Drucksache 17 / 17 449 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. November 2015) und Antwort Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung (Blindenampeln) in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Anzahl der Lichtsignalanlagen in Berlin? Wie hoch ist die Anzahl der modernisierten Lichtsignalanlagen? Wie viele davon sind mit LED- Technik ausgestattet? Wie viele sind im Rahmen der Arbeit der Unfallkommission, der ÖPNV-Beschleunigung und des Neubau-, bzw. Ersatzprogrammes ertüchtigt bzw. neu installiert worden? Antwort zu 1: In Berlin werden derzeit 2096 Lichtsignalanlagen (LSA) betrieben, von denen 1111 LSA bereits mit LED 1 -Technik ausgestattet sind (53%). Knapp 700 LSA wurden dabei im Zuge von Modernisierungsprogrammen mit LED-Technik ausgestattet. Die übrigen LSA wurden im Rahmen von Maßnahmen der Unfallkommission , der ÖPNV 2 -Beschleunigung oder des Neuund Ersatzbauprogramms ausgetauscht. In geringem Umfang sind in dieser Gruppe noch Anlagen enthalten, die über bezirkliche Maßnahmen, Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und von Investoren ertüchtigt wurden. Eine genaue Aufteilung nach den einzelnen Kostenträgern der letzten Kategorie ist nicht möglich, da die Daten nicht entsprechend spezifisch erfasst wurden. Frage 2: Wie viele Lichtsignalanlagen wurden mit Zusatzausstattung (Blindenampeln) funktionsfähig installiert ? Antwort zu 2: In Berlin verfügen 1375 LSA über eine teilweise oder komplette Ausstattung mit Blindensignalisierung (knapp 66%). 1 Leuchtdiode 2 Öffentlicher Personennahverkehr Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit von flächendeckender Verteilung der Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung (Blindenampeln)? Wird eine Ausstattung aller Lichtsignalanlagen mit Signalgebern für Menschen mit Sehbehinderung angestrebt? Welchen Zeithorizont sieht der Senat für die Ausstattung aller Lichtsignalanlagen als Blindenampeln? Antwort zu 3: Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet , alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei auszustatten, dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung . In dem jetzt angemeldeten Haushalt sind jährlich 1 Millionen Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen ertüchtigen. Dazu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden. Frage 4: Wie hoch wären die Kosten für die Ausstattung bzw. Umrüstung aller Lichtsignalanlagen mit Signalgebern für Menschen mit Sehbehinderung? Wie hoch waren die Kosten der Ausstattung der Lichtsignalanlagen als Blindenampeln in den letzten zehn Jahren? Antwort zu 4: Anhand der o.g. Zahlen ergeben sich Gesamtkosten für die nachträgliche Ausstattung der noch nicht barrierefreien LSA in der Größenordnung von 75 Millionen Euro. Bei einer kurzfristigen Umsetzung wären jedoch die Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und Ausführenden zu berücksichtigen, da der Markt bei diesen Leistungen relativ klein ist. Berlin hat in den letzten 10 Jahren 11 Millionen Euro als Sondermittel für den nachträglichen barrierefreien Ausbau von Lichtsignalanlagen zur Verfügung gestellt. Die auf die Sonderausstattung für behinderte Menschen entfallenden Kosten bei regulären Neu- und Ersatzbauten wurden nicht gesondert erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 449 2 Frage 5: Sind in den letzten zehn Jahren Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung rückgebaut worden? Wenn ja, wie viele und warum wurden diese rückgebaut? Antwort zu 5: Es sind in den letzten 10 Jahren keine Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung rückgebaut worden. Alle 3 in den letzten 10 Jahren zurückgebauten Anlagen waren nicht barrierefrei ausgestattet. Frage 6: Werden bei der Entscheidung über Standorte bei Neu- und Rückbau sowie Ertüchtigung von Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung (Blindenampeln) die Vertreter der Betroffenenverbände beteiligt? Antwort zu 6: Sowohl bei der Planung von Neu- und Ersatzbauten als auch bei nachträglichen behindertengerechten Aufrüstungen wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) in Berlin im Rahmen der Abstimmungen mit einbezogen. Eine Abordnung von LSA (Rückbau) erfolgt nur extrem selten. Frage 7: Inwieweit wurden verbindliche Ziele für die Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit Zusatzausstattung (Blindenampeln) mit dem Generalübernehmer für den laufenden Vertragszeitraum vereinbart? Sieht der Senat den Konflikt zwischen zügiger Modernisierung bestehender Ampelanlagen (meist ohne Zusatzausstattung) einerseits und dem kostenrelevanten Neu- bzw. Ersatzbau (meist mit Zusatzausstattung)? Und wie gedenkt der Senat diesen Konflikt zu lösen? Antwort zu 7: Der Generalübernehmer wird den Beschluss des Senats, alle Neu- und Ersatzbaumaßnahmen an LSA barrierefrei auszustatten, vollumfänglich umsetzen . Der Senat sieht den Konflikt bei dem Modernisierungsprogramm sehr wohl. Als Gegenmaßnahme sind verbindlich für die nächsten 2 Jahre jeweils 1 Millionen Euro jährlich für entsprechende Ausrüstungen eingeplant. Diese werden in Abstimmung mit den Behindertenvertretern schwerpunktmäßig eingesetzt. Bei der monetären Betrachtung barrierefrei ausgestatteter Anlagen ist zu berücksichtigen, dass nicht nur der Bau der Anlagen erhebliche zusätzliche Mittel bindet, sondern auch der Betrieb , die Instandhaltung und die Störungsbeseitigung deutlich kostenintensiver sind. Berlin, den 09. Dezember 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2015)