Drucksache 17 / 17 442 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Die Fische stinken vom Kopf her Astrologische Zustände auch bei der Stellenvergabe des Trägervereins der Wilhelm-Foerster- Sternwarte mit Zeiss-Planetarium e. V.? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Ist dem Senat bekannt, dass der Trägerverein der Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Zeiss-Planetarium e.V. die Stelle des bald vakanten „Technischen Leiters“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben hat? b) Wer war an der Ausschreibung der o.g. Stelle beteiligt ? (Bitte Personen einzeln auflisten) c) Trifft es zu, dass in der Stellenausschreibung des „technischen Leiters“ der WFS keinerlei technische Fähigkeiten wie noch beim scheidenden TL gefordert werden , z.B. ein Abschluss als Ingenieur und Kenntnisse in Feinmechanik? Falls ja, warum nicht? d) Trifft es zu, dass ein neuer TL „vorwiegend organisatorische und koordinierende Tätigkeiten“ ausüben soll? e) Trifft es zu, dass ein neuer TL laut Stellenbeschreibung u.a. für die „Wartung aller technischen Systeme“ und die „ständige Funktionsfähigkeit und laufende Optimierung aller technischen Anlagen der Liegenschaft“ zuständig sein soll? f) Trifft es zu, dass der „Technische Leiter“ über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Gebieten „Multimedia Produktion, Informatik oder vergleichbare Qualifikation“ verfügen soll? Falls ja, welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem abgeschlossenen Studium des derzeitigen Leiters des Zeiss-Großplanetariums (Multimedia-Produktion) und der an die Stelle des „Technischen Leiters“ gestellten Anforderungen ? 2. Falls eine oder mehrere der Fragen 1c) bis 1f) zutreffen : a) Wie soll die technische Wartung der komplexen Fernrohrtechnik und des über 50 Jahre alten Planetariumsprojektors durch eine zukünftigen TL überhaupt fachlich gewährleistet sein? b) Sind statt technischer Fachkenntnisse eines neuen TL für die Instandhaltung und Reparatur der komplexen Fernrohrtechnik und des über 50 Jahre alten Planetariumsprojektors Wartungsverträge bei externen Firmen geplant? Wenn ja, welche und bei welchen Firmen und welche Kosten sind hierfür jährlich eingeplant? (Bitte nach Technik /Geräten und Firmen aufschlüsseln) Wenn nein, wie sollen die Gerätschaften effektiv am Laufen gehalten und der reibungslose Betrieb garantiert werden? e) Um welche in der Ausschreibung aufgeführte „Leitung und Entwicklung der Abteilung Technik“ der WFS mit Zeiss-Planetarium e.V. handelt es sich bei den genannten Arbeitsaufgaben konkret? (Bitte Beispiele aufführen ) f) Welche „Abteilung Technik“ ist dabei gemeint? Bitte anhand der aktuellen Stellenbeschreibungen und den bisher vorhandenen VZÄ spezifizieren. 3. Trifft es zu, dass über der Stellenvergabe der jetzige Vorstand des Trägers zu entscheiden hat? Falls ja, geschieht das mit Billigung der Senatsschulverwaltung ? Falls ja, ist die Senatsschulverwaltung ebenfalls an der Entscheidung beteiligt? Falls nein, wer entscheidet über die Stellenvergabe? (Bitte Funktion und Amt benennen) 4. Trifft es zu, dass bei der Stellenvergabe der jetzige Leiter des Zeiss-Großplanetariums des Deutschen Technikmuseums Berlin in irgendeiner Weise mitwirkt? Wenn ja, in welcher? 5. a) Trifft es zu, dass die Stelle des TL beim Trägerverein mit Schaffung einer geplanten Gesamteinrichtung Berliner Sternwarten und Planetarien des Landes Berlin Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 442 2 auf diese übergehen soll und dieser TL dann für alle Einrichtungen an verschiedenen Standorten zuständig sein soll? b) Wurde die Stelle im Amtsblatt Berlin ausgeschrieben ? Falls ja, wann und an welcher Stelle? Falls nein, warum nicht? c) Wurde die Stelle im Online-Portal für Stellenausschreibungen des Landes Berlin ausgeschrieben? Falls ja, wann und an welcher Stelle? Falls nein, warum nicht? 6. Ist die Stelle besetzt worden? Falls ja, wann tritt der neue TL seine Tätigkeit an? Falls ja, wo ist sein Dienstort? Falls ja, bis wann ist sein Arbeitsvertrag zeitlich befristet ? Zu 1. bis 6.: Der Verein Wilhelm-Foerster-Sternwarte erhält zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben eine institutionelle Förderung des Landes Berlin nach § 44 der Landeshaushaltsordnung. Die Gewährung der Zuwendung setzt die Einreichung eines Haushalts- /Wirtschaftsplanes (einschließlich eines Stellenplanes) und dessen Festsetzung durch die Bewilligungsstelle voraus. Bei der anschließenden Mittelverwendung ist der Zuwendungsempfänger an die Regelungen des Zuwendungsbescheides sowie an das Berliner Haushaltsrechts und hier insbesondere an die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)“ gebunden. Konkrete Regelungen zur Besetzung freier oder freiwerdender Stellen beinhaltet der Zuwendungsbescheid mit der Auflage, dass der Bewilligungsstelle vor der Besetzung freier oder freiwerdender Stellen die notwendige fachliche Qualifikation der ausgewählten Person nachzuweisen ist. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Zuwendungsempfänger im eigenen Interesse die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Stellenausschreibung definiert hat (was der Bewilligungsstelle im Übrigen – wie das Beispiel der Technischen Leitung zeigt - oftmals fachlich gar nicht möglich wäre). Die Bewilligungsstelle überprüft so, ob der Zuwendungsempfänger bei der Personalauswahl seine eigenen Vorgaben eingehalten hat. Alles Weitere liegt – sofern es sich im Rahmen des festgesetzten Stellenplanes bewegt – als Ausdruck der Organisationsgewalt in der Verantwortung des Zuwendungsempfängers . Im Übrigen war dem Senat bekannt, dass der Trägerverein die Ausschreibung der Stelle des Technischen Leiters beabsichtigt. Der Zuwendungsempfänger ist in der Wahl geeigneter Publikationsmittel für seine Stellenausschreibungen frei. Berlin, den 04. Dezember 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2015)