a) Trifft es zu, dass die Fulldomeprojektion bei Ausfall nur eines Beamers empfindlich beeinträchtigt und ein nicht unerheblicher Teil der Vollprojektion fehlen würde? b) Ist für den Fall einer Beamer-Ersatzbeschaffung aktuell Vorsorge getroffen worden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? c) Ist dieses Ausfall- und Kostenrisiko bei der Planung der Gesamteinrichtung Berliner Sternwarten und Planetarien berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Falls nein, wie will der Senat den Betrieb des Planetariums am Insulaner trotzdem sicherstellen? Zu 1. und 2.: Das Planetarium wird vom Verein Wilhelm -Foerster-Sternwarte betrieben. Der Verein erhält zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben eine institutionelle Förderung des Landes Berlin. Die Mittelverwendung und die ordnungsgemäße Geschäftsführung werden anhand der jährlich zu erstellenden Verwendungsnachweise geprüft. Die Aufrechterhaltung eines den laufenden Betrieb sichernden technischen Zustandes der Anlage liegt in der Verantwortung des Trägervereins. Berlin, den 04. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2015)