Drucksache 17 / 17 451 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Steffen Zillich (LINKE) vom 25. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2015) und Antwort LAGeSo-Affäre (VI): Prüfungen durch den Rechnungshof im Bereich Asyl Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Angelegenheiten hat der Rechnungshof von Berlin die Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden im Bereich Asyl, insbesondere Flüchtlingsunterbringung , seit Januar 2014 geprüft? (Bitte nach Beginn und Abschluss der Prüfung, Thema, geprüfter Behörde und Geschäftszeichen auflisten.) 2. Wie ist jeweils der aktuelle Stand der Prüfung? 3. Was sind jeweils die Ergebnisse der Prüfung? 4. Welche Beanstandungen und welche Erwartungen hat der Rechnungshof bei den geprüften Themen jeweils an die geprüfte Behörde formuliert? Wie bewertet der Senat diese jeweils? 5. Hat der Senat bereits eine Stellungnahme bezüglich der Beanstandungen und Erwartungen des Rechnungshofes abgegeben? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt jeweils? Zu 1. bis 5.: Der Rechnungshof von Berlin hat ab Mai 2015 im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) die Prüfung der Errichtung von Anlagen mit mobilen Wohneinheiten zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen (Containerwohnanlagen) begonnen (Geschäftszeichen VIB 3-06.0408.01-1/2014). Diese Prüfung läuft derzeit noch, sodass Ergebnisse noch nicht vorliegen. Der Rechnungshof hat ebenfalls ab Mai 2015 die gesamtstädtische Steuerung und die vertraglichen Regelungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und im LAGeSo geprüft (Geschäftszeichen VB 32-03.02.19-3/2014). Das kleine Kollegium hat aufgrund seines Beschlusses vom 26. Oktober 2015 der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofs (Prüfungsmitteilung) mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 zur Äußerung bekannt gegeben (§ 96 LHO). Eine Veröffentlichung dieses Berichts ist nicht vorgesehen. Der Rechnungshof greift teilweise die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat und Mazars GmbH & Co. KG auf und setzt andererseits auch eigene Schwerpunkte. Dies sind in erster Linie folgende Punkte: Einheitliches Vertragsmanagement, gesamtstädtische Planung und Steuerung bei der Unterbringung von Asylbegehrenden, Flüchtlingen und anderen unterzubringenden Menschen, die Ausübung der Fachaufsicht, den Vertrag des LAGeSo mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) und Standards und Controlling. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat noch bis Ende Dezember 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme , sodass die Bewertung der Prüfungsmitteilungen gerade erfolgt. Berlin, den 11. Dezember 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2015)