Drucksache 17 / 17 443 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Bezirkshaushalte Hilfen zur Erziehung (HzE) 2016 – Ergebnisse der Nachschau des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Nachschau der Bezirkshaushaltspläne 2016/2017 vorgenommen , in die auch die Veranschlagung der Haushaltsansätze für die Hilfen zur Erziehung (HzE) einbezogen wurde. Die Ergebnisse (RN 1900 CB - Nachschaubericht) wurden dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12.11.2015 übermittelt und dort am 27.11.2015 beraten. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezieht sich insbesondere auf diesen Bericht. 1. Wie hoch waren die Zuweisungen des Senats an die Bezirke für das Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Hilfen zu Erziehung (bitte bezirklich ausweisen)? 2. Wie verhalten sich die Zuweisungen an die Bezirke im Bereich HzE 2016 im Vergleich zu den HzE-Ist- Ausgaben des Jahres 2014 (bitte bezirklich gegenüberstellen )? Zu 1. und 2.: Es wird auf die Anlage 4i des o.a. Nachschauberichts verwiesen. 3. Welche Veränderungen erfolgten in der Zuweisungssystematik HzE für 2016 gegenüber der Systematik des Vorjahres (bitte Zuweisungshöhe nach der Altregelung und nach der Neuregelung für 2016 bezirksweise gegenüberstellen)? 4. Warum wurde die Zuweisungssystematik HzE geändert ? 5. Wie bewertet es der Senat, dass nach der Neuregelung der Berechnung der Zuweisung für 2016 Umverteilungen erfolgten, die dem IST 2014 nicht entsprechen und zum Teil erheblich über den IST-Ausgaben der Bezirke liegen? Was wird damit bezweckt? Zu 3., 4. und 5.: Nach Darstellungen von Bezirken im Rahmen der Berichterstattung zum Fach- und Finanzcontrolling vom 15.05.2013 (vgl. Bericht Bez0055 im Unterausschuss Bezirke) hat das 2009 beschlossene HzE- Zuweisungs- und Basiskorrekturverfahren in einzelnen Feldern Fehlanreize nach sich gezogen. Parallel hatte auch die Lenkungsgruppe zum Fach- und Finanzcontrolling HzE am 14.06.2013 in einem Beschluss gefordert, dass Vorschläge zu einer sach- und fachgerechten Weiterentwicklung des HzE- Zuweisungs- und Basiskorrekturverfahrens entwickelt werden sollten. Der Senat hatte daraufhin im Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses angekündigt, diese Darstellungen und Forderungen im Rahmen einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe (AG) zu prüfen und ggf. erforderliche Verfahrensmodifikationen zu entwickeln. Zu den AG-Ergebnissen und den für das Haushaltsjahr 2016 umgesetzten Modifikationen wird auf die Hauptausschuss -Vorlage zur „Weiterentwicklung des HzE- Zuweisungsverfahrens“ vom 11.05.2015 (RN 1852 A) verwiesen. Eine Modellrechnung über die Auswirkungen der Veränderungen ist Bestandteil dieser Vorlage (Anhang 3). Der Hauptausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 10.06.2015 zur Kenntnis genommen. 6. Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung, abweichend von der zugewiesenen Summe andere Beträge im Haushalt im Bereich HzE einzustellen? 7. Welche Bezirke haben in ihren bezirklichen Haushaltsplänen in jeweils welcher Größenordnung Abweichungen von der Zuweisung für die HzE vorgenommen, und wie bewertet der Senat diese Abweichungen (bitte Zuweisung und tatsächlich eingestellten Betrag für HzE bezirklich ausweisen und gegenüberstellen)? Zu 6. und 7.: Zu den grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten und zur Praxis bei der Veranschlagung im Bereich HzE wird auf die Ausführungen unter der Tz. 4.3.2 Buchst. b) sowie auf die Anlage 4j des o.a. Nachschauberichts verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 443 2 8. Mit welchem Jahresabschluss, welcher Ausgabenhöhe rechnet der Senat 2015 im Bereich der HzE? Zu 8.: Gemäß Statusbericht zum 31.10.2015 (RN 1938 B) erwartet der Senat in 2015 Transferausgaben für die Hilfen zur Erziehung in Höhe von rd. 495 Mio €. Inwieweit der verstärkte Zugang von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen in 2015 noch in den Bezirkshaushalten zahlungswirksam wird und höhere Ausgaben verursacht, kann erst zum Jahresabschluss eingeschätzt werden. 9. Welche Regelungen gibt es für die Basiskorrektur von möglichen Mehrausgaben 2015 für die Bezirke im Bereich HzE? Zu 9.: Im Haushaltsjahr 2015 kommen die Regelungen der Vorjahre letztmalig unverändert zur Anwendung. Danach werden bei allen HzE-Produkten die Differenzen zwischen den bei der Zuweisung angesetzten Fallzahlen (Planmengen) und den tatsächlich realisierten (Ist- Mengen) einheitlich zu 50% nachbudgetiert. Aufgrund der zu erwartenden besonderer Belastungen der Bezirkshaushalte durch den starken Fallzahlanstieg bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat die Senatsverwaltung für Finanzen zusätzlich eine gesonderte Basiskorrektur zugesagt, mit der eine 100%ige Nachbudgetierung für diesen Empfängerkreis sichergestellt wird. Darüber hinaus erfolgt in der Basiskorrektur noch eine Fortschreibung der HzE-Zuweisungspreise hinsichtlich bislang noch nicht berücksichtigter Entwicklungen bei den zentral verhandelten Entgelten. Berlin, den 08. Dezember 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2015)