Drucksache 17 / 17 446 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort BER-Debakel CXLV: Übernimmt der Senat keine Verantwortung mehr für die Angaben in Kleinen Anfragen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Drs. 17/17285 schilderte der Senat, dass Anfragen, „die sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in der FBB befassen [...] nur von dieser auch sachgerecht beantwortet werden“ könnten. Durch die FBB erfolge hierbei eine „Zulieferung“ an die Senatskanzlei, die diese „auf Schlüssigkeit und Richtigkeit“ prüfe und bewerte. Dennoch verweist der Senat in den Antworten auf verschiedene Schriftliche Anfragen bzgl. der FBB ausdrücklich darauf, dass deren Richtigkeit „im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB“ liege. Übernimmt der Senat somit keine politische Verantwortung nach Artikel 45 der Verfassung von Berlin für die Angaben der Flughafengesellschaft, die in die Beantwortung parlamentarischer Anfragen einfließen? Wenn zutreffend: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Vorgehen des Senats? Antwort zu Frage 1: Bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) handelt es sich um eine rechtlich eigenständige juristische Person. Sie ist keine Behörde, die zur unmittelbaren Staatsverwaltung gehört und auch keine rechtlich verselbstständigte juristische Person des öffentlichen Rechts, sondern vielmehr eine Gesellschaft des privaten Rechts. Diese Gesellschaft des privaten Rechts gehört zudem nicht allein und auch nicht mehrheitlich dem Land Berlin, sondern mehreren Eigentümern. Das Land Berlin allein ist gegenüber der Flughafengesellschaft nicht weisungsbefugt. Daraus folgt für den Senat auch eine nur eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeit der Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Selbstverständlich werden die Angaben der Flughafengesellschaft von der Senatskanzlei und gegebenenfalls auch anderen Behörden des Landes Berlin auf ihre Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft; verantwortlich für deren inhaltliche Richtigkeit bleibt aber die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft . Frage 2: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Drs. 17/17285 führt der Senat weiterhin aus, dass wenn sich Antworten der FBB im Nachhinein als unrichtig erweisen sollten, deren Geschäftsführung um eine erneute Stellungnahme gebeten werde und die dann übermittelten Informationen durch die Senatskanzlei erneut bewertet würden. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2015 dazu, dass übermittelte Antworten der FBB sich im Nachhinein als unrichtig erwiesen und in wie vielen dieser Fälle bat die Senatskanzlei um eine erneute Stellungnahme der Geschäftsführung der FBB? Antwort zu Frage 2: In der Antwort auf die zitierte Schriftliche Anfrage wird ausdrücklich der Konjunktiv verwendet, d.h. es wird ein theoretischer Fall beschrieben. Abgesehen von dem vom Fragesteller in seinen Schriftlichen Anfragen 15139 und 17076 angesprochenen Themenkomplex „Statikprobleme“ gab es im Jahr 2015 keinen weiteren Fall, in dem Aufklärungsbedarf gegenüber der FBB bestand. Frage 3: Welche Drucksachen waren von den in 2. genannten Vorgängen betroffen? Frage 4: In welchen Themenbereichen erwiesen sich die im Jahr 2015 von der FBB übermittelten Antworten im Nachhinein als unrichtig? Frage 5: Auf welche Art und Weise werden nachträglich von der FBB erbetene Richtigstellungen bzgl. gestellter Schriftlicher Anfragen vom Senat dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Antwort zu den Fragen 3 bis 5: Entfällt. Berlin, den 07. Dezember 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2015)