Drucksache 17 / 17 444 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Bezirkshaushalte Kinder- und Jugendarbeit 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Zuweisungen des Senats an die Bezirke für das Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (bitte bezirklich ausweisen)? 2. Wie verhalten sich die Zuweisungen an die Bezirke im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit 2016 im Vergleich zu den Ist-Ausgaben des Jahres 2014 in diesem Bereich (bitte bezirklich gegenüberstellen)? Zu 1. und 2.: Es wird auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 17/16372 (hier Frage 4) verwiesen, die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Namen des Senats mit Datum vom 23.06.2015 beantwortet wurde. 3. Welche Veränderungen erfolgten in der Zuweisungssystematik für 2016 für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gegenüber der Systematik des Vorjahres (bitte Zuweisungshöhe nach der Altregelung und nach der Neuregelung für 2016 bezirksweise gegenüberstellen)? Zu 3.: Hierzu wird auf die umfangreiche Berichterstattung der Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber dem Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses verwiesen (vgl. Bez 0056 E, 0056 F und 0056 G), die dort zwischen Februar und Mai 2015 beraten und zur Kenntnis genommen wurde. 4. Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung, abweichend von der zugewiesenen Summe andere Beträge im Haushalt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII einzustellen? 5. Welche Bezirke haben in ihren bezirklichen Haushaltsplänen in jeweils welcher Größenordnung Abweichungen von der Zuweisung für die Kinder- und Jugendarbeit vorgenommen und wie bewertet der Senat diese Abweichungen (bitte Zuweisung und tatsächlich eingestellten Betrag für die Kinder- und Jugendarbeit bezirklich ausweisen und gegenüberstellen)? 6. Mit welchem Jahresabschluss, welcher Ausgabenhöhe rechnet der Senat 2015 im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit? Zu 4., 5. und 6.: Die Bezirke erhalten von der Senatsverwaltung für Finanzen eine Globalsumme, in der die errechneten Produktbudgets zusammengefasst sind. Eine gesonderte Zuweisung nur für die Kinder- und Jugendarbeit ist nicht vorgenommen worden und entspräche auch nicht dem Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin. In den errechneten Produktbudgets für die Kinderund Jugendarbeit ist wiederum eine Vielzahl von unterschiedlichen Kostenarten enthalten, die an unterschiedlichen Stellen im Haushaltsplan veranschlagt sein können. Eine direkte Gegenüberstellung der errechneten Produktbudgets mit den Ansätzen im Haushaltsplan ist daher ebenso wenig möglich wie eine produktbezogene Ausgabenprognose zum Jahresabschluss. Einzige Ausnahme hiervon sind reine Transferprodukte (z.B. für Hilfen zur Erziehung), die ausschließlich Transferkosten aus bestimmten Haushaltstiteln beinhalten. Bei der Aufstellung von Bezirkshaushaltsplänen sind die Bezirke im Zuge ihrer Globalsummenautonomie grundsätzlich frei, sofern sie die rechtlichen Anforderungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) (Haushaltswahrheit , -klarheit etc.) beachten. Unangemessene Haushaltsrisiken werden von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Nachschau kritisiert und ggf. mit Beschlussentwürfen für die Beratung im Abgeordnetenhaus versehen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 444 2 7. Wie bewertet der Senat die Auskömmlichkeit der Gesamtausgaben von Land und Bezirken im Bereich der allgemeinen Förderung von Kindern und Jugendlichen nach § 11 SGB VIII auch unter dem Aspekt der neuen Herausforderungen einer wachsenden Stadt und der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Asylhintergrund? Was ist seitens des Senats geplant, um dem Bedarf zu entsprechen und den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu tun? 8. Wie wird der Senat seine Unterstützung einer gesetzlichen Neuregelung der Kinder- und Jugendarbeit für „eine Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung gem. § 45 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes “ (s. Vorlage an den Hautausschuss Rote Nummer 2050A vom 23. 10. 2015) in die Tat umsetzen? Was ist wann vorgesehen? Zu 7. und 8.: Mit Blick auf die wachsende Stadt hat der Senat zur Sicherung der Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung eine Aufstockung des Bezirksplafonds 2016/17 um rund 4,9 Mio. EUR umgesetzt. Im Rahmen der Budgetierungsergebnisse 2014 ergibt sich für 2016 im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung des Produktbudgets um ca. 8 Mio. EUR, so dass eine deutliche Stabilisierung und Ausweitung der Angebote gegenüber den Vorjahren erreicht wird. Ferner werden mit dem Doppelhaushalt 2016/17 auf Landesebene zusätzliche Mittel für Zuwendungen an freie Träger im Bereich der Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII i.H.v. 795 TEUR, u.a. zur Deckung des gewachsenen Bedarfs aufgrund der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Asylhintergrund, bereitgestellt. Mit der Erhöhung des Produktbudgets und der Einführung des Plausibilitätskosten-satzes für die Berücksichtigung von Mengen an Angebotsstunden für die Produktbudgetierung wurden zudem wichtige Voraussetzungen für die Sicherung der Standards der Jugendarbeit in den Bezirken geschaffen. Darüber hinaus wurden allgemeine Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern im Haushalt 2016/17 angemessen berücksichtigt. Derzeit finden bezogen auf Jugendarbeit weitere Überlegungen für eine Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung gem. § 45 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) statt. Berlin, den 08. Dezember 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)